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  • 04.10.2010 08:00 - [b]Für den Schutz des Gewissens in Europa
von Hildegard Maria in Kategorie Allgemein.

Für den Schutz des Gewissens in Europa

Für den Schutz des Gewissens in Europa

Appell zur Ablehnung des McCafferty-Berichtes im Europarat



Aus Anlaß der Beratung und Beschlussfassung im Europarat über den McCafferty-Bericht Women's access to lawful medical care: the problem of unregulated use of conscientious objection am 7. Oktober unterstütze ich den Aufruf von "Europa für Christus", den Bericht und seine Empfehlungen abzulehnen.

Europa für Christus hat als größte Probleme des McCafferty-Berichts herausgestellt:


Die Gewissensfreiheit soll nur für Individuen gelten. Krankenhäuser müssten alles anbieten, was im jeweiligen Land erlaubt ist, also z.B. Abtreibung, Euthanasie, Beihilfe zum Selbstmord, Verpflanzung embryonaler Stammzellen, Sterilisierung, etc. Das würde für christlich-orientierte Krankenhäuser heißen, dass sie zusperren... oder ihre christliche Orientierung aufgeben müssten.
Für einzelne Ärzte und Krankenpersonal soll die Gewissensfreiheit eingeschränkt werden durch eine Hinweis- und Begleitungspflicht bei der Vornahme des Eingriffs durch andere. Auch das ist für Christen oft moralisch nicht möglich! Es könnte sein, dass Christen dann nur mehr schwer im medizinischen Dienst arbeiten könnten.
Es soll ein Verzeichnis geschaffen werden, in dem alle, die bestimmte Dinge nicht machen wollen, erfasst werden. Eine schwarze Liste sozusagen, die diese Ärzte und Pfleger an den Pranger stellen könnte.
Der Bericht stellt den „Zugang zu rechtmäßiger medizinischer Versorgung" mit dem Grundrecht auf Gewissensfreiheit gleich. Das ist rechtlich falsch - und schafft zum Beispiel ein indirektes „Recht auf Abtreibung"
Die Gewissensentscheidung des Individuums und Entscheidungsfreiheit von Institutionen und ihrer Mitarbeiter, nicht zu Handlungen gezwungen zu werden, die mit dem Gewissen des Einzelnen und den ethischen Maßstäben der von Institutionen vertretenen Grundwerte nicht vereinbar sind, müssen geschützt werden. Personen und Institutionen dürfen wegen ihrer ethischen und Gewissenentscheidungen, die sie für sich und ihren Verantwortungsbereich treffen, nicht diskriminiert werden.


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