19. MÄRZ 2019
Wie reagiert der Vatikan auf die Verurteilungen der Kardinäle Pell und Barbarin? DER NACHTEIL VERKÜRZTER, ADMINISTRATIVER VERFAHREN: DAS BEISPIEL MCCARRICK 11. März 2019 0
Kardinal Pell und Kardinal Barbarin: zwei Fälle, zwei Verurteilungen. Wie reagiert der Heilige Stuhl? Wird es zu ordentlichen Gerichtsverfahren kommen, in denen sich die Betroffenen verteidigen können?
(Rom) Nach den Verurteilungen der Kardinäle Pell und Barbarin wirkt die „belagerte Kirche verloren“, so der Vatikanist Sandro Magister.
Gleich vorweg: Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.
Kardinal Pell, Präfekt des vatikanischen Wirtschaftssekretariats und Mitglied des C9-Kardinalsrates, ging in Australien ins Gefängnis und wartet dort auf das Berufungsverfahren. Kardinal Barbarin, Erzbischof von Lyon, wurde in seiner Bischofsstadt zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt und legte Berufung ein. Kardinal Pell wurde von Franziskus „präventiv“ aller Ämter enthoben. Kardinal Barbarin kündigte bereits seinen Rücktritt an.
„Es ist nicht ausgeschlossen, daß weitere, führende Purpurträger und Bischöfe bald von weltlichen Gerichten abgeurteilt werden, weil sie beschuldigt werden, sexuellen Mißbrauch an Minderjährigen begangen oder ‚gedeckt‘ zu haben.“
https://katholisches.info/2018/08/27/pap...-zuruecktreten/
Magister wirft drei Fragen „von beachtlicher Schwere“ auf, die sich für die katholische Kirche in der Sache stellen, „und auf die sie keineswegs sicher zu wissen scheint, wie sie reagieren soll“.
Frage 1: Ein Sondertribunal, um den Papst vor Gericht zu stellen? Sowohl Pell als auch Barbarin wurden auf der Grundlage von zweifelhaften Beweisen verurteilt. Beide erst in einem zweiten Prozeß, nachdem der erste ohne Verurteilung geendet hatte. Barbarin wurde verurteilt, obwohl sogar der Staatsanwalt einen Freispruch gefordert hatte. Beide beteuern ihre Unschuld und gehen in Berufung.
„Unterdessen wurde ersterem kirchenintern, als das Verfahren noch im Gange war, die öffentliche Ausübung seines Priestertums und jeder Kontakt mit Minderjährigen verboten. Zweiterer hat sein Rücktrittsgesuch angekündigt, weil er schon sicher ist, daß der Papst es annehmen wird.“
Im Fall Pell wurde bereits bekanntgegeben, daß die Glaubenskongregation ein Verfahren gegen ihn einleitet. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird das auch im Fall Barbarin geschehen.
