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  • 29.11.2018 00:18 - Zur Frage von Meßbesuch und Sonntagspflicht bei der Piusbruderschaft
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Zur Frage von Meßbesuch und Sonntagspflicht bei der Piusbruderschaft
26. November 2018


Levitenamt in der Kirche St. Mariä Himmelfahrt (Stuttgart), zelebiert von Patres der Piusbruderschaft.
von Clemens Victor Oldendorf

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Immer wieder fragen sich Gläubige, die in der überlieferten Römischen Liturgie praktizieren wollen, ob sie dies auch in heiligen Messen tun können und dürfen, die von einem Priester der Priesterbruderschaft St. Pius‘ X. gefeiert werden. Manche Patres – beispielsweise der Priesterbruderschaft St. Petrus – verneinen dies.

Sowohl kanonistisch als auch nach den Grundsätzen der Moraltheologie ist es schwer nachvollziehbar, wie ein solch ablehnendes Urteil begründet werden könnte. Dies nicht erst, aber erst recht, seitdem Papst Franziskus es den Gläubigen ausdrücklich ermöglicht hat, bei den Priestern der Piusbruderschaft im Bußsakrament gültig die Lossprechung zu empfangen und auch erklärt hat, daß Piuspatres prinzipiell rechtmäßig die Delegation zu gültiger Eheassistenz erhalten können. In letzterem Fall soll der betreffende Priester sogar möglichst im Anschluß an die Eheschließung das darauf folgende Brautamt zelebrieren. Dieser Aspekt ist deswegen von allgemeiner Bedeutung, weil es widersinnig wäre, annehmen zu wollen, Priester der Piusbruderschaft dürften nur dann zelebrieren, wenn sie zuvor eine Ehe eingesegnet hätten.

Freilich ist die Situation der Piusbruderschaft rein formaljuristisch noch nicht abschließend geklärt, und formal gesehen, mag man sagen, die Patres dürften zumindest deshalb nicht zelebrieren, weil ihnen eine gültige Inkardination, die rechtmäßige Zugehörigkeit zu einer Diözese oder einem anderen Inkardinationsverband, beispielsweise einer Ordensgemeinschaft fehle und sie schon aus diesem Grund suspendiert seien.

Jedoch behandelt Papst Franziskus die Angehörigen der Piusbruderschaft offensichtlich nicht wie suspendierte Vaganten, sonst könnte er die Beichten nicht für gültig und diese Geistlichen auch nicht fallweise zu möglichen Trägern der Vollmacht zur Eheassistenz erklären.

Die Kapellen und Kirchen der Priesterbruderschaft St. Pius‘ X. sind nun wenigestens de facto zumindest als halb-öffentliche Oratorien anzusehen, in denen von auswärts kommende Katholiken auch die Sonntagspflicht erfüllen können. Denn damit dies möglich ist, benötigt kein Priester, anders als bei Beichte und Eheschließungsassistenz, zusätzlich zur Weihe und dem allgemeinen Recht zu zelebrieren, dem Celebret, eine weitere Autorisation.

Um das Bild abzurunden, muß man sich auch vor Augen führen, daß die große Mehrheit der nominellen Katholiken im Regelfall die Sonntagspflicht nicht mehr erfüllt. Sie interessieren sich nicht für die Sonntagspflicht oder wissen schon gar nicht mehr, was sie ist und bedeutet.

Will man da ernsthaft so formalistisch sein und sagen, Gläubige, die gern jeden Sonn- und gebotenen Feiertag zur heiligen Messe kommen möchten und dies auch und zu Recht in dem Bewußtsein tun, die Sonntagspflicht erfüllen zu müssen, dürften nicht an Messen der Piusbruderschaft teilnehmen oder könnten das zwar tun, würden dadurch aber nicht die Sonntagspflicht erfüllen?

Freilich, es gibt auch Priester der Piusbruderschaft, die selbst vom ausnahmsweisen Besuch von heiligen Messen abraten, die aufgrund von Summorum Pontificum gefeiert werden. So selbständig muß auch der durchschnittliche Gläubige denken und handeln können, sich von solchen Zuspitzungen nicht beirren zu lassen. Das gilt auch von dem, was man in Predigten hört. Mitdenken muß man überall. Manchmal ist es auch nicht verkehrt, die Ohren auf Durchzug zu stellen. Das kann einem bei der Piusbruderschaft genauso wie bei der Petrusbruderschaft oder sonstwo passieren.

Offizielle Position der Petrusbruderschaft ist es ja beispielsweise, daß man als Gläubiger verpflichtet sei, auch die neue Liturgie zu besuchen, um die Sonntagspflicht zu erfüllen, wenn man die alte nicht erreichen kann. Da kann man viel eher argumentieren, daß man in einem solchen Fall der Sonntagspflicht nicht unterliegt, zumal es in der Praxis den sogenannten Usus Ordinarius praktisch gar nicht gibt. Vereinfacht gesagt: Im Normalfall muß man weit weniger weit fahren, um eine Messe nach Summorum Pontificum zu erreichen als einen Gottesdienst zu finden, der wirklich ordnungsgemäß und im Geiste liturgischer Kontinuität und organischer Entwicklung nach dem Missale Pauls VI. gefeiert wird.

Eine solche Verpflichtung der Gläubigen, die Sonntagspflicht gegebenenfalls auch in Gottesdiensten erfüllen zu müssen (!), die nach dem Missale Pauls VI. gefeiert werden, könnten meines Erachtens – wenn denn überhaupt – höchstens Priester behaupten, die auch selbst gegebenenfalls nach dem MR1970/2002 zelebrieren und es dabei nicht bei einer theoretischen Bereitschaft belassen.

Man könnte mir vielleicht noch entgegenhalten, zumindest dann, wenn an einem Ort (oder in vergleichbar weiter Entfernung) sowohl heilige Messen nach Summorum Pontificum als auch solche, die von der Piusbruderschaft angeboten werden, stattfinden, könnte jedenfalls die Sonntagspflicht nur in Feiern gemäß Summorum Pontificum erfüllt werden.

Das wäre einmal eine der wenigen Gelegenheiten, wo man völlig berechtigt erwidern könnte: „Seien Sie nicht päpstlicher als der Papst!“ Das gilt in diesem Fall nicht nur allgemein, sondern ganz konkret vom Heiligen Vater Franziskus, und sein Verhalten unterstreicht völlig zutreffend, daß in der Kirche nicht ein formalistischer oder rechtspositivistischer Gehorsam, sondern das Heil der Seelen das höchste Gesetz ist.

https://katholisches.info/2018/11/26/zur...usbruderschaft/
[Update 27. November 2018, 20:20: Die Bildunterschrift wurde korrigiert.]



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