Dienstag, 30. April 2019 Sehr geehrte Laien und kirchliche Gelehrte beschuldigen Papst Franziskus in einem offenen Brief der Häresie Update 21. Mai: Die Zahl der Unterzeichner steigt auf insgesamt 90 (siehe Updates in der Liste).
Gleichzeitig mit LifeSiteNews veröffentlichen wir den Offenen Brief an die Bischöfe der katholischen Kirche von 20 bedeutenden Laien- und Kirchengelehrten, der eine kurze Einführung vorausgeht. Ein Dokumentdas sich nicht scheuthistorisch zu nennen, stellt sichdass im Fluss der correctio filialis de heresibus propagatis [ hier ] und Treueerklärung [ hier ]. Über andere wichtige Verweise wird mit den jeweiligen Links ausführlich berichtet. Unserer ist der offizielle italienische Text. Die englischen Texte ( hier ), französisch, Niederländisch , Deutsch , Spanisch . Thema des "Offenen Briefes" an die Bischöfe der katholischen Kirche
Dieser Offene Brief an die Bischöfe der katholischen Kirche stellt die dritte Phase eines Prozesses dar, der im Sommer 2016 begann. Zu dieser Zeit schrieb eine ausgewählte Gruppe von Geistlichen und Laien einen persönlichen und privaten Brief an alle Kardinäle und Patriarchen der katholischen Kirche Oriental, wobei Häresien und andere schwerwiegende Fehler hervorgehoben wurden, die durch die Apostolische Ermahnung Amoris laetitia von Papst Franziskus hervorgerufen oder begünstigt zu werden schienen . Nachdem Papst Franziskus im folgenden Jahr viele dieser Häresien durch Reden, Taten und Unterlassungen verbreitet hatte, wandten sich viele Gelehrte derselben Gruppe zusammen mit anderen Geistlichen und Laien mit einer " Filialkorrektur " an den Papst“. Dieser zweite Brief wurde im September 2017 veröffentlicht [ hier ]. Eine Petition zu seiner Unterstützung brachte rund 14.000 Abonnements ein. Die Autoren des Briefes erklärten jedoch, sie hätten nicht versucht festzustellen, ob Papst Franziskus Kenntnis von der Verbreitung von Häresien hatte.
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Der vorliegende Offene Brief an die Bischöfe der katholischen Kirche hebt die Beschwerde mit der Behauptung hervor, dass Papst Franziskus des Verbrechens der Häresie schuldig ist. Dieses Verbrechen wird begangen, wenn ein Katholik auf bewusste und beharrliche Weise eine Wahrheit bestreitet, die er von der Kirche als von Gott offenbart zu lehren weiß Ehe und sexuelle Beziehungen, über das Sittengesetz, über die Gnade und die Vergebung der Sünden.
Der offene Briefzeigt auch den Zusammenhang zwischen der Ablehnung der katholischen Doktrin und der Gunst, die Papst Franziskus Bischöfen und anderen Mitgliedern des Klerus gewährt hat, die wegen Sünden und Verbrechen, die aus sexuellem Missbrauch bestehen, wie dem ehemaligen Kardinal McCarrick, oder Geistlichen, die sich schuldig gemacht haben, schuldig gemacht haben solche Sünden und Verbrechen, wie im Fall von Kardinal Danneels, der kürzlich verstorben ist. Der Schutz und die Förderung von Geistlichen, die die katholische Lehre zu Themen wie Heirat, sexuelle Aktivität und das Sittengesetz im Allgemeinen ablehnen, auch wenn sie auf schreckliche Weise gegen das Sittengesetz und das Strafgesetzbuch verstoßen haben, zeigt die aufschlussreiche Kohärenz eines Wahren und seine politische Ansprache von Papst Franziskus. Gelinde gesagt, zeigt es einen Mangel an Vertrauen in die Wahrheiten, die das Lehramt der Kirche in diesen Fächern gelehrt hat. Es weist auch auf das Vorhandensein einer Strategie hin, die darauf abzielt, der Kirche die Ablehnung der kirchlichen Doktrin in denselben Themen aufzuzwingen. Umgesetzt wird die Strategie gerade durch die Ernennung von Personen in Positionen von Bedeutung, deren persönliches Leben auf der Verletzung dieser Wahrheiten beruht.
