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  • 28.11.2019 00:55 - Der Norweger Barnevernet bricht Familien zusammen - Ordo Iuris greift in ihre Verteidigung ein
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Der Norweger Barnevernet bricht Familien zusammen - Ordo Iuris greift in ihre Verteidigung ein



Der Norweger Barnevernet bricht Familien zusammen - Ordo Iuris greift in ihre Verteidigung ein

In Norwegen gibt es zahlreiche Menschenrechtsverletzungen, insbesondere das Recht auf Achtung des Familienlebens. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird in Kürze über eine Gruppe von Familien aus diesem Land entscheiden, die durch die Aktivitäten des Kinderbüros aufgelöst wurden - Barnevernet. Das Ordo-Iuris-Institut legte dem Gerichtshof die Stellungnahme eines "Gerichtsfreundes" vor, in der es die versuchsweise Erfahrung des Kampfes für die Rechte der Eltern in Polen und Norwegen beschreibt und internationale Standards in diesem Bereich vorstellt.

Immer mehr Eltern beschweren sich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg über den Missbrauch des norwegischen Kinderbüros und verweisen auf Verstöße gegen ihr Recht auf Achtung des Familienlebens. Der Gerichtshof hat der norwegischen Regierung kürzlich mitgeteilt, dass 16 Beschwerden wegen Verstößen gegen Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention im Zusammenhang mit Barnevernets Aktivitäten. Der Gerichtshof hat sich bereits in einigen Urteilen auf die Seite der Eltern gestellt und Norwegen dafür verurteilt, dass es zu voreilig ist, Kinder von ihren leiblichen Eltern zu trennen und sie in Pflegefamilien zu überführen - einschließlich in B. Jansen , T. Strand Lobben und KO und VM

Das Ordo Iuris-Institut gab dem Gerichtshof nach Zustimmung des Präsidenten des Einzelplans II des EGMR das Gutachten "amicus curiae" (sogenannte Hoffreunde), in dem es das Sozialversicherungssystem in Norwegen und Polen beschreibt und einen internationalen Standard für den rechtlichen Schutz der Beziehungen zwischen Eltern und ihren Kindern darstellt Das Institut weist darauf hin, dass ein Staat nach ständiger Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs seinen Eltern nur dann ein Kind wegnehmen darf, wenn dies der einzig mögliche Weg ist, seine Interessen zu schützen.

Dies gilt insbesondere für das pathologische Verhalten der Eltern, das eine ernsthafte Gefahr für das Leben und die Gesundheit des Kindes darstellt - Alkoholmissbrauch, Drogenabhängigkeit oder Gewaltanwendung. In anderen Fällen sollte der Staat weniger restriktive Interventionsmittel einsetzen. Selbst wenn das Kind zurückgezogen wird, sollte der Staat Anstrengungen unternehmen, um das richtige Verhältnis zwischen den Eltern und ihrem Kind wiederherzustellen. Die Erziehung in einer biologischen Familie ist im besten Interesse des Kindes, es sei denn, es ist unmöglich, beispielsweise aufgrund des mangelnden Willens, das Verhalten der Eltern selbst zu verbessern.

"Das norwegische Barnevernet orientiert sich bei seinen Aktivitäten an gegensätzlichen Grundsätzen, vorausgesetzt, die biologische Beziehung des Kindes zu den Eltern ist irrelevant, und wenn es hypothetisch möglich ist, ihm ein" besseres Entwicklungsumfeld "in einer Pflegefamilie zu bieten, ist eine Intervention in Form der Aufnahme des Kindes gerechtfertigt . Nach Ansicht des Ordo Iuris-Instituts ist ein solches Konzept nicht mit bestehenden internationalen Standards vereinbar ", erklärte Karolina Pawłowska, Direktorin des Zentrums für Internationales Recht von Ordo Iuris.

Die Frist für die Entscheidung durch das Tribunal in den oben genannten Fällen bleibt unbekannt.

DATUM: 28/11/2019 13:28

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