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  • 07.03.2020 00:34 - Kardinal Gerhard Müller, LifeSiteNews,
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Kardinal Gerhard Müller, LifeSiteNews, 3. Februar 2020



n einem Selbstmordprozess entschied die Mehrheit, dass ihre Entscheidungen auch dann gültig sind, wenn sie der katholischen Lehre widersprechen."

"Dies ist wie in der Situation, als die Weimarer Verfassung durch das Ermächtigungsgesetz aufgehoben wurde.

Eine selbsternannte Versammlung, die weder von Gott noch von dem Volk, das sie vertreten soll, autorisiert wurde, hebt die Verfassung der Kirche des göttlichen Rechts auf, die basiert auf dem Wort Gottes (in Schrift und Tradition). "



„In einem selbstmörderischen Prozeß hat die Mehrheit entschieden, daß ihre Entscheidungen auch dann gültig sind, wenn sie der katholischen Doktrin widersprechen.“

„Das ist wie die Situation, als die Weimarer Verfassung durch das Ermächtigungsgesetz aufgehoben wurde. Eine selbsternannte Versammlung, die weder von Gott noch vom Volk autorisiert ist, das sie vertreten soll, hebt die Verfassung der Kirche göttlichen Rechts auf, die auf dem Wort Gottes (in Schrift und Überlieferung) beruht.“

Das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich (sogenanntes „Ermächtigungsgesetz“) vom 24. März 1933 wurde vom Deutschen Reichstag beschlossen. Der Reichstag hob faktisch die Gewaltenteilung auf, indem er alle legislative Gewalt auf den damaligen Reichskanzler Adolf Hitler (NSDAP), also die exekutive Gewalt, übertrug, und das nicht etwa auf die Reichsregierung als Kollektivorgan (damals eine Koalitionsregierung aus NSDAP und DNVP), sondern allein auf die Person des Reichskanzlers. Damit begann Hitlers Diktatur. Das Ermächtigungsgesetz erlaubte Entscheidungen, die im offenen Widerspruch zur Rechtsordnung standen und die Rechtsstandards der Weimarer Verfassung aus den Angeln hoben.

Kardinal Müller geht es nicht um einen direkten Vergleich mit Hitlers Diktatur. Entsprechende Empörung dient nur der Ablenkung. Ihm geht es darum, auf einen geradezu unglaublichen Vorgang im Zusammenhang mit dem „Synodalen Weg“ hinzuweisen. Für den wurde vorab beschlossen, daß alle Beschlüsse, wie immer sie ausfallen werden, gültig sein würden, auch dann, wenn sie die geltende Rechtsordnung, konkret die Konstitution der Kirche und damit Göttliches Recht, verletzen. Das spricht jeder Rechtsordnung Hohn. Um das zu verstehen, genügt es, diesen unfaßbaren Beschluß auf die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu übertragen.

Erstaunlich und bedenklich ist daher, daß selbst eine Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) durch reflexartige „Empörung“ von der eigentlichen Aussage des Kardinals ablenkt, um für den „Synodalen Weg“ Partei zu ergreifen.

Geradezu peinlich wird es, wenn eine FAZ zu einem unsachlichen Sprachgebrauch greift, den man noch vor kurzem nur von linksaußen kannte (siehe die Diskreditierung a priori der kanadischen Nachrichtenagentur LifeSiteNews als „erzkonservativ“.)

https://katholisches.info/2020/02/06/der...ynodalen-weges/

Text: Giuseppe Nardi
Bild: Vatican.va (Screenshot)



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