Die Autoren glauben, dass ein ketzerisches Papsttum nicht toleriert oder ignoriert werden kann, um ein schlimmeres Übel zu vermeiden. Ein solches Papsttum bildet die Grundlage für das kirchliche Werterbe. Es muss korrigiert werden. Aus diesem Grund schließt die in diesem Schreiben enthaltene Studie mit einer Beschreibung der in einer solchen Situation geltenden traditionellen theologischen und rechtlichen Grundsätze. Die Autoren bitten die Bischöfe der Kirche mit Respekt, die im Brief enthaltenen Anschuldigungen zu prüfen: Wenn sie sie für begründet halten, können sie die Kirche aus ihrer gegenwärtigen Not befreien - unter Einhaltung des heiligen Sprichworts: Salus animarum prima lex[das Heil der Seelen ist das erste Gesetz] - mit der Ermahnung von Papst Franziskus, seine Häresien zu leugnen; und wenn er sich hartnäckig weigert, indem er erklärt, dass er sich frei des Papsttums beraubt hat. Dieser Offene Brief ist ein ungewöhnliches und vielleicht sogar historisches Dokument. Aber dasselbe Gesetz der Kirche besagt: "Je nach Wissenschaft, Kompetenz und Ansehen haben die Gläubigen das Recht und manchmal sogar die Pflicht, ihre Gedanken über das auszudrücken, was die heiligen Pastoren betrifft das Wohl der Kirche “[ CIC 1983, can. 212 § 3]. Fazit: Während die Katholiken zu Recht glauben, dass der Papst nur dann unfehlbar spricht, wenn bestimmte, genau festgelegte Bedingungen vorliegen, sagt die Kirche nicht, dass er nicht in Häresie verfallen kann, wenn er sich außerhalb dieser Bedingungen ausdrückt.
Unter den Unterzeichnern dieses Offenen Briefes sowie unter Professoren für Theologie und Philosophie aus bestimmten Bereichen befinden sich Akademiker und Wissenschaftler aus den breiteren Forschungsgebieten. Dies passt gut zur Hauptthese des Offenen Briefes, wonach die von Papst Franziskus offenbarte Verleugnung der Wahrheit für jeden im Glauben ausgebildeten Katholiken offensichtlich ist, der sich tatsächlich den Beweisen stellen will. Die Unterschriften von P. Aidan Nichols OP und Prof. John Rist werden zur Kenntnis genommen. P. Nichols ist einer der bekanntesten Theologen der angelsächsischen Welt und Autor zahlreicher Bücher zu zahlreichen theologischen Themen, darunter die Werke von Hans Urs von Balthasar und Joseph Ratzinger. Prof. Rist, der für sein Studium der klassischen Philologie und der Geschichte der Theologie bekannt ist, lehrte an der Universität von Toronto, am Augustinianum in Rom, an der Katholischen Universität von Amerika, an der Universität von Aberdeen und an der Universität Hebräisch von Jerusalem.
Der Offene Brief wird veröffentlicht unmittelbar nach der Feier der Karwoche und der Osterwoche, in der Hoffnung , dass die vorliegende ‚‘ Leidenschaft der Kirche bald in einer vollen Auferstehung der rettende Wahrheit Gottes gelöst werden. Die Priester und Gelehrte , die wollen die unterzeichnen Open Letter kann seinen Namen und seine Anmeldeinformationen an die Organisatoren unter der E-Mail-Adresse openlettertobishops@gmail.com senden. Alle Anfragen werden sorgfältig geprüft. Jeder, der den Aufruf hier unterschreiben möchte . 30. April 2019. Die Heilige Katharina von Siena * * *
Offener Brief an die Bischöfe der katholischen Kirche Osterwoche 2019
Ihre Eminenzen, Ihre Seligpreisungen, Ihre Exzellenz ,
Mit diesem Brief sprechen wir Sie mit zwei Zielen an: Das erste ist, Papst Franziskus des kanonischen Verbrechens der Häresie zu beschuldigen; Das zweite ist, Sie aufzufordern, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um der ernsten Situation zu begegnen, die die Anwesenheit eines ketzerischen Papstes impliziert.
