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  • 09.02.2020 00:49 - 5.000 Petitionen, Hunderte von Berufungen, Dutzende von Rechtsgutachten. Warum konnte die CT das Problem der Abtreibung nicht lösen?
von esther10 in Kategorie Allgemein.

5.000 Petitionen, Hunderte von Berufungen, Dutzende von Rechtsgutachten. Warum konnte die CT das Problem der Abtreibung nicht lösen?



5.000 Petitionen, Hunderte von Berufungen, Dutzende von Rechtsgutachten. Warum konnte die CT das Problem der Abtreibung nicht lösen?

Im Jahr 2018 gingen beim Verfassungsgericht 5.475 Petitionen ein, die den vor einem Jahr eingereichten Antrag eines Stellvertreters betrafen, die Verfassungswidrigkeit von Bestimmungen zu erklären, die die Umsetzung des so genannten Gesetzes gestatten eugenische Abtreibung. Petitionen wurden zusammen als Mehrfach-Petition betrachtet, aber es ist nicht bekannt, wie der CT auf sie reagiert hat - es ergibt sich aus den "Informationen zu wesentlichen Problemen, die sich aus den Tätigkeiten und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts im Jahr 2018 ergeben".

Zu dem Antrag einer Gruppe von Abgeordneten, bestimmte Bestimmungen des Gesetzes vom 7. Januar 1993 über die Familienplanung, den Schutz des menschlichen Fötus und die Bedingungen für die Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs für verfassungswidrig zu erklären, wurden unter anderem Petitionen eingereicht Die Stiftung für Leben und Familie wird von Kaja Godek geleitet, die auch Vertreterin des gesetzgeberischen Initiativausschusses "Abtreibung stoppen" ist. Sie riefen zur dringenden Prüfung des Antrags auf. Die Petition blieb jedoch unbeantwortet. Ähnliche Petitionen wurden auch 2019 eingereicht.

Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit Am 27. Oktober 2017 gingen die eugenischen Räumlichkeiten an das Verfassungsgericht, um eine Abtreibung aufgrund einer vermuteten Behinderung oder einer unheilbaren Krankheit, die das Leben des ungeborenen Kindes bedroht, zu ermöglichen. Das Dokument von MP Bartłomiej Wróblewski wurde dann von 107 Abgeordneten aus verschiedenen Gruppen unterstützt.

"Informationen zu wesentlichen Problemen, die sich aus den Tätigkeiten und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts im Jahr 2018 ergeben", wird die Präsidentin des Verfassungsgerichts, Julia Przyłębska, am Dienstag, den 11. Februar, um 15.00 Uhr vorstellen 14.00 Uhr Abgeordnete in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Justiz und Menschenrechte und des Legislativausschusses. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs legt jedes Jahr einen solchen Bericht vor und informiert ihn über den Fortgang des Verfahrens, das dem Gerichtshof und seinen Urteilen zugegangen ist.

Die Informationen enthalten auch die Auswirkungen von CT-Urteilen auf den Gesetzgeber und die Reaktionen des Parlaments und anderer Verfassungsorgane auf CT-Urteile. Einige Ereignisse im Zusammenhang mit der außergerichtlichen Tätigkeit des Verfassungsgerichts werden ebenfalls kurz in Erinnerung gerufen.

Die Anhänge zu den Informationen umfassen unter anderem Statistik der 2018 beim Verfassungsgericht eingegangenen Fälle und Analyse der abgeschlossenen Fälle. Sie können einschließen Machen Sie sich mit dem Inhalt des in diesem Jahr verhängten Urteilsspruchs, den Merkmalen der Entscheidungen zur Einstellung von Verfahren und einer Überprüfung der abweichenden Meinungen zu ergangenen Entscheidungen vertraut.

Keiner der Anhänge sagt jedoch etwas darüber aus, was im Jahr 2018 mit der Referenznummer K 13/17 geschehen ist, obwohl Mitglieder der Pro-Life-Organisation sowie anonym einige Abgeordnete von der Entscheidung über die eugenische Abtreibung berichteten ist bereit, aber aus politischen Gründen wird seine Ankündigung ausgesetzt.

Die Spur von Informationen darüber, was mit dem Abtreibungsantrag geschieht, finden Sie nur in dem Kapitel, das sich mit der Prüfung von Beschwerden und Petitionen befasst, die beim CT-Sprecher eingegangen sind. Er antwortet ihnen gemäß dem Gesetz über den Zugang zu öffentlichen Informationen und dem Petitionsgesetz.

"Im Jahr 2018, in einem Fall aus einem Antrag einer Gruppe von Abgeordneten an den Sejm vom 27. Oktober 2017 für eine Erklärung der Verfassungswidrigkeit einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 7. Januar 1993 über Familienplanung, Schutz des menschlichen Fötus und Bedingungen für den Schwangerschaftsabbruch (K 13/17 ) gingen 5.475 Petitionen beim Verfassungsgericht ein. Sie wurden zusammen betrachtet - als mehrfache Petition “, lesen wir in einem CT-Dokument.

Es ist jedoch nicht bekannt, welche Reaktion auf die an ihre Verfasser eingereichten Petitionen erfolgt. Dem CT-Dokument fehlen solche Informationen, abgesehen von der allgemeinen Aussage, dass Petitionen geprüft wurden.

Bei mehreren Gelegenheiten fragte die katholische Informationsagentur das Verfassungsgericht auch nach dem Stand des Verfahrens bezüglich des Antrags auf eugenische Abtreibung. Jedes Mal, wenn wir eine Antwort erhalten, dass das Datum der Anhörung dieses Antrags "noch nicht festgelegt wurde".

Das war bis zum Ende der Legislaturperiode, was bedeutete, dass der Antrag des Abgeordneten verwirkt war und nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Es wurde am 23. Dezember 2019 erneut eingereicht und steht noch zur Prüfung an. KAI fragte die Pressestelle des Verfassungsgerichts nach der Ernennung der Jury für diesen Fall. Wir warten auf eine Antwort, die bis Ende Februar erfolgen soll.

Die CT-Informationen machen auf die geringe Anzahl von Fällen aufmerksam, die sowohl 2018 als auch in den Vorjahren untersucht wurden, jedoch nach dem Amtsantritt von Julia Przyłębska als Präsidentin der CT. Während des Vorsitzes war prof. Andrzej Rzepliński (2010-2016) jährlich in ca. 115-120 Fällen (2015 war das Rekordjahr - 173 Entscheidungen und Urteile), ab 2016 sind es nur noch 70-80.

2018 erließ das Verfassungsgericht 36 Urteile und 36 Entscheidungen zur Einstellung des Verfahrens. Mit 72 Entscheidungen hat der Gerichtshof insgesamt 81 Fälle verhandelt.

DATUM: 09.02.2020 13:29

GUTER TEXT

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