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  • 07.02.2020 00:48 - Mundkomunion, Berufung auf geltendes Kirchenrecht
von esther10 in Kategorie Allgemein.

04.02.2020


Ein Priester hält eine Hostie

Ugandischer Erzbischof ordnet Mundkommunion an
"Dekret zur richtigen Feier der Eucharistie"

Der Erzbischof von Ugandas Hauptstadt Kampala, Cyprian Kizito Lwanga, hat ein "Dekret zur richtigen Feier der Eucharistie" erlassen. Darin ordnet er unter anderem an, dass Hostien künftig direkt im Mund empfangen werden.

Hostien sollen laut dem Dokument nicht länger auf die Hand ausgegeben werden. Der Schritt solle "Missbrauch" mit entwendeten Hostien vorbeugen. Außerdem dürfe die Verteilung nur durch Priester in ordentlicher Amtstracht geschehen. Zusammenlebende, aber unverheiratete Paare seien von der Eucharistie auszuschließen.

Verbot von Haus-Gottesdiensten

Des Weiteren untersagt er etwa die Feier von Haus-Gottesdiensten, die laut örtlichen Medien in der ostafrikanischen Nation weit verbreitet sind. "Die Eucharistie muss an einem heiligen Ort gefeiert werden, außer schwerwiegende Umstände verlangen das Gegenteil", wird Lwanga zitiert.

Berufung auf geltendes Kirchenrecht

Der Erzbischof beruft sich bei seinem Erlass auf geltendes Kirchenrecht. Wie das ugandische Portal "PML Daily" berichtet, stößt Lwangas Dekret auf großen Zuspruch unter Kampalas Katholiken. Laut dem katholischen Informationsdienst "ACI Africa" gibt es aber auch Kritik: Lwanga habe sich zuvor nicht mit seinen Bischofskollegen abgesprochen, sein Erlass gelte als "kontrovers".
(KNA)

https://www.domradio.de/themen/weltkirch...t-mundkommunion



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