Medienbericht Bundesregierung einigt sich auf Plan zum Passentzug von deutschen IS-Kämpfern
Festnahme IS-Kämpfe Khalid Mohammed/AP/dpaSoldaten einer irakischen Spezialeinheit nehmen einen IS-Kämpfer in der Nähe der Großstadt Mossul fest (Archivbild)
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Sonntag, 03.03.2019, 18:41 Lange haben sie darum gestritten, doch jetzt soll es Resultate geben. Justizministerin Katarina Barley (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) sollen sich auf einen Plan verständigt haben, um deutschen IS-Kämpfern die Staatsbürgerschaft zu entziehen.
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Das berichten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung (SZ) unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach müssten drei Bedingungen für eine Ausbürgerung vorliegen.
Erstens muss die Person eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen. Die Allgemeinen Menschenrechte der Vereinten Nationen verbieten es, Menschen einfach so staatenlos zu machen.
Zweitens muss die betreffende Person volljährig sein, Kinder sollen nicht ausgebürgert werden dürfen.
Und drittens soll die Regel nicht rückwirkend gelten, sondern nur für die Zukunft. Wer sich bereits für den Islamischen Staat in die Schlacht geworfen hat, wird seinen Pass behalten können. Eine rückwirkende Änderung wäre rechtlich kaum möglich gewesen. Ein alter Paragraf wird dafür geändert
Für die Regelung soll Paragraf 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erweitert werden, berichten NDR, WDR und SZ. Dieser ermöglicht es bereits, Deutschen mit zweiter Staatsbürgerschaft den Pass abzunehmen, wenn sie in die Armee „oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband“ eines anderen Staates eintreten. Zukünftig solle das Gesetz auch für Doppelstaatler gelten, die „für eine Terrormiliz an Kampfhandlungen im Ausland“ teilnehmen.
Um die neue Regelung hatten Justizministerin Barley und Innenminister Seehofer bis zuletzt gerungen. Seehofer hatte zunächst geplant, mit der Regelung eine Reihe von Gesetzesverschärfungen zu verknüpfen, die mit IS-Terroristen nichts zu tun haben. Barley zeigte sich diesen Forderungen gegenüber skeptisch.
Seehofer wollte Regelungen für Kinder verschärfen
Das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete am Samstag unter Berufung auf den Entwurf aus dem Innenministerium, Seehofer habe etwa eine Verschärfung der Regelungen für Kinder unter fünf Jahren geplant, deren Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft rechtswidrig für sich und ihre Familien erlangt haben. Bislang haben Behörden in solchen Fällen einen Ermessensspielraum.
Auch sollte dem Bericht zufolge eine Ausnahme eingeschränkt werden, die es Einwanderern nach der Genfer Flüchtlingskonvention erlaubt, beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ihren bisherigen Pass zu behalten. Diese Sonderregelung erspart es Flüchtlingen bislang, noch einmal Kontakt zu den Behörden ihres Herkunftsstaates aufzunehmen, aus dem sie geflohen sind.
Behörden gehen von mehr als 1000 deutschen IS-Angehörigen aus
Die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichteten am Samstag, jeder dritte aus der Kriegsregion Syrien und Irak zurückgekehrte Islamist sei aktiv an Kämpfen beteiligt gewesen. Diese schätzungsweise 100 Personen seien laut Bundesinnenministerium „unverändert im Fokus polizeilicher und justizieller Ermittlungen“. Die Sicherheitsbehörden gehen laut Bericht von insgesamt mehr als 1050 deutschen Islamisten aus, die seit 2013 in Richtung Syrien und in den Irak gereist sind.
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Im Video: Leonora will nach Hause – das deutsche Mädchen, das mit 15 in den IS einheiratete https://www.focus.de/politik/deutschland...d_10400773.html
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