„Aber welches Verfahren? Und wie?“, fragt Magister. Allgemein ist anzumerken, daß Franziskus im Juni 2016 zu Bischöfen, die sich mutmaßlich des Mißbrauchs oder in Sachen Mißbrauchstätern der Nachlässigkeit oder der Unterlassung schuldig gemacht haben, das Motu proprio Come una madre amorevole (Wie eine liebende Mutter) promulgierte. Auf dem Rückflug von Irland, erklärte Franziskus am 26. August, auf Marie Collins, ein ehemaliges Mitglied der Päpstlichen Kinderschutzkomission, angesprochen, die diese unter Protest verlassen hatte:
„Sie bleibt fixiert auf diese Idee des Apostolischen Schreibens ‚Wie eine liebende Mutter‘, in der es hieß, dass es gut wäre, für die Rechtsprechung über die Bischöfe ein besonderes Tribunal einzurichten. Aber dann zeigte sich, dass dies aufgrund der unterschiedlichen Kulturen der zu beurteilenden Bischöfe nicht praktikabel und nicht angebracht war.“
So der Wortlaut der päpstlichen Antwort in der offiziellen, deutschen Übersetzung des Heiligen Stuhls. Hatte Franziskus 2016 einfach nur improvisiert? Er entschied sich jedenfalls trotz Motu proprio für einen anderen Weg, wie er bei der fliegenden Pressekonferenz ausführte:
„Der Bischof ist vor Gericht zu stellen und der Papst bildet eine Jury, die am besten in der Lage ist, sich dieses Falls anzunehmen. Das funktioniert besser, auch weil es für eine Gruppe von Bischöfen nicht möglich ist, die Diözese dafür zu verlassen. Also wechseln die Gerichte, die Jury. Und so haben wir das bisher gehandhabt.“
Als konkretes Beispiel nannte Franziskus den Fall des Erzbischofs von Guam, Anthony Sablon Apuron. Er wurde in erster Instanz von der Glaubenskongregation verurteilt. Die Berufung zog Franziskus dann an sich, wofür er eine Gruppe von Kanonisten zu Rate zog.
Im Klartext erweist sich der Rechtsweg als unsicher. Wer hat heute genau welche Zuständigkeit in der Kirche? Rechtssicherheit sieht anders aus. Das wurde deutlich, als Franziskus im November 2018 der US-Bischofskonferenz bei deren Herbstversammlung untersagte, Maßnahmen gegen den sexuellen Mißbrauch zu beschließen, weil er einen Sondergipfel dazu in den Vatikan einberufen hatte, und Entscheidungen dort getroffen würden. Diese behalte es sich im Klartext vor. In Wirklichkeit knebelte er den US-Episkopat in einem heiklen Moment beim Versuch, Glaubwürdigkeit durch konkrete Entscheidungen zurückzugewinnen. Grund waren die gestellten Fragen: Wer kann und darf über Fehlverhalten oder sogar Straftaten von Bischöfen urteilen
Die US-Bischöfe wollten eine unabhängige Kommission mit den Ermittlungen betrauen. Papst Franziskus und sein US-Adlatus Kardinal Blase Cupich wollen, daß diese Aufgabe der zuständige Metropolit übernimmt. Sollte dieser selbst unter Anklage stehen, dann solle der dienstälteste Suffragan die Ermittlungen leiten.
Den ersten Vorschlag blockierte Franziskus, und der zweite ist weit davon entfernt, kodifiziert zu werden. Der Anti-Mißbrauchsgipfel in Rom fand zwar vom 21.–24. Februar statt, konkrete Maßnahmen wurden bisher aber nicht bekannt. Dazu Magister:
„Gegen den Vorschlag Cupich wird unter anderem eingewandt, daß das Anvertrauen der ersten Ermittlungen an den Metropoliten – oder einen anderen Bischof – derselben Kirchenprovinz die Gefahr birgt, das Urteil in die Hand von Klerikern zu legen, die oft derselben Seilschaft angehören und daher versucht sind, sich gegenseitig zu helfen. Und genau das geschieht.“
Papst Franziskus hat noch immer nicht auf die Fragen des ehemaligen Apostolischen Nuntius in den USA, Erzbischof Carlo Maria Viganò, geantwortet, der ihn beschuldigt, den damaligen Kardinal Theodore McCarrick bis es unmöglich wurde, gefördert zu haben, obwohl er von dessen vielfältigen Mißbräuchen gewußt habe. Obwohl Franziskus am 26. August 2018, dem Tag der Veröffentlichung des Viganò-Dossiers, die Journalisten aufgefordert hatte, seinen Brief an das Volk Gottes zum Mißbrauchsskandal „zu studieren“, und dann werde er „reden“, hat er das bis heute nicht getan.
