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  • 24.05.2019 00:32 - „Wenn es aber funktioniert, dann soll es auch möglich sein“...Heimschulung...
von esther10 in Kategorie Allgemein.

24. MAI 2019

„Wenn es aber funktioniert, dann soll es auch möglich sein“
HOMESCHOOLING: IM GESPRÄCH MIT DR. HANS-THOMAS TILLSCHNEIDER
24. Mai 2019



Homeschooling: Wenn der Unterricht zu Hause stattfindet. Ein Gespräch mit dem Bildungssprecher der AfD-Sachsen. Dr. Hans-Thomas Tillschneider.
Im Gespräch mit Dr. habil. Hans-Thomas Tillschneider (AfD), dem Bildungs- Wissenschafts- und Kultursprecher der AfD-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt zum Thema „Homeschooling“.

Martin Bürger: Ihre Partei, die Alternative für Deutschland (AfD), hat im Landtagswahlkampf 2016 in Sachsen-Anhalt eine grundsätzliche Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht gefordert. Entsprechend solle die Schulpflicht durch eine Unterrichtspflicht ersetzt werden. Da die meisten Leute gar nicht wissen, was es da für Unterschiede gibt, beginnen wir mit einer Klärung der Begriffe …

Hans-Thomas Tillschneider: „Bildungspflicht statt Schulzwang!“ ist unser Motto. Der Staat ist verpflichtet, ein Bildungsangebot vorzuhalten. Die Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder zu bilden. Sie können das an einer staatlichen Schule tun, müssen es aber nicht. Sie können ihre Kinder, wenn sie dazu in der Lage sind, selbst unterrichten, oder, wenn sie es sich leisten können, Privatlehrer engagieren. Das ist unser Modell.

Martin Bürger: Stichwort Privatlehrer: Geht es also nur um eine winzige Gruppe von wohlhabenden Menschen, die es sich leisten kann, eine Reihe von Privatlehrern für ihre Sprösslinge zu engagieren? Oder schließen Sie auch Kurse im Internet, für das Selbstlernen konzipierte Bücher und ähnliche Bildungsangebote ein, wie man es aus anderen Ländern kennt?
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Hier auch Lustiges für Kinder nd Erwachsene.
wie der lb. Gott auch die Tiere so wunderbar erschaffen hat...LIVE
https://www.youtube.com/watch?v=-oxotdcuYLs
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Hans-Thomas Tillschneider: Das Entscheidende ist: Bildung muss unabhängig vom Geldbeutel der Eltern sein. Unser Ansatz ist nicht so zu verstehen, dass wir staatliche Schulen aus der Verantwortung entlassen, im Gegenteil. Wir wollen noch viel stärker als bislang darauf achten, dass auch und gerade an staatlichen Schulen ein hohes Niveau angeschlagen wird. Allerdings wollen wir Eltern, die aus welchen Gründen auch immer ihre Kinder nicht an staatlichen Schulen unterrichtet werden lassen möchten, die Möglichkeit geben, einen anderweitigen Unterricht zu organisieren. Die Fortschritte werden dabei in halbjährlich stattfindenden Prüfungen kontrolliert. Funktioniert der Hausunterricht nicht und bleibt ein Kind zurück, muss es wieder an die staatliche Schule. Wie genau dieser Hausunterricht aussieht, ist Sache der Eltern. Der Staat wacht nur darüber, dass die Lernziele erreicht werden.



Martin Bürger: Wie kam es überhaupt dazu, den Hausunterricht als Wahlkampfthema aufzugreifen? Ist dies nur durch die AfD in Sachsen-Anhalt geschehen, oder auch in anderen Landesverbänden?

Hans-Thomas Tillschneider: Das war schon 2014 in Sachsen Thema, wo ich damals noch mit Frauke Petry entsprechende Thesen ausformuliert habe. Es ist ein typisches AfD-Thema. Der Bürger soll vor staatlicher Bevormundung geschützt werden. Gleichzeitig betonen wir aber die Bildungspflicht des Staates. Der Staat ist für den Bürger da, nicht umgekehrt.

