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  • 10.07.2019 00:47 - Causa Pfr. Zurkuhlen in Münster: Ist das „Predigtverbot“ von Bischof Genn berechtig
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Causa Pfr. Zurkuhlen in Münster: Ist das „Predigtverbot“ von Bischof Genn berechtigt?
Veröffentlicht: 9. Juli 2019 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: KIRCHE + RELIGION aktuell | Tags: übergriffe, Bedburg-Hau, Bischof Felix Genn, Causa Terlinden, Dekret, Jagdfieber, Kevelaer, Kirche Heilig-Geist, Kirchenrecht, Münster, Medien, Missbrauch, Oberhirte, Pfr. Paul Spätling, Pfr. Ulrich Zurkuhlen, Predigt, Predigtverbot, Supersaubermann |3 Kommentare

Von Felizitas Küble
Hier im CHRISTLICHEN FORUM wurde bereits mehrfach über die Skandalisierung einer Predigt berichtet, die der Ruhestands-Pfarrer Ulrich Zurkuhlen unlängst in der Heilig-Geist-Kirche von Münster gehalten hat.

Das von Medien und Kirchenleitung hochgeschaukelte „Ereignis“ schlägt deutschlandweite Wellen auch in Funk und Fernsehen.

Der mittlerweile von (fast) allen Seiten kritisierte Geistliche hatte dafür plädiert, daß höhere kirchlichen Amtsträger gegenüber missbrauchsschuldigen Priestern irgendwann zur Vergebung bereit sein sollen.
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Dieser Predigtteil wurde vielfach in der Öffentlichkeit so ausgelegt, als hätte Pfarrer Zurkuhlen ausdrücklich von den Opfern verlangt, den Tätern zu verzeihen, was jedoch – jedenfalls nach Zurkuhlens Darstellung – so nicht zutrifft.



BILD: Bischof Genn mit Gläubigen bei einem Fest auf dem Domplatz

Nun hat Bischof Dr. Felix Genn wenige Tage nach jener aufregenden Sonntagsmesse einen Brief an den 79-jährigen Priester geschrieben und ihn aufgefordert, bis auf weiteres nicht mehr zu predigen.

Zunächst einige Hinweise zum formalen Gang der Dinge: Der Münsteraner Oberhirte hat dem Ruheständler damit kein formelles Predigtverbot per Dekret erteilt, sondern ihn „nur“ schriftlich zu einem Predigtverzicht aufgefordert.

Warum wählte der Bischof nicht den Weg eines Dekrets?
Dies ist aber nur scheinbar eine „mildere“ Vorgangsweise – eher umgekehrt wird ein Schuh draus:

Im Falle eines förmlichen Dekrets hätte Pfarrer Zurkuhlen den Bischof innerhalb einer kirchenrechtlich vorgeschriebenen Frist von zehn Tagen um Rücknahme der Maßnahme bitten können.

Hätte der Bischof dies abgelehnt oder innerhalb einer Frist von vier Wochen überhaupt nicht reagiert, so wäre der Weg zur vatikanischen Kleruskongregation für Pfr. Zurkuhlen frei gewesen – er hätte also einen Rekurs (Beschwerde) in der Kurie einreichen können.

Die Wahrscheinlichkeit wäre vermutlich groß gewesen, daß Rom dem Priester recht gegeben hätte. Oder warum sollte die Kleruskongregation ein Predigtverbot für gerechtfertigt halten, weil der Geistliche über Vergebung predigte, die auch Missbrauchstäter miteinbeziehe?

Bischof Genn hat den formalen Weg also vermieden, was für den betreffenden Priester aber kein Vorteil ist, da er sich nun kirchenrechtlich nicht wehren kann, der Rechtsweg ist ihm quasi versperrt.

Andererseits wird von ihm natürlich erwartet, daß er der Aufforderung des Bischofs nach einem Predigtverzicht nachkommt – eine klassische Zwickmühle also.

Fall Spätling: Bischof mußte Predigtverbot zurücknehmen
Der Münsteraner Oberhirte hatte in der Causa Spätling schon einmal den Kürzeren gezogen:

Damals erteilte er Pfarrer Paul Spätling per Dekret ein Predigtverbot, nachdem dieser am Abend zuvor eine islamkritische Ansprache gehalten hatte. Der Priester ging den oben erwähnten Rekurs-Weg, was zur Folge hatte, daß der Vatikan das Predigtverbot aufhob, also diese Maßnahme Genns für ungültig erklärte. (Näheres hier: https://charismatismus.wordpress.com/201...-spaetling-auf/)

In der Causa Zurkuhlen heißt es nun in kirchl. Äußerungen (so auch bei der gestrigen Gemeindeversammlung in der Hl.-Geist-Kirche), der Bischof habe deshalb kein formelles Predigtverbot erteilt, weil die Äußerungen von Pfr. Zurkuhlen nicht schriftlich vorlägen (der Geistliche hat frei gepredigt).

