Der Arme-Seelen-Ablass 1 NOVEMBER, QUELLE: DISTRIKT DEUTSCHLAND
In der Zeit vom 1. bis 8. November kann durch den Besuch des Friedhofs ein vollkommener Ablass für die armen Seelen gewonnen werden. Am Allerseelentag genügt auch der Kirchbesuch. Dabei muss ein Credo und ein Vater unser gebetet werden. Für die weiteren Tage bis zum 8. November muss beim Besuch des Friedhofs im Geiste für die armen Seelen gebetet werden. Die anderen vorgeschriebenen Gebete müssen ausgesprochen werden (wenigstens mit Bewegung der Lippen).
Zur Erlangung eines vollkommenen Ablasses für die armen Seelen gelten darüber hinaus die folgenden Bedingungen:
- Beichte im Zeitraum von ungefähr 20 Tagen vorher oder nachher - Empfang der heiligen Kommunion - entschlossene Abkehr von jeder Anhänglichkeit an die freiwillige, auch lässliche Sünde - Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters.
Zur Erläuterung dieser Bedingungen:
Die besonderen Bedingungen für die Gewinnung eines vollkommenen Ablasses
Die Apostolische Pönitentiarie informiert auf der Internetseite des Vatikan (vatican.va):
„Der vollkommene Ablass kann nur einmal am Tag gewonnen werden. Um ihn zu erhalten, ist es jedoch – über den Gnadenstand hinaus – notwendig, dass der Gläubige:
- die innere Disposition des Freiseins von jeglicher Anhänglichkeit an die Sünde, auch die lässliche, hat;
- die sakramentale Beichte seiner Sünden vornimmt; - die Allerheiligste Eucharistie empfängt; - nach Meinung des Heiligen Vaters betet."
Es ist vorteilhaft, jedoch nicht notwendig, dass die sakramentale Beichte und insbesondere die heilige Kommunion und das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters am selben Tag vorgenommen werden, an dem auch das Ablasswerk vollbracht wird; es reicht aus, dass diese heiligen Riten und Gebete einige Tage (ungefähr 20) vor oder nach dem Ablasswerk abgelegt werden. Das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters bleibt der Wahl des einzelnen Gläubigen überlassen, es empfiehlt sich jedoch das Beten eines Vaterunsers sowie eines „Gegrüßet seist du Maria". Zum Erwerb mehrerer vollkommener Ablässe reicht eine sakramentale Beichte aus; es wird jedoch für jeden vollkommenen Ablass ein je eigener Empfang der heiligen Kommunion und ein eigenes Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters verlangt.
Die Beichtväter können für diejenigen, die rechtmäßig verhindert sind, sowohl das vorgeschriebene Werk als auch die hierfür verlangten Bedingungen abändern (abgesehen natürlich von der Abkehr von der Sünde, auch der lässlichen Sünde).
Die Ablässe können immer für sich selbst gewonnen oder den Seelen der Verstorbenen zugewandt werden, sie können jedoch nicht für noch lebende Personen erworben werden. Neben der Verrichtung des vorgeschriebenen Werkes (z.B. der Friedhofsbesuch Anfang November) sind also noch weitere Bedingungen zu erfüllen:
- Beichte: in einem Zeitraum von „ungefähr 20 Tagen vorher oder nachher" (nach der alten Ordnung acht Tage). Das heißt: Wer alle vier bis sechs Wochen beichtet, kann täglich einen vollkommenen Ablass gewinnen, wenn er im Stand der Gnade ist und die anderen Bedingungen erfüllt. Dies ist ein Segen, der sich aus der regelmäßigen Beichtpraxis ergibt, z.B. jeweils am Monatsanfang am Herz-Jesu-Freitag oder Herz-Maria-Sühnesamstag.
- Empfang der heiligen Kommunion
- Ein Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters: z.B. ein Vaterunser oder ein Ave Maria. Die Meinungen des Heiligen Vaters sind von der Kirche objektiv festgelegt. Es handelt sich um folgende:
- die Überwindung der Irrlehren - die Ausbreitung des Glaubens - die Bekehrung der Sünder - der Friede zwischen den christlichen Völkern.
- Der Wille, auch keine freiwillige lässliche Sünde mehr zu begehen oder eine Anhänglichkeit an sie zu pflegen. Sinnvollerweise verbindet man die Ablassgewinnung darum mit einer Liebesreue. Das heißt: Man bereut die Sünden aus Liebe zu Gott wegen der in ihnen liegenden großen Undankbarkeit https://fsspx.de/de/news-events/news/der...en-ablass-33213
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