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  • 10.12.2019 00:56 - Deutschland: Das Gericht ließ eine 16-jährige Abtreibung zu - gegen den Willen ihrer gläubigen Mutter!
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Deutschland: Das Gericht ließ eine 16-jährige Abtreibung zu - gegen den Willen ihrer gläubigen Mutter!



Deutschland: Das Gericht ließ eine 16-jährige Abtreibung zu - gegen den Willen ihrer gläubigen Mutter!

Ein deutsches Gericht erteilte einem 16-Jährigen das "Recht", ein ungeborenes Kind zu töten. Ihre Mutter, eine Katholikin, wollte es nicht zulassen. Leider wurde das Kind - aufgrund der Haltung der "Justizverwaltung" - getötet.

Eine 16-jährige deutsche Frau beantragte bei einem Gericht in Hamm (Nordrhein-Westfalen) das Recht, ihr ungeborenes Kind zu ermorden. Ihre Mutter, eine religiöse Katholikin, wollte einer solchen Tat nicht zustimmen. Mord akzeptierte seinerseits den Vater des Kindes.

Das Gericht gab der Klage der 16-Jährigen statt und erlaubte ihr - gegen den Willen ihrer Mutter -, ihr ungeborenes Leben zu nehmen. Und so geschah es, wie die linken deutschen Medien triumphierend berichteten. Das Kind wurde getötet.

Abtreibung ist in Deutschland in der Regel nur in drei Fällen legal: Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens der Mutter, Schwangerschaft durch Straftat und Kinderkrankheit. In anderen Fällen ist - trotz formeller Illegalität - die Tötung eines Kindes bis zu 3 Monaten nicht strafbar.

Bei der 16-Jährigen hatte keine der drei nachstehend aufgeführten Bedingungen Anspruch auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch. Die Frau wollte das Kind töten und behauptete, seine Geburt würde es allgemein verständlichen Unannehmlichkeiten aussetzen.

Als Minderjährige musste sie die Zustimmung ihrer Mutter einholen. Als religiöse Katholikin wollte sie jedoch dem Mord an der ungeborenen Tochter nicht zustimmen. Die 16-jährige brachte dann ihre Mutter vor Gericht. Das erstinstanzliche Gericht entschied, dass das Argument des Mädchens unzureichend ist und die Schwangerschaft keine Bedrohung darstellt.

Der Teenager legte jedoch Berufung gegen dieses Urteil ein und das zweitinstanzliche Gericht stimmte ihr zu.

Die gerichtliche Entscheidung wurde von Alexandra Linder von der Bundesvereinigung für das Recht auf Leben (BVL) scharf kritisiert. Sie sagte, es sei absurd zu sagen, dass der 16-Jährige bereits alt genug sei, um Geschlechtsverkehr zu haben, aber noch nicht reif genug sei, um ein Kind zur Welt zu bringen und zu erziehen. Inzwischen hat das Gericht in Hamm anerkannt.

Die einzige wirkliche Bedrohung, so Linder, sind die Folgen, die ein Schwangerschaftsabbruch für die Gesundheit und den Geist eines 16-Jährigen haben wird. Sie wies auch darauf hin, dass das Gericht überhaupt nicht an dem Wohl des Kindes interessiert sei, das aufgrund seines Urteils ermordet werden sollte.

Rainer Beckmann, ein Rechtsmediziner aus Würzburg, bewertete den gesamten Fall als ein Beispiel für den völligen Entzug der Rechte von ungeborenen Kindern durch den deutschen Staat.

In Deutschland werden jährlich rund 100.000 Menschen getötet. ungeborene Kinder. Darüber hinaus wird die Zahl der Kinder, die infolge der in diesem Land üblichen Nachsorgepille getötet werden, unterschätzt. Das deutsche Modell der Gesetzlosigkeit bei Abtreibungen wird von linken Gemeinden in Polen als Ziel für die Adoption auch in unserem Land vorgestellt.

Quelle: die-tagespost.de
Pach

DATUM: 2019-12-10 09:35

GUTER TEXT

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