Ergreifen wir diese Initiative als letzten Ausweg, um dem Schaden entgegenzuwirken, der durch die Worte und Taten von Papst Franziskus seit mehreren Jahren entstanden ist und der eine der schlimmsten Krisen in der Geschichte der katholischen Kirche ausgelöst hat. Wir werfen Papst Franziskus das kanonische Verbrechen der Häresie vor. Um das kanonische Verbrechen der Häresie zu begehen, müssen zwei Bedingungen überprüft werden: Die betreffende Person muss durch Worte und / oder öffentliche Handlungen eine offenbarte Wahrheit des katholischen Glaubens bezweifeln oder leugnen, die mit Zustimmung von geglaubt werden muss göttlicher und katholischer Glaube; und Zweifel oder Verleugnung müssen zutreffend sein, das heißt mit dem Wissen ausgedrückt werden, dass die in Frage gestellte oder verweigerte Wahrheit von der katholischen Kirche als eine göttlich offenbarte Wahrheit gelehrt wurde, die mit der Zustimmung des Glaubens geglaubt werden muss; Darüber hinaus müssen Zweifel oder Verleugnung bestehen bleiben.
Einen Papst der Häresie zu beschuldigen, ist offensichtlich ein außergewöhnlicher Schritt, der auf soliden Beweisen beruhen muss. Nun, beide oben genannten Bedingungen wurden von Papst Franziskus nachweislich erfüllt. Wir beschuldigen ihn nicht, das Verbrechen der Häresie begangen zu haben, wenn er öffentlich einer Wahrheit des Glaubens zu widersprechen schien. Wir werfen ihm lediglich Ketzerei vor, weil er öffentlich die Wahrheiten des Glaubens geleugnet und dann so gehandelt hat, dass bestätigt wurde, dass er nicht an die Wahrheiten geglaubt hat, die er öffentlich geleugnet hat. Wir behaupten nicht, dass er Glaubenswahrheiten in Aussagen bestritt, die die Voraussetzungen erfüllen, um als unfehlbare päpstliche Lehre angesehen zu werden. Wir behaupten, dass dies unmöglich wäre, da es mit der der Kirche vom Heiligen Geist gegebenen Führung unvereinbar wäre.
Wir werfen Papst Franziskus vor, mit seinen Worten und Taten öffentlich und hartnäckig bewiesen zu haben, an die folgenden Aussagen zu glauben, die den göttlich offenbarten Wahrheiten widersprechen (für jede Aussage geben wir eine Auswahl von schriftlichen und richterlichen Lehren an, die sie als widrig verurteilen) göttliche Offenbarung - Hinweise, die die Beweise beweisen, die jedoch nicht erschöpfend sein wollen):
I. Eine gerechtfertigte Person hat nicht die Kraft, mit Hilfe der Gnade Gottes die objektiven Gebote des göttlichen Gesetzes zu befolgen, als ob es unmöglich wäre, einige der Gebote Gottes seitens der gerechtfertigten Person zu befolgen. oder als ob die göttliche Gnade, wenn sie bei einem Individuum Rechtfertigung erzeugt, ausnahmslos nicht die Bekehrung aller ihrer Sünden durch alle ernsten Sünden provozierte oder nicht ausreichte, um sich von allen ernsten Sünden zu bekehren.
[Konzil von Trient, Sitzung VI, Kanon 18: "Wenn jemand sagt, dass die Gebote Gottes selbst für Menschen, die in Gnade gerechtfertigt und festgelegt sind, nicht eingehalten werden können, dann sei er ein Gräuel" (DH 1568). Siehe auch: Gen 4, 7; Deut 30, 11 & ndash; 19; Ecclesiasticus 15, 11-22; Mk 8:38; Lk 9, 26; Heb 10, 26 & ndash; 29; 1 Joh 5, 17; Zosimos, 15. (oder 16.) Synode von Karthago, Kanon 3 über Gnade, DH 225; Felix III, 2. Synode von Orange, DH 397; Konzil von Trient, Sitzung V, Kanon 5; Sitzung VI, Kanons 18-20, 22, 27 und 29; Pio V, Bolla Ex omnibus afflictionibus , über die Fehler von Michele Baio, 54, DH 1954; Innocent X, Constitution Cum occasion , zu den Fehlern von Cornelius Jansen, 1, DH 2001; Clemens XI., Constitution Unigenitusüber die Fehler von Pasquier Quesnel, 71, DH 2471; Jugend Paul II., Apostolica Exhortation Reconciliatio et paenitentia 17, AAS 77 (1985), 222; Veritatis splendor 65-70, AAS 85 (1993), 1185-89, DH 4964-67.]
II. Ein gläubiger Christ kann die volle Kenntnis eines göttlichen Gesetzes besitzen und aus freien Stücken entscheiden, es in schwerwiegenden Angelegenheiten zu überschreiten, und sich dennoch nicht in einem Zustand der Todsünde infolge eines solchen Handelns befinden.
