]Urteil: Broschüre der Amadeu Antonio Stiftung darf weiterhin öffentlich kritisiert werden 17. April 2019 Brennpunkt, Inland
http://www.gender-und-rechtsextremismus....PIvWMR1W2xsppfo Doktrinäres für das liebe Kind (Foto: Screenshot)
Berlin – Klatsche für die Amadeu Antonio Stiftung (AAS): Der Jugendstadtrat von Berlin-Neukölln darf weiterhin öffentlich von der Nutzung der im Internet verfügbaren Broschüre „Ene mene muh – und raus bist Du!“ der AAS abraten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Die Kita-Handreichung „Ene, mene, muh – und raus bist du!“ der linksradikalen Amadeu-Antonio-Stiftung (AAS) samt Vorwort der SPD-Bundesfamilienministerin Franziska Giffey sollte Erzieherinnen in Kindergärten zur Gesinnungsprüfung und Aufdeckung mutmaßlicher „rechtspopulistischer Eltern“ anleiten. Das Bezirksamt Neukölln riet Ende November ausdrücklich von der Verwendung der Broschüre in den Kindergärten ab. Zur Begründung schrieb der Jugendstadtrat und stellvertretende Bürgermeister Falko Liecke (CDU) in einer Pressemeldung: „Die Broschüre will Vorurteile bekämpfen, vermittelt sie aber selbst. Es ist nicht Aufgabe von Erzieherinnen und Erziehern, die politische Gesinnung der Eltern zu überprüfen“ (jouwatch berichtete)
Diese und weitere Äußerungen wollte die linksradikale Stiftung im Wege einer einstweiligen Anordnung gerichtlich untersagen lassen. Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Ein Unterlassungsanspruch sei nicht glaubhaft gemacht. Der Jugendstadtrat habe sich in amtlicher Eigenschaft geäußert; denn auch Neuköllner Kindertagesstätten könnten die Broschüre verwenden. Die Pressemitteilung enthalte weder wahrheitswidrige Tatsachenangaben noch unvertretbare Wertungen, so das Gericht weiter. So werde etwa deutlich, dass es eine Empfehlung darstelle, die Broschüre nicht zu nutzen. Darüber hinaus sei die Bewertung vertretbar, dass die Broschüre einseitig Vorurteile schüre bzw. vermittle.
Sie knüpfe – verbunden mit einer rechtsextremen Konnotation – an die Klischeebilder von Mädchen mit Zöpfen und Röcken und deren Vorliebe für Handarbeiten an. Die Empfehlung der Broschüre, bei einzelnen Eltern „genauer hinzuschauen“, dürfe negativ als „Bespitzelung“ bezeichnet werden. Die Wertung, dass es nicht Aufgabe von Erzieherinnen und Erziehern sei, die politische Gesinnung der Eltern zu überprüfen, knüpfe in sachlicher Form hieran an, bewertete das Verwaltungsgericht weiter.
Die Äußerungen des Stadtrates seien auch nicht unverhältnismäßig. Er habe kein Verwendungsverbot der Broschüre ausgesprochen. Seine Äußerungen nähmen auch keinen lenkenden Einfluss auf die öffentliche Meinung, da es zu der Broschüre bereits vielfältige öffentliche Äußerungen gäbe.
Gegen die Entscheidung kann laut Pressemitteilung des VG Berlin (Nr. 12/2019 v. 16.04.2019) Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (SB)
https://www.journalistenwatch.com/2019/0...amadeu-antonio/
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