Scharia-Richter: Kommt jetzt die Kinderehe durch die Hintertür? 15. Dezember 2018 Brennpunkt, Inland 0
Karlsruhe – Das war abzusehen: Der Bundesgerichtshof will in Syrien geschlossenen islamischen Kinderehen den vollen Rechtsstatus zubilligen und sie den Ehen in Deutschland gleichstellen. Dazu hat der BGH jetzt das seit 2017 geltende generelle Verbot von Kinderehen dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt und das Gesetz angefochten. Nach Meinung der Richter verstößt die in Europa übliche Heiratspraxis gegen das GRUNDGESETZ. Das berichtet die Tageschau und nennt als konkreten Anlass ein Paar aus Syrien, das 2015 nach Deutschland floh. Beide Partner sind nach syrischem Recht wirksam verheiratet. Der Ehemann war bei der Hochzeit 21, das Mädchen erst 14 Jahre alt.
Islamisierung der Gesetze wie nach Plan
Was kurz nach Einreise des Paares geschah, weckt Erinnerungen an den berüchtigten Satz des Imams von Izmir an die christlichen Teilnehmer eines Dialogtreffens im Jahre 1999
„Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank eurer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen.“ (Quelle WELT)
Zunächst wurde das Paar getrennt. Die junge Frau wurde laut ARD in einer Jugendhilfeeinrichtung für weibliche minder-jährige unbegleitete Flüchtlinge untergebracht und erhielt vom Jugendamt einen Vormund. Der Ehemann folgte dem Ratschlag des Imams von Izmir. Willst du dein Schariarecht durchsetzen, wende dich an die deutschen Gerichte.
Er beantragte beim Amtsgericht Aschaffenburg, dass er wieder mit seiner Frau zusammengebracht wird. Das bayerische Amtsgericht gewährte dem Mann allerdings nur ein Umgangsrecht an den Wochenenden. Natürlich klagte der Syrer dagegen. Mit Erfolg. Das Oberlandesgericht Bamberg stellte in zweiter Instanz fest, dass die Ehe auch in Deutschland gültig sei und anerkannt werden müsse. Nach Meinung des Gerichtes dürfe das Jugendamt nicht bestimmen, wo sich die Minderjährige aufzuhalten habe. Gegen diese Entscheidung legte das Jugendamt wiederum Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Hier schließt sich der Kreis und der Satz des Imams von Izmir wird zum Prophetenwort. Daran hat auch die 2017 überstürzt geänderte Rechtslage – Ehen, die im Ausland legal geschlossen wurden, sind in Deutschland unwirksam, wenn einer der Ehepartner unter 16 Jahre alt ist – Nichts geändert. Der Bundesgerichtshof (BGH) muss zwar die neue Vorschrift anwenden, bezweifelt aber, dass die neue Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Er will eine Einzelfallprüfung und begründet seine Anfechtung mit „mangelndem Entscheidungsspielraum.“
Die Hauptgründe der Aufweichung sind rein humanitärer Art. Man erkennt die Kinderehe de facto an, weil man die betroffenen Mädchen „schützen“ will. Da heißt es im ARD-Bericht: „Wenn die Ehe unwirksam sei, hätten die betroffenen Mädchen keinerlei Ansprüche, etwa auf Unterhalt und Vermögensausgleich. Dieser fehlende Schutz ist auch einer der Hauptgründe, warum der Familiensenat des Bundesgerichtshofs meint, dass das Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt – etwa gegen Artikel 6, der Eheleute und deren Rechte, die sich aus der Ehe ergeben, unter einen besonderen Schutz stellt.“ Weitere Probleme bei Nichtanerkennung betreffen mögliche Kinder.
Auf diese Weise wird im Prinzip ein Scharia-Gesetz eins zu eins auf das bürgerliche Gesetz übertragen. Juristen werden zu Wegbereitern der Islamisierung. Sehr treffend hat der Imam die beiden Hauptfallen „demokratische Gesetze“ und „religiöse Gesetze“ vorausgesagt. Mit „religiösen Gesetzen“ meinte der muslimische Gelehrte die Abweichung von den Grundgesetzen durch so genannte „humanitäre Regelungen.“ Der oben genannte Fall kann als Paradebeispiel für eine weitere Aushöhlung westlicher Gesetze herangezogen werden. Ähnliches geschieht auf allen Ebenen, etwa im Tierschutz oder beim Kopftuch am Arbeitsplatz usw. Aus Einzelfällen werden schließlich allgemeine Regelungen. Die Islamisierung unseres Rechtsstaates scheint beschlossene Sache. (KL) https://www.journalistenwatch.com/2018/1...-richter-kommt/
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