Der Marsch für das Leben in der Schweiz darf nicht marschieren 21. JANUAR 2019 MIT FSSPX.NEWS
Ursprünglich für den 10. März 2019 geplant, ist der March for Life im Kanton Zürich in der Nordschweiz verboten. Der Sicherheitsdienst der Stadt gab am 17. Dezember 2018 bekannt, dass die Veranstaltung nicht „aus Sicherheitsgründen“ abgehalten werden kann.
Der Marsch sollte vom Münsterhofplatz durch die Innenstadt gehen. Anfang Oktober 2018 wurde den Veranstaltern jedoch mitgeteilt, dass die Veranstaltung an einem „weniger zentralen“ Ort stattfinden muss. Der städtische Dienst schlug den Turbinenplatz am Stadtrand vor.
Am 22. Oktober stellten die Organisatoren einen weiteren Antrag und erklärten sich bereit, den Protest an diesem neuen Ort abzuhalten, unter der Bedingung, dass die Teilnehmer in dieser ziemlich leeren Gegend „marschieren“ könnten. Die Stadtverwaltung lehnte diesen Antrag ebenfalls Mitte November ab. Die Organisation legte daher beim Stadtrat von Zürich Berufung ein, indem sie sich auf die durch die Verfassung garantierte Wiedervereinigungs- und Ausdrucksfreiheit sowie auf die Religions- und Gewissensfreiheit berief. Die Berufung wurde abgelehnt.
Das Organisationskomitee hat diese Entscheidung als "unverständlich" bezeichnet, da der März bereits von 2010 bis 2015 stattgefunden hat und jedes Jahr Dutzende weiterer Protestaktionen in derselben Stadt genehmigt werden. "Etwas, was seit vielen Jahren möglich war, sollte jetzt nicht verboten werden", bedauerte Daniel Regli, Präsident des Organisationskomitees, und fügte hinzu, dass die öffentliche Sicherheit von Zürich durch die Marches for Life niemals gefährdet wurde.
Im Sommer 2018, im March for Life in Bern, kam es trotz der Drohungen gegen die Organisatoren zu keinerlei Vorkommnissen. http://fsspx.news/en/news-events/news/ma...wed-march-44118 http://fsspx.news/en/news-events/news/sw...rch-berne-23491
Quellen: cath.ch / evangeliques.info / FSSPX.News - 1/21/2019
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