[Konzil von Trient, Sitzung VI, Kanon 20: "Wenn jemand behauptet, dass der Mensch gerechtfertigt und vollkommen ist, so viel er will, ist er nicht verpflichtet, die Gebote Gottes und der Kirche zu befolgen, sondern nur zu glauben, als ob das Evangelium nicht wäre außer einer einfachen und absoluten Verheißung des ewigen Lebens, die nicht an die Einhaltung der Gebote gebunden ist, sei ein Gräuel "(DH 1570). Siehe auch: Mk 8, 38; Lk 9, 26; Heb 10, 26 & ndash; 29; 1 Joh 5, 17; Konzil von Trient, Sitzung VI, Kanon 19 und 27; Clemens XI., Constitution Unigenitus , über die Fehler von Pasquier Quesnel, 71, DH 2471; Johannes Paul II., Apostolische Ermahnung Reconciliatio et paenitentia 17, AAS 77 (1985), 222; Veritatis splendor , 65 & ndash; 70, AAS 85 (1993), 1185 & ndash; 89, DH 4964 & ndash; 67].
III. Ein Mensch, der ein göttliches Verbot befolgt, kann wegen desselben Gehorsams gegen Gott sündigen.
[Ps 18, 8: "Das Gesetz des Herrn ist makellos, die Seelen tun es wieder." Siehe auch: Prediger 15, 21; Konzil von Trient, Sitzung VI, Kanon 20; Clemens XI., Constitution Unigenitus , über die Fehler von Pasquier Quesnel, 71, DH 2471; Leo XIII., Libertas praestantissimum , ASS 20 (1887-88), 598 (DH 3248); Der junge Paul II., Veritatis splendor , 40, AAS 85 (1993), 1165 (DH 4953).]
IV. Das Bewusstsein kann mit Wahrheit und Gerechtigkeit beurteilen, dass sexuelle Beziehungen zwischen Menschen, die eine standesamtliche Ehe geschlossen haben - obwohl einer von ihnen sakramental mit einer anderen Person verheiratet ist oder beides ist - manchmal moralisch richtig oder erforderlich sein können oder sogar von Gott geboten.
[Konzil von Trient, Session VI, Kanon 21: „Wenn jemand sagt, dass Jesus Christus von Gott als Erlöser den Menschen gegeben wurde, zu bauen auf und nicht auch als Gesetzgeber der gehorchen: Anathema sein lassen“, DH 1571; Konzil von Trient, Session XXIV, canon 2: „Wer wird sagen, dass es erlaubt ist, für die Christen mehr Frauen zur gleichen Zeit zu haben, und dass dies nicht von einem göttlichen Gesetz verboten ist: er seien verflucht“, DH 1802; Konzil von Trient, Session XXIV, canon 5: „Wenn jemand sagt, wegen Ketzerei oder wegen einer lästigen Koexistenz oder für übertrieben Abwesenheit von Ehegatten, dass die Ehe Bindung auflösen: er sei verflucht, DH 1805; Konzil von Trient, Sitzung XXIV, Kanon 7:
„Wenn jemand sagt, dass die Kirche falsch ist, wenn er lehrte und lehrt, dass an die evangelischen und apostolischen Lehre nach nicht das Band der Ehe wegen Ehebruchs eines Ehegatten auflösen kann, und dass die eine und die andere (auch die ' Unschuldig, der keinen Grund zum Ehebruch gegeben hat) kann nicht, während der andere Ehegatte lebt, eine andere Ehe eingehen, und deshalb begeht der Ehebruch, der die Ehebrecherin verlassen hat, einen anderen und sie, die , vertrieb den Ehebrecher, heiratete einen anderen: lass ihn ein Gräuel sein “, DH 1807. Siehe auch: Ps 5, 5; Ps 18,8-9; Ecclesiasticus, 15, 21; Heb 10, 26 & ndash; 29; Giac 1, 13; 1 Joh 3, 7; Innocent XI, er, der Ehebruch, verließ die Ehebrecherin verpflichtet, heiratete er eine andere, und sie, die, verjagt die Ehebrecher, mit einem anderen verheiratet, er sei verflucht“, DH 1807.