Nicht nur der Fall McCarrick belastet jedoch Franziskus direkt. Es gibt den Fall Barros, den Fall Pineda, den Fall Coccopalmerio und besonders auch den Fall Zanchetta. Bischof Gustavo Oscar Zanchetta ist nicht nur ein argentinischer Landsmann des Papstes, sondern auch sein „Freund und geistlicher Sohn“, so Magister. Auch zu seinem Fall schweigt Franziskus. Bekannt ist nur, daß von Rom Vorerhebungen in Argentinien angeordnet wurden.
Wie aber wird Rom reagieren, wenn der Fall an den Tiber zurückkehrt? Dann sind auch Entscheidungen zu beurteilen, die Franziskus selbst getroffen hat. Über die aber kann kein kirchlicher Richter befinden, außer der Papst erteilt ihm vorher ein ausdrückliches Mandat dafür.
Frage 2: Ordentliches kanonisches oder administratives Verfahren? Am vergangenen 15. Februar, wenige Tage vor Beginn des Anti-Mißbrauchsgipfels, wurde McCarrick von der Glaubenskongregation laisiert. Das Strafverfahren war jedoch als administratives Verfahren angelegt und fand in vereinfachter und verkürzter Form statt, um die Verfahrenszeiten möglichst gering zu halten.
„Die Kongregation verfährt fast immer so, faktisch außergerichtlich, in Tausenden von Verfahren, die in ihre Zuständigkeit fallen. Im Fall McCarrick erlaubte das, schnell zu einem Laisierungs-Urteil zu kommen, noch vor dem Gipfel im Vatikan. Es hat aber – vielleicht bewußt – auch zu einem schwerwiegenden Nachteil geführt“, so Magister.
Die Schnelligkeit des Verfahrens, das auf ein präzises Ergebnis zu einem präzisen Zeitpunkt hinzielte, verhinderte, vor Gericht das Netz von Komplizenschaften und Gefälligkeiten zu rekonstruieren und aufzudecken, das es McCarrick ermöglichte, jahrzehntelang sein sexuelles Fehlverhalten ausleben zu können in der Sicherheit, geschützt zu sein. Dieses Netzwerk umfaßt, darin sind sich Beobachter einig, Erzbischof Viganò nannte in seinem Dossier zahlreiche Namen, Personen bis in die höchsten Kirchenkreise.
„Von der unverständlichen Verzögerung bei der Veröffentlichung der Dokumente, die über McCarrick in den Archiven der Dikasterien und Ämter des Heiligen Stuhls vorhanden sind“, ganz zu schweigen. Franziskus ließ vom vatikanischen Presseamt diese Veröffentlichung, und auch die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse, die zum Ausschluß McCarricks aus dem Kardinalsstand führten, am 6. Oktober 2018 ankündigen. Seither sind mehr als fünf Monate vergangen, und getan hat sich nichts.
Am Tag darauf meldete sich Kardinal Marc Ouellet, der Präfekt der Bischofskongregation zu Worte, und das mit einer bemerkenswerten Stellungnahme. Er kritisierte zwar das Vorgehen Viganòs, mit seinen Anschuldigungen gegen den Papst an die Öffentlichkeit gegangen zu sein, bestätigte aber zugleich dessen Anschuldigungen in wesentlichen Punkten. Bis dahin stand nur Viganòs Wort im Raum, das Bergoglianer zu diskreditieren versuchten. Nun gab es mit Ouellets Aussage eine gewichtige Bestätigung.
Magister stellt im Kontext die Frage, welches Verfahren die Glaubenskongregation nun gegen Kardinal Pell anwenden werde, „vorausgesetzt, daß sie das Urteil des australischen Berufungsverfahren abwartet“, dessen Beginn für den 5. Juni angesetzt wurde. Es sei bisher üblich gewesen, daß der Heilige Stuhle bei solchen Verfahren nach einem Urteil eines weltlichen Gerichtes zu einem administrativen Verfahren greift.
