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  • 14.01.2019 00:46 - ... für Kinder: Eltern haben das Recht zu entscheiden, was ihren Kindern gelehrt wird
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Ombudsmann für Kinder: Eltern haben das Recht zu entscheiden, was ihren Kindern gelehrt wird



Ombudsmann für Kinder: Eltern haben das Recht zu entscheiden, was ihren Kindern gelehrt wird

- Wenn wir über den Eintritt in bestimmte Ideologien sprechen, in die sie nicht eintreten sollten, sollte darauf hingewiesen werden, dass die Eltern das Recht haben, zu entscheiden, was ihren Kindern gelehrt wird - sagte der Ombudsmann für Kinder Mikołaj Pawlak in einem Interview mit "Nasz Dziennik". Er fügte hinzu, dass es im Bildungssystem keinen "Erzieher" gibt und die Eltern das Recht haben, "Erzieher" von ihren Kindern zu trennen.



Gleichzeitig betonte der Sprecher die Verantwortung der Erwachsenen und insbesondere der Eltern bei der richtigen Ausbildung der Kinder und der richtigen Muster. Wie er sagte, sollte eines der Rechte des Kindes das Recht sein, seine Unschuld zu wahren. Im Gegenzug haben die Eltern das Recht, ihre Kinder vor gefährlichen Ideologien zu schützen, beispielsweise solchen, die von "Sexualpädagogen" bedient werden.



- Wenn wir über das Eintreten bestimmter Ideologien sprechen, in die sie nicht eintreten sollten, sollte darauf hingewiesen werden, dass die Eltern das Recht haben zu entscheiden, was ihren Kindern gelehrt wird - sagte Mikołaj Pawlak. Er fügte hinzu, dass es im Bildungssystem keinen "Erzieher" gibt und die Eltern das Recht haben, "Erzieher" von ihren Kindern zu trennen.



Mikołaj Pawlak wurde auch zum Thema Lebensschutz befragt. Wie er feststellte, ist dies im polnischen Recht klar geregelt und ergibt sich direkt aus den geltenden Gesetzen. - Viele Leute fragen, warum ich so radikal bin, mein Leben zu schützen. Ich antworte, dass das Gesetz mich dazu verpflichtet - sagte der Bürgerbeauftragte für Kinderrechte. Er betonte, dass, wenn erwähnt wird, dass ein Mensch von der Empfängnis bis zum Erwachsenenalter ein Kind ist, es keine Dezimalstelle gibt "es sei denn, eine andere Bestimmung enthält etwas anderes".



Pawlak fügte hinzu, dass das Gesetz über Familienplanung aus dem Jahr 1993, die Verfassung von 1997 und das Gesetz über den Kinderrechtskommissar aus dem Jahr 2000 stammt. - Das bedeutet, dass der spätere Gesetzgeber diesen Grundsatz als wichtiger anerkannt hat und ich eine solche Strafe als Anwalt vertreten werde - sagte Pawlak.
Quelle: naszdziennik.pl

DATUM: 2019-01-14 08:28 Uhr

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