Siehe auch: Psalm 5: 5; Ps 18,8-9; Ecclesiasticus, 15, 21; Heb 10, 26 & ndash; 29; Giac 1, 13; 1 Joh 3, 7; Innocent XI, er, der Ehebruch, verließ die Ehebrecherin verpflichtet, heiratete er eine andere, und sie, die, verjagt die Ehebrecher, mit einem anderen verheiratet, er sei verflucht“, DH 1807. Siehe auch: Psalm 5: 5; Ps 18,8-9; Ecclesiasticus, 15, 21; Heb 10, 26 & ndash; 29; Giac 1, 13; 1 Joh 3, 7; Innocent XI, Verurteilung der Aussagen der "Laxisten" , 62-63, DH 2162-63; Clemens XI., Constitution Unigenitus , über die Fehler von Pasquier Quesnel, 71, DH 2471; Leo XIII., Encyclical Libertas praestantissimum , ASS 20 (1887-88), 598, DH 3248; Pius XII., Dekret des Heiligen Amtes für Situationsethik, DH 3918; Vatikanum II, Pastorale Verfassung Gaudium et Spes , 16; Johannes Paul II., Veritatis splendor , 54, AAS 85 (1993), 1177; Katechismus der katholischen Kirche , 1786-87.]
V. Es ist falsch, dass die einzigen guten sexuellen Beziehungen dieser Art und moralisch legitim sind, die zwischen Ehemann und Ehefrau bestehen.
[1. Korinther 6: 9-10: "Täusche dich nicht: weder Unzüchtige noch Götzendiener noch Ehebrecher; Weder weibliche noch pederastische, noch diebische, noch gierige, noch betrunkene, noch verleumderische oder räuberische Personen werden das Reich Gottes erben. “ Judas 1: 7: "So leiden zum Beispiel auch Sodom und Gomorrha und die umliegenden Städte sowie Unzucht und Laster gegen die Natur unter dem Schmerz eines ewigen Feuers." Siehe auch: Röm 1, 26-32; Epheser 5: 3-5; Gal 5: 19-21; Pius XI., Casti connubii 10, 19-21, 73; Paul VI., Humanae vitae , 11-14; Johannes Paul II., Evangelium vitae , 13-14.]
VI. Die moralischen Prinzipien und moralischen Wahrheiten, die in der göttlichen Offenbarung und im Naturgesetz enthalten sind, enthalten keine negativen Verbote, die bestimmte Arten von Handlungen absolut verbieten, da sie aufgrund ihres Gegenstands immer schwerwiegend rechtswidrig sind.
[Johannes Paul II., Veritatis Pracht 115: "Jeder von uns kennt die Bedeutung der Lehre, die den Kern der Lehre dieser Enzyklika darstellt und die heute mit der Autorität des Nachfolgers Petri in Erinnerung gerufen wird. Jeder von uns spürt den Ernst dessen, was auf dem Spiel steht, nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für die Gesellschaft insgesamt, und bekräftigt dabei die Universalität und Unveränderlichkeit der moralischen Gebote, insbesondere derjenigen, die immer und ohne Verbot gelten Ausnahmen sind an sich schlechte Taten ", DH 4971. Siehe auch: Röm 3, 8; 1 Kor 6: 9-10; Gal 5: 19-21; Rev 22, 15; Vierter Lateranrat, Kap. 22, DH 815; Konstanzer Konzil, Bolla Inter cunctas 14, DH 1254; Paul VI., Humanae vitae14, AAS 60 (1968) 490-91; Johannes Paul II., Veritatis splendor 83, AAS 85 (1993), 1199, DH 4970.]
VII. Gott erlaubt und will nicht nur den Pluralismus und die Vielfalt der Religionen, sowohl christliche als auch nichtchristliche.
[Johannes 14: 6: "Ich bin der Weg, die Wahrheit, das Leben. Niemand kommt zum Vater außer durch mich ". Apostelgeschichte 4: 11-12: "Dies ist der Stein, den du verachtet hast und der zu einem Eckstein geworden ist. Und in keinem anderen ist es Erlösung; denn den Menschen wird unter dem Himmel kein anderer Name gegeben, von dem wir erwarten können, errettet zu werden. " Siehe auch: Ex 22, 20; Ex 23, 24; 2 Chron 34, 25; Ps 95, 5; Jer 10, 11; 1 Kor 8, 5-6; Gregor XVI., Mirari vos 13-14; Pius XI., Hier Pluribus 15; Singular Quidem 3-5; Erstes Vatikanum, Glaubensbekenntnis; Leo XIII., Unsterblicher der 31; Satis cognitum 3-9; Pius XI., Mortalium animos 1-2, 6.]
