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  • 28.11.2018 00:08 - Erstmals genmanipulierte Babys in China: Schockierender Verstoß gegen Menschenrechte
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Erstmals genmanipulierte Babys in China: Schockierender Verstoß gegen Menschenrechte
Veröffentlicht: 28. November 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: FORSCHUNG / Wissenschaft / Technik | Tags: CDL, China, Christdemokraten für das Leben, Europäischer Gerichtshof, FDP, Forschungsfreiheit, genmanipuliert, Menschenrechte, Menschenwürde |Hinterlasse einen Kommentar
Wissenschaftler der Universität Shenzen (China) haben nach eigenen Angaben Embryonen mittels Genome Editing modifiziert und im Rahmen einer künstlichen Befruchtung einer Frau implantiert, die Zwillingsschwestern zur Welt gebracht hat.

Dabei sollte den Embryonen mit Hilfe des auch als „Genschrere“ bekannten Verfahrens CRISPR/Cas9 der Rezeptor für mögliche HIV-Infektionen entfernt werden, was zumindest bei einem der beiden Mädchen erfolgreich gewesen sein soll.

International wird nun eine breite Debatte über ethische Ansprüche an Forschung und Wissenschaft gefordert. Zeitlich fallen die Ereignisse in China zusammen mit einem aktuellen Antrag der FDP-Bundestagsfraktion, der u. a. die Finanzierung „gentherapeutischer Verfahren“ durch die gesetzliche Krankenversicherung fordert. Antragstext unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/059/1905996.pdf

Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sprechen sich vor dem Hintergrund dieser neuen Forschungen und Entwicklungen für einen kritischeren Umgang mit Keimbahneingriffen und die Einführung verbindlicher internationaler Schutzstandards gegen Experimente mit Menschen aus:

Am Donnerstag wird die FDP-Fraktion im Bundestag einen Antrag vorlegen, in dem sie die Regierung auffordert, neue Verfahren der Gentherapie, allen voran ausgerechnet das Genome Editing (CRISPR/Cas9) stärker zu fördern.

Dabei ist bisher selbst unter forschenden Wissenschaftlern noch völlig umstritten, welche gesundheitlichen und ethischen Folgeschäden nach Genmanipulationen beim Menschen auftreten. Auch das Embryonenschutzgesetz (ESchG) und das Präimplantationsgesetz (PräimpG) sowie die Leitlinien der Zentralen Ethikkommission für Stammzellforschung (ZES) will die FDP über Bord werfen, indem sie entsprechend ethisch beliebig an die neuesten Forschungsmöglichkeiten angepasst werden soll.

Damit wäre der Embryonenschutz in Deutschland systematisch auszuhebeln.

Gerade die aktuellen Nachrichten aus China werfen ein kritisches Licht auf die Forderung der FDP-Fraktion, vor allem die „Chancen vor den Risiken in der Entwicklung der Humangenetik zu sehen“. Die Geburt der Zwillingsschwestern in China zeigt dagegen, wie dringend notwendig eine breit angelegte Debatte über die ethischen Fragestellungen, die sich durch willkürliche Eingriffe in die menschliche DNA ergeben, ist.

Doch diese wird von der FDP gar nicht erst gefordert, geschweige denn auch nur im Ansatz erwähnt. Statt dessen stellt die FDP offenbar die unbedingte Freiheit der Forschung über jedes Menschenrecht. Vollmundig werden die Befürchtungen, dass es zu „Designer Babys“ kommen könne, negiert.

Doch die Realität hat die FDP einmal mehr bereits überholt, bevor die Debatte im Bundestag überhaupt angekommen ist. Mit dem chinesischen Experiment wurden Fakten geschaffen und ein weiterer Schritt zum „perfekten“ Menschen und zur Selektion gemacht.

Während die FDP bereits eine Änderung der entsprechenden Gesetze zum Schutz von Embryonen fordert und schon die Übernahme der Kosten für den Einsatz von Genverfahren durch die gesetzlichen Krankenkassen vorwegnimmt, gibt es bislang keinerlei verlässliche Ergebnisse über die Risiken von Eingriffen in die menschliche Keimbahn. Das erhöhte Krebsrisiko ist bereits durch neuste Studien bekannt geworden.

Nachdem im Sommer das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auch von den Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft gelobt und betont wurde, es dürfe keine „Einführung der Gentechnik durch die Hintertür“ geben und der „gesundheitliche Verbraucherschutz“ stehe an erster Stelle, kann es nur
verwundern, dass der Antrag der FDP weit hinten auf der Tagesordnung des Bundestages steht.

Die so einmütig gelobte Entscheidung des EuGH bezog sich auf die Anwendung von CRISPR/Cas9 bei Pflanzen. Gilt der unbedingte „gesundheitliche Schutz“ etwa nicht für Embryonen? Die CDL hofft deshalb auf eine breite Ablehnung des FDP-Antrages im Bundestag.

Völlig zu Recht erklärt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass das Experiment in China ein schwerer Verstoß gegen die Menschenwürde und auch gegen die Menschenrechte und deshalb mit unserem Wertesystem unvereinbar ist. Die Manipulation am Genom der beiden Mädchen hat auch Auswirkungen auf ihre Nachkommen. Nach den derzeit vorliegenden Informationen scheint es ferner fraglich, ob die Eltern der beiden Mädchen tatsächlich über das Ausmaß dieses unverantwortlichen Eingriffs aufgeklärt waren.

Verantwortungsvolle Forschung, die sich in den Dienst des Menschen stellt, sieht nach Ansicht der CDL anders aus. Die Wissenschaftler an der Universität Shenzhen, die für diesen ungeheuerlichen Vorgang verantwortlich zeichnen, haben der Wissenschaft weltweit einen erheblichen Vertrauensschaden zugefügt.

Die CDL schließt sich den Forderungen sowohl des Deutschen Ethikrates als auch der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland nach einer umfassenden gesellschaftlichen und politischen Diskussion und nach der Einführung strenger Schutzstandards an.
https://charismatismus.wordpress.com/201...menschenrechte/



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