Herzlich Willkommen, hier in diesem Forum....http://files.homepagemodules.de/b531466/avatar-4dbf9126-1.gif
  • 04.03.2019 00:04 - Stegner „pocht“ auf IS-Terroristen 4. März 2019 Allgemein, Brennpunkt.
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Stegner „pocht“ auf IS-Terroristen
4. März 2019 Allgemein, Brennpunkt 0
EILMELDUNG: Das spielt sich jetzt tatsächlich hinter den Kulissen in Deutschland ab! Capitol Post deckt auf …



Es gibt in Deutschland Politiker, die anscheinend nicht genug vom IS-Terror bekommen können. Zu denen könnte Ralf Stegner gehören:

Hier können Sie jouwatch unterstützen!


In der Debatte über eine Gesetzesregelung zum Entzug der Staatsangehörigkeit bei IS-Kämpfern hat SPD-Vize Ralf Stegner einem rückwirkenden Gesetz eine Absage erteilt. „Es gehört zu den Grundwerten unserer freiheitlichen Demokratie, dass Gesetze nicht rückwirkend gemacht werden“, sagte der SPD-Politiker am Montag in der „Bild“-Sendung „Die richtigen Fragen“. Es sei denn, sie begünstigten jemanden.



„Das unterscheidet unseren Staat von Diktaturen und von Unrechtsstaaten – und dieser Unterschied sollte uns eine ganze Menge wert sein.“ IS-Kämpfer, die nur einen deutschen Pass haben und damit nicht von der neuen Regelung betroffen sein werden, müssten vor Gericht gestellt werden, so Stegner weiter. FDP-Fraktionsvize Christian Dürr kritisierte unterdessen Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) für den Zeitpunkt des Vorschlags.

Er habe schon vor ein paar Jahren gefordert, dass Doppelstaatlern, die sich einer ausländischen terroristischen Organisation wie dem IS angeschlossen haben, die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden sollte, sagte der FDP-Politiker in der „Bild“-Sendung. Hierfür sei er damals noch „von der SPD getreten worden“. Rückwirkende Gesetze seien verfassungsrechtlich immer sehr schwierig – umso wichtiger sei es, das Vorhaben nun schnell umzusetzen, so Dürr.

Genau das ist das Problem. Deutschland hat mit so einer Entscheidung schon viel zu lange gewartet, im Gegensatz wie zum Beispiel Australien. Und nur deshalb dürfen sich auch in Zukunft so viele Islam-Terroristen in Deutschland heimisch fühlen – zur Freude von Ralf Stegner, dem schlimmsten Protagonisten dieses Unrechtsstaates?

Dabei ist alles einfacher als gedacht:

Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart hält niedrige rechtliche Hürden für die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Dschihadisten mit Doppelstaatsbürgerschaft für möglich. Die Voraussetzungen hierfür bräuchten „nicht zu eng“ gefasst zu werden, sagte Degenhart dem „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe). „Der Nachweis einer Beteiligung an konkreten Kampfhandlungen dürfte wohl nicht zwingend erforderlich sein, anderweitige, etwa logistische Unterstützung müsste ausreichen.“

Jedenfalls sei nicht zu fordern, „dass der IS-Kämpfer zum Beispiel persönlich bestimmte Personen, Gefangene oder Zivilisten ermordet hat, es müsste genügen, dass er zum Lagerpersonal gehörte“. Degenhart fügte hinzu, dass die Staatsbürgerschaft generell nur dann entzogen werden könne, wenn dadurch keine Staatenlosigkeit eintrete. „Die Möglichkeit besteht also nur bei doppelter Staatsangehörigkeit.“

Für „problematisch“ hält Degenhart die Forderung aus der Union, die Aberkennung der Staatsbürgerschaft auch auf Altfälle anzuwenden. Der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte der „Bild“-Zeitung mit Blick auf Altfälle gesagt: „Auch wer sich heute bereits in Haft befindet muss als Mitglied einer ausländischen Terrormiliz behandelt werden können.“ Degenhart sagte dazu, das strafrechtliche Rückwirkungsverbot gelte zwar nicht, da es sich um keine Kriminalstrafe handele.

Aber etwas muss man wohl nachhelfen, vielleicht sogar mit dem Bundesverfassungsgericht. Müsste aber möglich sein, schließlich geht es um die Sicherheit deutscher Bürger.

Degenhart räumt nämlich ebenfalls wie Stegner ein, dass das allgemeine rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot gelte. „Da es sich um einen sehr schwerwiegenden Eingriff handelt, bin ich mir nicht sicher, ob eine entsprechende gesetzliche Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte, zumal auch nach dem Rechtsstaatsprinzip die Justiz gehalten ist, Verbrechen deutscher Staatsangehöriger, auch wenn sie im Ausland begangen wurden, zu verfolgen“, sagte Degenhart.
https://www.journalistenwatch.com/2019/0...is-terroristen/
+
https://www.focus.de/panorama/welt/vermi...d_10405446.html
(Quelle: dts)



Beliebteste Blog-Artikel:

Melden Sie sich an, um die Kommentarfunktion zu nutzen
Danke für Ihr Reinschauen und herzliche Grüße...
Xobor Xobor Blogs
Datenschutz