Diese Häresien sind miteinander verbunden. Die Grundlage der katholischen Sexualmoral besteht in der Vorstellung, dass der Sexualakt auf Fortpflanzung abzielt, nur in der Ehe gelebt werden kann und moralisch falsch ist, wenn er bewusst außerhalb dieses Kontextes ausgeübt wird. Die Behauptung, dass Personen, die sich zivilrechtlich von ihrem Ehepartner scheiden lassen, rechtmäßig sexuelle Handlungen mit einer anderen Person ausführen können, die nicht ihr Ehepartner ist - was Teil von Punkt IV ist - lehnt diese Grundlage ab. Punkt IV zu unterstützen bedeutet folglich, viele Arten sexueller Aktivitäten außerhalb der Ehe zu legitimieren, nicht nur sexuelle Beziehungen zwischen zivil verheirateten Menschen. Papst Franziskus hat Ordensleute, die das praktizieren, beschützt und gefördert Homosexualität und kirchliche Apologeten homosexueller Handlungen. Dies zeigt, dass er glaubt, dass homosexuelle Handlungen keine schwere Sünde darstellen. Diese Überzeugungen sind Teil der umfassenderen Aussage unter Punkt V, wonach nicht alle sexuellen Handlungen zwischen unverheirateten Personen moralisch falsch wären. Die Behauptung, dass ein gläubiger Christ, der über die volle Kenntnis eines göttlichen Gesetzes verfügt, freiwillig beschließen kann, dieses in ernsten Angelegenheiten zu brechen und sich dennoch infolge dieser Handlung nicht in einem Zustand tödlicher Sünde befindet, beruht auf der Unterstützung des Papstes Franziskus zu Luthers Behauptung, dass Rechtfertigung keine Beachtung des göttlichen Gesetzes erfordert. Zusammengenommen drücken diese Positionen eine völlige Ablehnung der
Beweise, dass Papst Franziskus des Verbrechens der Häresie schuldig ist
Der Beweis ist zweifach: Er wird in der Tat durch die öffentlichen Erklärungen von Papst Franziskus und sein öffentliches Handeln erbracht. Die folgenden Zitate von Amoris laetitia sollten nicht isoliert gelesen werden, sondern gemäß ihrer authentischen Bedeutung, wie der Kontext des gesamten Kapitels zeigt. VIII dieses Dokuments. Diese beiden Arten von Tests hängen zusammen. Seine öffentlichen Handlungen dienen dazu, festzustellen, dass die oben aufgeführten Aussagen von ihm in der Absicht formuliert wurden, sie im ketzerischen Sinne auszulegen. (1)
(A) Die öffentlichen Erklärungen von Papst Franziskus, die der Wahrheit des Glaubens widersprechen
1. Amoris laetitia 295: Der Heilige Johannes Paul II. Schlug das sogenannte "Gesetz der Abstufung" vor, in dem Bewusstsein, dass der Mensch "das moralische Gut nach Wachstumsstufen kennt, liebt und verwirklicht". Es handelt sich nicht um eine "Allmählichkeit des Gesetzes", sondern um eine Allmählichkeit der aufsichtsrechtlichen Ausübung freier Handlungen in Fächern, die nicht in der Lage sind, die objektiven Anforderungen des Gesetzes vollständig zu verstehen, zu würdigen oder vollständig zu praktizieren. (I, II, IV)
2. Amoris laetitia298: „Die Geschiedenen, die beispielsweise eine neue Union leben, können sich in sehr unterschiedlichen Situationen befinden, die nicht katalogisiert oder in zu strenge Aussagen eingeschlossen werden dürfen, ohne Raum für eine angemessene persönliche und pastorale Unterscheidung zu lassen. Eines ist eine zweite Vereinigung, die im Laufe der Zeit mit neuen Kindern gefestigt wurde, mit nachweislicher Loyalität, großzügigem Engagement, christlichem Engagement, Bewusstsein für die Unregelmäßigkeit der eigenen Situation und großen Schwierigkeiten beim Zurückkehren, ohne das Gefühl zu haben, dass man in neue Fehler geraten würde. Die Kirche erkennt Situationen an, in denen "der Mann und die Frau aus schwerwiegenden Gründen - wie zum Beispiel der Erziehung von Kindern - der Trennungspflicht nicht nachkommen können". [Fußnote 329: In diesen Situationen Wenn sie die Möglichkeit des Zusammenlebens "als Bruder und Schwester" kennen und akzeptieren, die die Kirche ihnen anbietet, stellen sie fest, dass es nicht ungewöhnlich ist, dass die Treue gefährdet wird und das Wohl der Kinder gefährdet wird, wenn einige intime Ausdrücke fehlen. ]
