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  • 24.07.2019 00:49 - Erzbistum Indianopolis: Schule der Jesuiten darf sich nicht mehr als katholisch bezeichnen
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Erzbistum Indianopolis: Schule der Jesuiten darf sich nicht mehr als katholisch bezeichne


Erzbistum Indianopolis: Schule der Jesuiten darf sich nicht mehr als katholisch bezeichne

INDIANAPOLIS , 21 June, 2019 / 7:29 AM (CNA Deutsch).-
Die Erzdiözese Indianapolis hat entschieden, dass eine Schule der Jesuiten im Erzbistum nicht mehr als katholische Schule anerkannt wird. Grund für die Aberkennung ist ein Streit über den Umgang mit eine Lehrkraft, die in einer "Homo-Ehe" lebt.

"Alle Personen, die in katholischen Bildungseinrichtungen arbeiten, leisten einen wichtigen Dienst dabei, den Schülern die Fülle der katholischen Lehre vermitteln, sowohl durch das, was sie sagen, als auch das, was tun und wie sie außerhalb des Klassenzimmers leben", sagte die Erzdiözese in einer Erklärung am gestrigen Donnerstag (Ortszeit).

"In der Erzdiözese Indianapolis wurde jede erzbischöfliche katholische Schule und private katholische Schule angewiesen, in ihren Verträgen und seelsorglichen Stellenbeschreibungen klar anzugeben, dass alle Amtsträger alle Lehren der katholischen Kirche vermitteln und unterstützen müssen."

Die Arbeit von Lehrern hat nach Einschätzung der Erzdiözese eine klar seelsorgliche Komponente, weil "es ihre Pflicht und ihr Privileg ist, dafür zu sorgen, dass die Schüler Unterricht in der katholischen Lehre und Praxis erhalten. Um wirksame Zeugen Christi zu sein – egal, ob sie nun Religion als Fach unterrichten oder nicht – müssen diese Mitarbeiter in ihrem beruflichen und privaten Leben die Lehre der katholischen Kirche vermitteln und unterstützen".

Dies sei jedoch bei der von den Jesuiten betriebenen Schule nicht mehr der Fall.

"Bedauerlicherweise hat die Brebeuf Jesuit Preparatory School von sich aus entschieden, sich nicht an Vereinbarungen zu halten, die das wichtige Ziel gewährleisten, Schülern die Fülle der katholischen Lehre zu vermitteln. Daher wird die Brebeuf Jesuit Preparatory School von der Erzdiözese Indianapolis nicht mehr als katholische Einrichtung anerkannt."

Die Schulleitung reagierte in einer auf den 20. Juni datierten Stellungnahme. Man halte trotz der erzbischöflichen Entscheidung daran fest, dass man weiterhin eine "Identität als katholische jesuitische Einrichtung" pflege.

Auslöser des Konflikts zwischen den Jesuiten und der Erzdiözese war die Bitte des Bistums, den Arbeitsvertrag einer Lehrkraft nicht zu verlängern, die in einer "Homo-Ehe" lebt.

Die Schule weiß seit spätestens 2017, dass dies der Fall ist – wie eine ebenfalls gestern veröffentlichte Stellungnahme von Jesuitenpater Brian Paulson bestätigt. Paulson leitet die Midwest Province der Jesuiten in den USA.

Der Ordensmann räumt ein, dass die Erzdiözese "vor zwei Jahren gefordert hat, dass Brebeuf Jesuit den Vertrag dieser Lehrkraft nicht verlängert, weil deren Familienstand nicht der kirchlichen Lehre entspricht".

Daran habe man sich jedoch aus "Gewissengründen" nicht gehalten, so Pater Paulson – und weil man keinen Präzedenzfall wünsche. Weder für die Anstellung von Lehrkräften, noch für die Leitungsprivilegien und den allgemeinen Betrieb der Schule. Dies seien interne Angelegenheiten der Schule.

Außerdem respektiere Brebeuf Jesuit die Gewissensbildung einzelner Personen in der Gemeinschaft und deren darauf beruhenden "moralischen Entscheidungen".

Laut Kirchenrecht haben anerkannte katholische Ordensgemeinschaften – also auch Jesuiten – das Recht auf eine autonome Verwaltung der internen Angelegenheiten der von ihnen betriebenen Schulen. Gleichzeitig schreibt das Kirchenrecht jedoch vor, dass der Diözesanbischof das Recht hat, Richtlinien über die allgemeine Regelung der katholischen Schulen zu erlassen, einschließlich derjenigen, die von Ordensgemeinschaften verwaltet werden.

Zudem muss laut Kirchenrecht der Diözesanbischof darauf achten, dass diejenigen, die als Religionslehrer an Schulen ernannt werden, die wahre Lehre vertreten, und auch in ihrer Lebensführung davon Zeugnis ablegen.

Das Kirchenrecht besagt zudem, dass der Diözesanbischof das Recht hat, Religionslehrer zu ernennen oder zu anerkennen und, wenn religiöse oder moralische Gründe es erfordern, das Recht hat, diese zu entfernen oder ihre Entlassung zu verlangen.

Übersetzt und redigiert aus dem englischen Originalbericht
https://de.catholicnewsagency.com/story/...sch-nennen-4765

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