Der Bundestag hat am Freitag über die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe debattiert. Der Entwurf der Regierungsfraktionen sowie weitere Gesetzentwürfe der SPD und der Grünen, die eine weitergehende Gleichstellung etwa im Adoptionsrecht vorsehen, wurden an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
Das Kabinett hatte am Mittwoch seinen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Damit soll die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai umgesetzt werden. Die Ausweitung des Ehegattensplittings auf die etwa 34.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften kostet den Staat schätzungsweise rund 55 Millionen Euro jährlich.
Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Thomas Strobl räumte in der Debatte ein, die Union tue sich bei dem Thema schwer. Er glaube aber inzwischen, so Strobl weiter, das die steuerliche Gleichstellung ein zeitgemäßer Ausdruck konservativer Politik sein könne. Wenn eine auf Dauer angelegte Partnerschaft eingegangen werde, dann müsse sie auch im Steuerrecht so behandelt werden, so Strobl.
Opposition: Gesetzentwurf geht nicht weit genug
Das volle Adoptionsrecht lehne die Union aber weiterhin ab. "Viele Menschen empfinden bei der Frage der Volladoption ein gewisses Unbehagen", so Strobl. Es gelte eine Sache auf das Gründlichste zu bedenken, wenn es um das Wohl der Kinder gehe. Der FDP-Abgeordnete Michael Kauch sprach von einem "Tag der Freude". Er sei überzeugt, dass es in der nächsten Legislaturperiode "die letzten Schritte zu einer vollen Gleichberechtigung" geben werde.
Kolpingwerk und Forum Deutscher Katholiken lehnen eine weitere Gleichstellung homosexueller Paare ab. Bildquelle: picture alliance / dpa
Die Oppositionsfraktionen kritisierten den Entwurf der Regierungsfraktion als nicht weitgehend genug. "Wir müssen den Weg zur völligen Gleichstellung endlich schnell bis zum Ende gehen", erklärte die SPD-Abgeordnete Ingrid Arndt-Brauer. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, drängte auf eine schnelle Umsetzung einer Gleichstellung auch im Adoptionsrecht. Das einhellige Votum der Experten sei, dass Kinder, die mit einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft aufwüchsen, keine Nachteile erführen.
"Verstoß gegen Buchstaben der Verfassung"
Das katholische Kolpingwerk erklärte im Anschluss an die Debatte, es müsse bei der Eigenständigkeit der Institution Ehe bleiben. Spezifisch für die Ehe sei, dass sie potentiell auf Nachkommen angelegt sei, so der stellvertretende Bundesvorsitzende Markus Lange. "Dies war und ist die Intention des Grundgesetzes, das Ehe und Familie als in sich nachhaltige Lebensform und Grundlage einer Gesellschaft besonders schützen will", sagte Lange.
Aus Sicht des Forums Deutscher Katholiken verstößt das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung zur steuerlichen Gleichstellung gegen "Geist und Buchstaben der Verfassung". Wenn nun die Parlamentarier die Gleichstellung der Ehe mit anderen Formen des Zusammenlebens wollten, müsse der entsprechende Verfassungsartikel geändert werden. (KNA)
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