Es gibt auch Fälle, in denen große Anstrengungen unternommen wurden, um ihre erste Ehe zu retten, und die ungerechtfertigt aufgegeben wurden, oder Fälle, in denen „eine zweite Gewerkschaft geschlossen wurde, um ihre Kinder zu erziehen, und in denen manchmal subjektiv Gewissheit besteht das Bewusstsein, dass die vorherige Ehe, die unwiederbringlich zerstört wurde, nie gültig war ". Eine andere Sache ist stattdessen eine neue Gewerkschaft, die aus einer kürzlich erfolgten Scheidung hervorgeht, mit allen Folgen von Leiden und Verwirrung, die Kinder und ganze Familien betreffen. oder die Situation eines Menschen, der wiederholt seine familiären Verpflichtungen nicht erfüllt hat. Es muss klar sein, dass dies nicht das Ideal ist, das das Evangelium für die Ehe und die Familie vorschlägt. Die Synodenväter bekräftigten, dass die Unterscheidung der Pastoren immer "angemessen" sein müsse, mit einem Blick, der die Situationen gut erkennt. Wir wissen, dass es keine "einfachen Rezepte" gibt. (III, IV)
3. Amoris laetitia299: "Ich begrüße die Überlegungen vieler Synodenväter, die dies bekräftigen wollten." Die Getauften, die geschieden und wieder verheiratet sind, müssen auf verschiedene Weise stärker in die christlichen Gemeinschaften integriert werden, um Skandale zu vermeiden. Die Logik der Integration ist der Schlüssel zu ihrer pastoralen Begleitung, damit sie nicht nur wissen, dass sie zum Leib Christi gehören, der die Kirche ist, sondern auch eine freudige und fruchtbare Erfahrung machen können. Sie werden getauft, sie sind Brüder und Schwestern, der Heilige Geist schüttet Gaben und Charismen für das Wohl aller in sie. [...] Sie sollten sich nicht nur nicht exkommuniziert fühlen, sondern sie können als lebendige Mitglieder der Kirche leben und reifen. Sie fühlen sich als Mutter, die sie immer willkommen heißt, sie mit Zuneigung pflegt und sie auf dem Weg des Lebens und des Evangeliums ermutigt. Diese Integration ist auch für die christliche Fürsorge und Erziehung ihrer Kinder notwendig, was als das wichtigste "" angesehen werden muss. (II, IV)
4. Amoris laetitia 301: „Aus diesem Grund kann nicht mehr behauptet werden, dass alle, die sich in einer sogenannten" irregulären "Situation befinden, in einem Zustand tödlicher Sünde leben, der der heiligmachenden Gnade beraubt ist. Die Grenzen hängen nicht nur von einer möglichen Unkenntnis der Norm ab. Obwohl ein Subjekt sich der Norm bewusst ist, kann es große Schwierigkeiten haben, "Werte zu verstehen, die der moralischen Norm inhärent sind", oder es kann sich unter konkreten Bedingungen befinden, die es ihm nicht erlauben, anders zu handeln und andere Entscheidungen ohne einen neuen Fehler zu treffen. (II, III, IV)
5. Amoris laetitia 303: „Dieses Gewissen kann jedoch nicht nur erkennen, dass eine Situation nicht objektiv auf den allgemeinen Vorschlag des Evangeliums reagiert. es kann auch aufrichtig und ehrlich erkennen, was im Moment die großzügige Antwort ist, die Gott angeboten werden kann, und mit einer gewissen moralischen Gewissheit feststellen, dass dies das Geschenk ist, um das Gott selbst inmitten der konkreten Komplexität der Grenzen bittet, wenn auch nicht ist immer noch voll das objektive Ideal '. (II, IV, V)
6. Amoris laetitia304: "Ich bete herzlich, dass wir uns immer daran erinnern, was der heilige Thomas von Aquin lehrt, und dass wir lernen, es in pastoraler Unterscheidung zu verarbeiten:" Obwohl es eine gewisse Notwendigkeit in allgemeinen Dingen gibt, ist die Unsicherheit umso größer, je mehr man auf bestimmte Dinge eingeht. [...] Im praktischen Bereich ist die Wahrheit oder die praktische Norm in Bezug auf das Besondere nicht für alle gleich, sondern nur in Bezug auf das Allgemeine; und selbst unter denjenigen, die in bestimmten Fällen die gleiche praktische Norm akzeptieren, ist dies nicht bei allen gleichermaßen bekannt. [...] Und je größer die Unsicherheit, desto mehr gehen wir ins Detail. " Es ist wahr, dass die allgemeinen Normen ein Gut darstellen, das niemals ignoriert oder vernachlässigt werden sollte, aber in ihrer Formulierung können sie nicht alle besonderen Situationen absolut erfassen. " (VI)
7. Am 5. September 2016 gaben die Bischöfe der Pastoralregion von Buenos Aires eine Erklärung zur Anwendung der Amoris laetitia ab , in der sie Folgendes festhielten :
6) En otras circunstancias más complejas, y cuando no, wenn ich eine Erklärung von nulidad pudo obtener, the opencion mencionada puede no ser de hecho factible. No obstante, igalmente es posible a camino de discernimiento. Si se llega ein reconocer que, en einem konkreten Fall, hay que limitaciones atenúan die responsabilidad y la culpabilidad (vgl 301-302), considere eine Person que cuando particular caería en una falta ulterior dañando a los hijos de la nueva unión, Amoris Es ist möglich, das Sakrament der Versöhnung und der Eukaristie aufzuheben (vgl. Vermerke 336 und 351). Es wird der Person angeboten, madurando y creciendo mit der fuerza de la gracia zu folgen. [...]
