Noch einmal zum Interview des Münchner Generalvikars Peter Beer zu Missbrauch und Homosexualität
10. Dezember 2018 0
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Ungenügende Publikationsregeln durch das erzbischöfliche Presseamt von München-Freising. Im Artikel „Münchener Generalvikar zur Missbrauchsstudie. Vertuschung homosexueller Übergriffe an geschlechtsreife Jungen“ hatte unser Gastkommentator Hubert Hecker eine „skandalöse Verletzung der Publikationsregeln“ durch das erzbischöfliche Presseamt München aufgezeigt. Darauf wurde vom Presseamt mit untenstehender Bemerkung reagiert.
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Heckers Ausführungen im Originaltext:
„PS: Skandalöse Verletzung der Publikationsregeln. Von dem undatierten Interview mit dem Münchener Generalvikar Peter Beer werden unter der Adresse zwei Versionen präsentiert: Aus dem originalen Gesprächsvideo zitiert der Autor sowie mehrere Homo-Seiten nach der üblichen Publikationsregel: Es gilt das gesprochene Wort. Daneben ist ein verschriftlichter Interviewtext eingestellt. In der Schriftform sind die Fragen mit der Gesprächsform identisch, die Antworten von Beer dagegen sind vollständig umformuliert. Zum Beispiel sagt Beer im Originalgespräch in einer Passage (ab Minute 14): ‚Alle Fachleute sagen, dass es sich bei diesenMissbrauchsfällen (von Männern an Jungen) weniger oder gar nicht um homosexuelle Taten oder homosexuelle Beziehungen handelt, sondern dass diese Missbrauchstaten Ausdruck einer unreifen Sexualität sind, bei der quasi in einer Art Übersprungshandlungen solche Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe auch im Grade des Verbrechens stattfinden.‘ Im Schrifttext heißt es dagegen: ‚Fachleute gehen davon aus, dass missbräuchliche sexuelle Handlungen von Männern an Jungen kaum als wirklich homosexuell motiviert klassifiziert werden können, sondern als Ausdruck einer unreifen, ungeklärten Sexualität.‘ In der Schriftform werden gegenüber dem Original die Begriffe Missbrauchsfälle, Missbrauchstaten, homosexuelle Taten, homosexuelle Beziehungen,Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und Verbrechen teilweise ersetzt durch abgemilderte Formulierungen. Der Begriff Übersprungshandlung wird ohne Entsprechung eliminiert. Zu der Wendung unreife Sexualität wird das Adjektiv ungeklärt hinzugefügt. Eine entscheidende Textveränderung besteht darin, dass Beer für seine Behauptungen alle Fachleute in Anspruch nimmt, der Schrifttext dagegen nur von (einigen)Fachleuten spricht. Ebenfalls schwerwiegend ist folgende Sinnveränderung: Der Generalvikar behauptet, dass es sich bei den Missbrauchstaten von Männern an geschlechtsreifen Jungen ‚weniger oder gar nicht um homosexuelle Taten oder homosexuelle Beziehungen‘ handeln würde. In der Schriftform heißt es, ‚kaum als wirklich homosexuell motiviert klassifiziert‘. Die schriftliche Form des Interviews enthält demnach Kürzungen, Auslassungen, Erweiterungen, sinnentstellende Neuformulierungen, Entschärfungen und Neuinterpretationen. Der zweite Text wirkt wie eine Ausführung des erzbischöflichen Pressesprechers nach der Anweisung: Zusammenfassung der Antworten des Generalvikars, Korrekturen der inhaltlichen Mängel, Glattbügeln von Schärfen und holprigem Stil in der Form.Das Skandalöse an dem Vorgehen besteht darin, dass der vollständig neu formulierte Zweittext ohne irgendwelche Kennzeichnungen als Verschriftlichung des Originalinterviews ausgegeben wird. Die Zusammenfassung von zwei unterschiedlichen Textvarianten unter einer Quellenangabe führt sowohl bei der publizistischen Verbreitung als auch in der späteren wissenschaftlichen Aufbereitung zu größtmöglicher Verwirrung.“
Neuerdings ist über dem Gesprächsvideo sowie der Textfassung folgende Bemerkung eingefügt:
„Bitte beachten Sie im Folgenden:
Sowohl Textfassung als auch Video geben jeweils eigenständig den Wortlaut von Generalvikar Peter Beer wieder. Beide Fassungen sind unabhängig voneinander gültig. Abweichende Formulierungen ergeben sich aus der Logik des jeweiligen Formats.“
Dazu verfaßte Hubert Hecker nachstehende Anmerkung:
Diese Erklärung kann die aufgezeigten Widersprüche der beiden Redefassungen nicht ausräumen. Sie rechtfertigt die „skandalöse Verletzung der Publikationsregeln“ mit einer neuen Falschaussage, nach der der „Wortlaut von Generalvikar Peter Beer“ auch in der (geänderten) Textfassung ‚wiedergegeben’ würde. Doch die Schriftfassung ist gerade nicht wortidentisch, was im dritten Satz mit „abweichenden Formulierungen“ selbst zugegeben wird. Die Bezeichnungen „eigenständig“ und ‚Wortlaut-Wiedergabe’ sind in sich widersprüchlich. Unzutreffend ist auch die folgende Behauptung, dass beide Fassungen „unabhängig voneinander“ gültig seien. Da die Schriftfassung eindeutig sinnveränderte Aussagen gegenüber dem gesprochenen Wort enthält, bleibt die Verwirrung darüber, dass zwei unterschiedliche Fassungen von demselben Interview existieren. Aus dem Schriftformat ergibt sich keineswegs ‚logisch’, dass der Wortlaut eines Interviews geändert wird. Wenn es Gründe gibt, sprachliche Mängel, Wiederholungen, Verhaspelungen etc. eines Gesprächs korrigierend zu glätten, müsste die Schriftform als ‚überarbeitete Fassung’ des mündlichen Gesprächs ausgewiesen werden. https://katholisches.info/2018/12/10/noc...omosexualitaet/ Bild: erzbistum-muenchen.de (Screenshot)
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