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  • 01.12.2018 00:24 - Fällt nach der „Ehe für alle“ das Inzest-Tabu?
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Fällt nach der „Ehe für alle“ das Inzest-Tabu?
Veröffentlicht: 30. November 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: HOMO-Ehe, "Ehe für alle" (Kritik) | Tags: Anja Karliczek, Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU, CDU, Ehe für alle, Geschwisterehe, Inzest-Tabu, Lebenspartnerschaften, Staat, Vielehe |6 Kommentare

Das erste staatsfinanzierte Rundfunkprogramm vollzieht den Dammbruch in Richtung „Ehe für alle“. So veröffentlichte der Deutschlandfunk einen Beitrag, demzufolge die gesellschaftliche Veränderung in Richtung sexuelle Beliebigkeit nicht weit genug gehen kann.

https://www.familien-schutz.de/2018/11/2...ehe-propagiert/
Selbst das Inzest-Tabu interessiert in dem Beitrag mit dem Titel >>Warum öffnen wir die Ehe nicht tatsächlich für alle?<< nur noch wenig.

Schließlich muss das – unterstellte – Recht zu heiraten aus Gründen einer missverstandenen Gleichheit auf alle Bevölkerungsgruppen ausgeweitet werden. Dann ist es nur konsequent, dass nicht nur Gleichgeschlechtliche untereinander, sondern Männer wie Frauen mit mehr als nur einem Partner offiziell liiert sein dürfen und dass sogar Geschwister den Bund der Ehe schließen können, wenn sie dies wünschen.

Zur Erklärung schreibt Antje Schrupp, die dem Leser vom Deutschlandfunk als Politikwissenschaftlerin und Autorin vorgestellt wird:

„Es gibt aber auch Menschen, die aus allen möglichen anderen Gründen sexuelle Begegnungen und Elternschaft voneinander trennen möchten. Es ist deshalb nur logisch, dass wir in Zukunft über weitere sinnvolle Formen von verantwortlichen Lebenspartnerschaften nachdenken.

Der Staat hat nämlich Interesse daran, dass Menschen in stabilen Gemeinschaften füreinander Verantwortung übernehmen. Und es gibt keinen Grund, warum das nicht auch zwischen mehr als zwei Erwachsenen oder unter Geschwistern möglich sein sollte.“

Der Beitrag der lesbischen und feministisch bewegten Dame ist ein Paradebeispiel für die publizistische Lobbyarbeit jener Gruppen, die in Ausschüssen, Parlamenten und politischen Arbeitskreisen eine solche Macht erlangen konnten, dass sogar die CDU/ CSU zum Thema „Ehe für alle“ einknickte.

Doch scheint man sich bei den Christdemokraten inzwischen unwohl mit der Entscheidung zu fühlen.

Kürzlich wagte sich Bundesbildungsministerin Anja Karliczek mit ihren schweren Zweifeln an der gleichgeschlechtlichen Ehe hervor. In einem Interview verurteilte die verheiratete, dreifache Mutter die Freigabe der Ehe als überstürzte Entscheidung, von der man nicht wisse, welche gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen diese nach sich ziehen könnte.

Auch CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer sprach öffentlich ihre Befürchtung aus, dass die Ausweitung des Eheprivilegs auf gleichgeschlechtliche Paare Forderungen anderer Bevölkerungsgruppen nach sich ziehen könnte, die Ehe für jede individuelle Form des Zusammenlebens zu öffnen, also auch die Vielehe oder die Geschwisterehe.

Quelle und vollständiger Text hier: https://www.familien-schutz.de/2018/11/2...-geschwisterehe
https://charismatismus.wordpress.com/201...as-inzest-tabu/

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Sie müssen Ihre Ehe verteidigen! Es gibt eine Idee, die Versuchungen europäischer Tribunale zu blockieren



Sie müssen Ihre Ehe verteidigen! Es gibt eine Idee, die Versuchungen europäischer Tribunale zu blockieren

Ein Gesetzentwurf, der auf den Schutz der Ehe abzielte, wurde zusammen mit den im Rahmen der Petition gesammelten Unterschriften dem Justizministerium vorgelegt. Die Initiative des Ordo Iuris Institute wurde von über 20.000 Menschen unterstützt Menschen. Es ist eine Antwort auf die Entscheidungen europäischer Tribunale, die die Identität von Ehe und Familie zunehmend kühn unterminieren.

Im Auftrag von Ordo Iuris wurden die Unterschriften von Dr. Tymoteusz Zych vom Vorstand des Instituts, Dr. Marcin Olszówka, Koordinator des Zentrums für Rechtsanalysen und Magdalena Olek vom Zentrum für Völkerrecht, zur Verfügung gestellt.

Die Petition wurde nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 5. Juni 2018 vorbereitet (Fall Coman et al.), der befand, dass der Begriff "Ehepartner", der in die Richtlinie über die Freizügigkeit von EU-Bürgern und ihren Familien aufgenommen wird, auch Personen des gleichen Geschlechts einschließt. Dies führt zu der Situation, dass, wenn eine nicht rechtsfähige Person aus einem der EU-Länder einen gleichgeschlechtlichen EU-Bürger geschlossen hat, der in einem Mitgliedstaat als "Ehe" eingetragen ist, er / sie das Recht hat, sich in der gesamten Union als "Ehepartner" eines Bürgers aufzuhalten die EU. Das in Luxemburg erlassene Urteil war die Antwort auf die Frage des rumänischen Gerichts. Es kann jedoch zu einer Form von Druck auf die polnischen Ämter werden, als Vorwand, um die Ansprüche zu steigern und weitere Privilegien für diejenigen zu fordern, die einen homosexuellen Lebensstil führen.

Dies ist nicht das erste Urteil, das solche Lösungen vorschreibt. Im Jahr 2015 ordnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg an, dass Italien gleichgeschlechtliche Konkubinen registrieren lässt. Eine ähnliche Entscheidung wurde 2017 getroffen. Für diese Urteile erhoben mehrere Personen, die einen homosexuellen Lebensstil führten, Beschwerde gegen Polen beim Gerichtshof von Straßburg, wobei sie zählten, dass Richter in unserem Land auch die Registrierung von Partnerschaften oder die Gewährung anderer Privilegien für gleichgeschlechtliche Vereinbarungen anordnen würden.

- Es sollte nachdrücklich betont werden, dass der vorbereitete Gesetzentwurf die in der Kunst formulierten Leistungen erfüllt. 18 der Verfassung, dass die Ehe oder die Beziehung zwischen Mann und Frau geschützt und gepflegt werden sollte. Ziel ist es, rechtliche Lösungen einzuführen, um Lücken zu schließen, die LGBT-Gemeinschaften nutzen, um dieses Verfassungsprinzip zu unterminieren. Dadurch werden Situationen wie in Italien vermieden, wo das Gesetz Konkubininen einschließlich gleichgeschlechtlicher Personen eine Reihe von Privilegien gab, was nach Ansicht des Gerichtshofs dazu führte, dass der italienische Staat die Ehe nicht als eine außergewöhnliche Gewerkschaft, sondern als eine der Formen des Geschlechtsverkehrs behandelte - erklärt Dr. Olszówka.

Quelle: Ordo Iuris

DATUM: 2018-12-01 09:27
Read more: http://www.pch24.pl/trzeba-bronic-malzen...l#ixzz5YR6xxmzY
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