„In solchen Fällen legt der Heilige Stuhl die Akten des weltlichen Gerichts seinem Urteil zugrunde.“
Bedeutet das, sollte Kardinal Pell auch im Berufungsverfahren verurteilt werden, daß auch er, aufgrund dieses weltlichen Gerichtsurteils, vom Vatikan mit einem administrativen Verfahren laisiert wird?
„Es ist vorhersehbar, daß Pells Anwälte darauf beharren werden, daß nicht eine solche Vorgehensweise gewählt wird, sondern es zu einem ordentlichen, kirchenrechtlichen Verfahren kommt“, so Magister.
Damit muß die Beweisaufnahme vor dem Kirchengericht erfolgen, wo ein „ergebnisunabhängigeres“ Verfahren zu erwarten sein dürfte als in Australien, wo der Fall Zentrum einer antikatholischen Medienkampagne ist, die seit mehreren Jahren andauert.
Um es mit den Worten Magisters zu sagen: Das vatikanische Gericht „ist autonomer, freier und souveräner“, wobei letztere Anmerkung eine größere Unabhängigkeit meint.
Frage 3: Freispruch oder Verurteilung – beides hat einen teuren Preis „Und was wird geschehen, wenn der Heilige Stuhl sein Urteil erlassen haben wird?“
Sollte Kardinal Pell gleich dem australischen Gericht verurteilt werden, „wird der Applaus der weltlichen Öffentlichkeit garantiert sein“, und auch der der Fahnenträger der „Nulltoleranz“ in der Kirche.
Es wird aber nicht an Protesten fehlen, vor allem jener, die auf die Einhaltung von rechtsstaatlichen Mindeststandards pochen, erst recht, weil die Beweise für die Anschuldigungen so dünn ist. Abgesehen davon käme eine bloße Übernahme der weltlichen Gerichtsentscheidung einer Unterwerfung der Kirche unter die weltliche Macht gleich.
Sollte Pell hingegen vom Kirchengericht freigesprochen, von der australischen Justiz aber rechtskräftig verurteilt werden, werden zwar einige die Unabhängigkeit der kirchlichen Gerichtsbarkeit loben, auch den Mut der Kirche, in Ermangelung von Beweisen die Unschuld festzustellen.
Es wird aber zugleich zu heftigen, sehr heftigen Reaktionen der veröffentlichten Meinung der weltlichen Medien kommen, und auch bestimmter Teile der Kirche, die den Bischof längst vorverurteilt haben.
„Genau das schreibt schwarz auf weiß zum Beispiel der ehemalige Kirchenrichter von Lyon, Pierre Vignon, in Bezug auf Kardinal Barbarin, der bereits im vergangenen Sommer öffentlich dessen Rücktritt forderte, noch ehe das zweite Verfahren zu Ende war, und obwohl das erste Verfahren mit einem Freispruch geendet hatte.
In Frankreich wurde sogar ein Film zum Fall Barbarin produziert mit dem Titel „Grâce à Dieu“, der genau diese Botschaft der bedingungslosen Vorverurteilung vermittelt. Egal welches Urteil selbst vom weltlichen Gericht gefällt wird, der Kardinal ist schuldig. Er hat schuldig zu sein. Der Film wurde nicht jetzt verbreitet, sondern kurz nachdem der Kardinal im ersten Verfahren freigesprochen worden war.
Magister erwähnt im Zusammenhang mit dem Fall Pell noch etwas:
„Manche befürchten, daß die australische Regierung – unter dem Druck der Öffentlichkeit – einen kirchlichen Freispruch des Kardinals sogar als Verurteilung des australischen Justizsystems lesen könnte und deshalb die diplomatischen Beziehungen mit dem Heiligen Stuhl abbrechen und auf einen Ausschluß desselben aus dem Kreis der souveränen Staaten drängen könnte. Ob wahr oder nicht, das sind Zeiten, in denen die Kirche belagert wird.“
Text: Giuseppe Nardi https://katholisches.info/2019/03/11/wie...l-und-barbarin/
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