Martin Bürger: Seit der Landtagswahl 2016, als die AfD mit mehr als 24 Prozent der Stimmen als zweitstärkste Kraft ins Parlament von Sachsen-Anhalt einzog, sind mehr als drei Jahre verstrichen. Welche Arbeit konnte Ihre Fraktion im Landtag bzw. auch auf metapolitischer Ebene leisten, um den Hausunterricht sozusagen salonfähig zu machen?

Hans-Thomas Tillschneider: Das Thema war noch nicht Gegenstand im Plenum oder den Ausschüssen. Es gab in Sachsen-Anhalt dazu bislang wenig Anlass. Wir werden es aber in dieser Legislatur einmal spielen – schließlich steht es in unserem Programm!

Martin Bürger: Im Grundgesetz heißt es ganz deutlich: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Und weiter: „Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.“ Gleichzeitig werden bis heute Eltern und ihre Kinder, die den Hausunterricht praktizieren, massiv bestraft und verfolgt, auch wenn keine Verwahrlosung vorliegt. Wie lassen sich derlei Gesetze und Maßnahmen mit dem Grundgesetz vereinbaren?

Hans-Thomas Tillschneider: Ich bin kein Jurist, halte aber die Verfolgung von Eltern, die Hausunterricht praktizieren, für unverhältnismäßig. Die Familien werden wie Problemfamilien aus sozialen Brennpunkten, die Kinder wie chronische Schulschwänzer behandelt. Unter dem Begriff „Schulabsentismus“ werden der verwahrloste Schulschwänzer und das Kind, dessen Eltern Hausunterricht bevorzugen, gleichermaßen subsumiert. Dabei besteht ein himmelweiter Unterschied zwischen einer Hartz IV-Familie in dritter Generation und Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten wollen, weil sie sich in besonderer Weise für das Wohl ihres Kindes in der Verantwortung sehen.

Martin Bürger: Kritiker des Hausunterrichts, darunter der eigentlich sehr gute langjährige Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, zweifeln an der Qualität von „Homeschooling“. Nur qualifiziertes Lehrpersonal könne für eine anständige Bildung sorgen. Außerdem fehle den Kindern und Jugendlichen, die nicht in die Schule gehen, die soziale Kompetenz. Sind das tatsächlich berechtige Einwände, oder im Zeitalter von Internet und blühendem Vereinswesen völlig lächerliche Nebelkerzen?

Hans-Thomas Tillschneider: Natürlich besteht die Gefahr, dass die Eltern sich überfordern und ihre Möglichkeiten überschätzen. Wenn es nicht funktioniert, muss das Kind eben wieder an die staatliche Schule. Wichtig ist, dass der Staat den Bildungsfortgang überwacht. Wenn es aber funktioniert, dann soll es auch möglich sein.
Den Einwand mit der sozialen Kompetenz halte ich für überzogen. Das hätte dieser Staat wohl gerne, dass soziale Kompetenz exklusiv unter seiner Aufsicht an seinen Institutionen erworben wird. In der Familie, im weiteren Freundeskreis, in der dörflichen Gemeinschaft, in Vereinen aller Art, sogar in den Jugendorganisationen politischer Parteien und nicht zu vergessen in der Kirchengemeinde erlernt sich soziale Kompetenz mindestens genauso gut.

Martin Bürger: Ist ziviler Ungehorsam eine angemessene Antwort jener Eltern, die ihre Kinder nicht auf eine „normale“ Schule schicken wollen? Setzt sich Ihre Partei für Familien ein, die diesbezüglich von der staatlichen Gewalt belästigt oder gar verfolgt werden?

Hans-Thomas Tillschneider: Ich kann nur für die Landesebene sprechen. Ja, wir setzen uns für Familien ein, die verfolgt werden, weil sie ihre Kinder nicht auf eine normale Schule schicken wollen. Allerdings rufe ich jetzt auch nicht zum Schulboykott auf. Auch wenn man gegen bestehende Gesetze ist, sollte man sie so lange respektieren, bis sie geändert sind. Anstatt Kinder einfach aus der Schule zu nehmen, sollten die Eltern sich besser dafür einsetzen, dass Hausunterricht legalisiert wird.
https://katholisches.info/2019/05/24/wen...-moeglich-sein/
Bild: Alaskaparents/Twitter (Screenshots)



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