Erzdiözese Lublin: nur liturgische Werke in Kirchen. "Verbot der Verwendung von Gitarren und Schlagzeug
Erzdiözese Lublin: nur liturgische Werke in Kirchen. "Verbot der Verwendung von Gitarren und Schlagzeug"
Erzbischof Stanisław Budzik, Metropolit von Lublin, erließ eine Verordnung "über die Aufführung von Musik während der Feier der Messe". Der Hierarch entschied, dass während aller Feierlichkeiten in Kirchen nur liturgische Werke aufgeführt werden dürfen. "Daher ist es während der Liturgie nicht gestattet, weltliche Musik zu spielen, einschließlich Film- und Unterhaltungsmusik" - schrieb er in dem Dokument. Dies bedeutet unter anderem ein Nutzungsverbot Gitarren und Schlagzeug.
Aufgrund der Entscheidung des Erzbischofs Stanisław Budzik, in allen Kirchen und in der Erzdiözese Lublin ist es verboten, weltliche Musik zu spielen. Der Metropolit von Lublin bezieht sich in seiner Verordnung auf die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentendisziplin und betont, dass "die Gläubigen das Recht haben, dass die kirchliche Autorität die heilige Liturgie leitet, so dass die Liturgie weder als Privateigentum von irgendjemandem wahrgenommen wird, weder vom Zelebranten noch von der Gemeinde in das feiert die Sakramente ", erklärt der Erzbischof.
Der Hierarch fügt hinzu, dass "die Gemeinschaft der Gläubigen das Recht hat, insbesondere während der Sonntagsfeier, ständig angemessene und wahre heilige Musik zu spielen, und dass die Worte des Liedes während der Feier der Liturgie den Glauben gebührend schützen und wiederbeleben." Zur gleichen Zeit erinnerte Erzbischof Budzik daran, dass während der Liturgie das Hauptinstrument die Orgel ist. Er fügte hinzu, dass andere Instrumente verwendet werden können, mit Ausnahme derjenigen, die in der Popmusik verwendet werden, z. B. Schlagzeug, E-Gitarre, Saxophon oder E-Piano.
"Aufgrund von Unregelmäßigkeiten während der Feier der Messe. Rituale, insbesondere für Hochzeiten und Beerdigungen, erinnere ich Priester, Kirchenmusiker und alle interessierten Gläubigen daran, darauf zu achten, dass nichts rein weltliches oder unvereinbares mit Gottes Anbetung unter dem Deckmantel der Erhebung von Pracht (Musicam sacram, 43) "- schrieb er in Erzbischof Wecker. Darüber hinaus empfiehlt der Hierarch, dass Sie keine religiösen Werke für andere Zwecke in Kirchen aufführen.
"Deshalb verwalte ich das in allen Kirchen der Erzdiözese Lublin während aller liturgischen Feiern, insbesondere während der Heiligen Messe. Zeremoniell (Hochzeit und Beerdigung), führen Sie nur liturgische Werke. Daher ist es während der Liturgie nicht gestattet, weltliche Musik zu spielen, einschließlich Film- und Unterhaltungsmusik. Es ist auch nicht gestattet, während der Liturgie Lieder mit religiösem Inhalt aufzuführen, sondern weltliche Musik zu verwenden. Es wird auch empfohlen, religiöse Lieder von der Liturgie auszuschließen, die ihrer Natur nach einen anderen Zweck im Leben der Kirche haben ", heißt es in der Verordnung des Metropoliten Lublin.
Quelle: archidiecezjalubelska.pl DATUM: 2020-02-22 13:08 GUTER TEXT
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