Dies war bei Pfarrer Spätling durchaus vergleichbar (dem Bischof lag kein Rede-Manuskript vor), trotzdem folgte blitzschnell das Dekret – und dies sogar über die Medien, die früher darüber informiert waren als der betroffene Priester selbst.

Mag Zurkuhlens Predigt auch ungelenkig und mißverständlich vorgetragen worden sein, so frag ich mich: Hätte ein bischöflicher „Rippenstoß“ – also eine Rüge oder sonstige Sachkritik – hier nicht genügt? Oder weshalb nicht speziell begrenzt auf das Missbrauchsthema, wozu sich der Priester nicht mehr äußern solle?

BILD: Dieses Buch „Wagen wir zu sprechen“ von Pfr. Zurkuhlen behandelt das Vaterunser-Gebet

Vielleicht ging es zunächst darum, für „Ruhe im Karton“ zu sorgen, den Medien gleichsam einen Köder hinzuwerfen, damit sie in ihrem Sensationseifer erst einmal zufriedengestellt sind – und somit das Thema einpacken.

Vermutlich wird genau das Gegenteil eintreffen – nämlich nach der Devise: Wer A sagt, muß auch B sagen.

Schon auf der Gemeindeversammlung am gestrigen Montag wurde mehrfach der Ruf nach einer amtlichen Abberufung Zurkuhlens aus dem Seelsorgsteam laut.

Oder steckt womöglich eine weitere Überlegung hinter dieser Vorgangsweise?

Will sich Dr. Felix Genn gerne als Supersaubermann in puncto Missbrauchsbekämpfung profilieren? Wäre es aber nicht ehrlicher, hierbei eigene – und zwar schwerwiegende – Versäumnisse einzuräumen? Oder soll mit diesem markigen Verhalten gerade davon abgelenkt werden?!

https://charismatismus.wordpress.com/201...-spaetling-auf/

Bischof Genn hatte Pfr. Terlinden befördert
Wie steht es denn mit der Causa Ulrich Terlinden? – Hier ging es nicht um eine ungeschickte Predigt, sondern um tatsächliche Übergriffe eines Geistlichen an Schutzbefohlenen und Jugendlichen.

Obwohl diese dem bischöflichen Ordinariat längst bekannt waren, hat man den Priester allen Ernstes nach Kevealer versetzt, den größten Wallfahrtsort im Bistum Münster – dort hatte er sogar einen eigenen Beichtstuhl.

Damit nicht genug, hat Bischof Dr. Felix Genn ihn danach sogar zum leitenden (!) Pfarrer von St. Johannes Baptist in Bedburg-Hau ernannt, obwohl dessen Übergriffigkeiten der Bistumsleitung doch seit vielen Jahren bekannt waren.

Pfr. Terlinden wurde erst im Dezember 2018 amtsenthoben bzw. suspendiert, nachdem weitere Vorwürfe laut wurden.

Die „Westfälischen Nachrichten“ (WN) schreiben dazu: „Das Bistum weist außerdem darauf hin, dass der Beschuldigte schon an zwei früheren Stationen auffällig geworden sei.“

Genau so ist es – und trotzdem hat man ihn nicht etwa „nur“ hin- und hergeschoben (wie dies früher oft in solchen Fällen erfolgte und was schon schlimm genug wäre), sondern ihn sogar befördert.

Lesen wir aus den WN weiter hierüber:

„So kam es…2006, als er Pfarrer in Ottmarsbocholt war, zu sexuellen Annäherungen an einen Erwachsenen. Terlinden musste sich daraufhin einer psychologischen Beratung unterziehen. Erneut sei es 2011 in Kevelaer zu für einen Priester unangemessenen Kontakten…mit zwei Männern gekommen, heißt es weiter. Der Priester habe daraufhin eine längere Therapie gemacht.“

Wohlgemerkt: Trotz dieser Vorgänge und der „längeren Therapie“ konnte Terlinden hinterher leitender Pfarrer in Bedburg-Hau werden. Hierfür trägt der Oberhirte von Münster zumindest eine amtliche Verantwortung.

Soll das harte Vorgehen in der Causa Zurkuhlen darüber hinwegtäuschen, daß der Bischof allen Grund hätte, sich selber an seine eigene Brust zu schlagen?!

Unsere Autorin Felizitas Küble leitet den KOMM-MIT-Verlag und das Christoferuswerk in Münster, das dieses CHRISTLICHE FORUM betreibt

https://charismatismus.wordpress.com/201...enn-berechtigt/



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