Bundesgerichtshof, hält Verbot von Kinderehen für verfassungswidrig
Die Auffassung des BGH, die der Legalisierung solcher Ehen in Deutschland die Tür öffnen könnte, reiht sich ein in eine wachsende Zahl von Fällen, in denen deutsche Gerichte – absichtlich oder unbewusst – die Schaffung eines parallelen islamischen Rechtssystem im Land fördern.
"Deutschland kann sich nicht einerseits international für ein Verbot von Kinderehen einsetzen, im eigenen Land aber solchen Ehen Rechtswirkungen verleihen. Das Kindeswohl verträgt in diesem Fall keine Kompromisse. Hier geht es um den verfassungsrechtlich fest verankerten Schutz von Kindern und Minderjährigen!", sagt der frühere bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU), der an dem Gesetz gegen Kinderehen mitgearbeitet hat.
"Noch eines sollten wir bedenken: Urteile ergehen 'im Namen des Volkes'. Dieses Volk hat durch seine Vertreter im Bundestag klar zum Ausdruck gebracht, dass es Kinderehen nicht länger anerkennen will", schreibt Andreas von Delhaes-Guenther im Bayernkurier.
Der Bundesgerichtshof hält das neue Gesetz zum Verbot von Kinderehen für verfassungswidrig, da alle Ehen, und somit auch die nach dem Schariarecht geschlossenen, unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stünden. Foto: Das Gebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. (Foto: Andreas Praefcke/Wikimedia Commons)
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