9) Puede ser erschwinglich, dass ein letztendlich in sacramentos eingeschaltet, wenn realice de manera reservada, über todo cuando se prevean situaciones conflictivas. Aber zu einem Zeitpunkt, zu dem es keine Verwechslung mit der untrennbaren Ehe in der Iglesia gibt. Es handelt sich um ein Instrument der Ungerechtigkeit "inmerecida, incondicional y gratuito" (297).
10) Die Unterscheidung, ob es sich um ein dauerhaftes Datum handelt oder um ein Datum, an dem eine endgültige Entscheidung getroffen wurde (303) oder das Datum der endgültigen Entscheidung (295) Confiando en la Ayuda de la Gracia.
[6] Unter anderen komplexeren Umständen und wenn es nicht möglich war, eine Ungültigkeitserklärung zu erhalten, kann die erwähnte Option tatsächlich unpraktisch sein. Trotzdem ist ein Weg der Unterscheidung immer möglich. Wenn wir erkennen, dass es in einem konkreten Fall Grenzen gibt, die Verantwortung und Schuld mindern (siehe 301-302), insbesondere wenn eine Person der Ansicht ist, dass sie in einen weiteren Fehler geraten kann, indem sie den Kindern des Neuen Schaden zufügt Union eröffnet Amoris laetitia die Möglichkeit des Zugangs zu den Sakramenten der Versöhnung und der Eucharistie (siehe Anmerkungen 336 und 351). Letzteres wiederum versetzt den Menschen in die Lage, weiter zu reifen und mit der Kraft der Gnade zu wachsen. [...]
9) Es kann zweckmäßig sein, den Zugang zu den Sakramenten vertraulich zu gestalten, insbesondere wenn Konfliktsituationen zu erwarten sind. Gleichzeitig dürfen wir aber nicht aufhören, die Gemeinschaft zu begleiten, damit sie im Geiste des Verstehens und der Akzeptanz wächst, ohne dass dies zu Verwirrungen in der Lehre der Kirche über die unauflösliche Ehe führt. Die Gemeinschaft ist ein Instrument der Barmherzigkeit, das "unverdient, bedingungslos und unentgeltlich" ist (297).
10) Unterscheidung endet nie, weil "sie dynamisch ist und immer offen bleiben muss für neue Wachstumsstadien und neue Entscheidungen, die es ermöglichen, das Ideal vollständiger zu erreichen" (303), gemäß dem "Gesetz der Abstufung" (295) ) und Vertrauen in die Gnade.] Auf diese Weise wird behauptet, dass nach Ansicht der Amoris laetitia - auch wenn die Unauflöslichkeit der Ehe nicht geleugnet wird - die "Geschiedenen und Wiederverheirateten" die Sakramente erhalten können und dass ein Fortbestehen dieses Lebensstils mit der Rezeption der vereinbar ist Hilfe der Gnade. Am selben Tag schrieb Papst Franziskus einen offiziellen Brief an Bischof Sergio Alfredo Fenoy aus San Miguel, einen Delegierten der argentinischen Bischöfe der Pastoralregion von Buenos Aires, in dem er erklärte, dass die Bischöfe der Pastoralregion von Buenos Aires die einzige Interpretation liefern möglich von der Amoris laetitia:
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