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  • 14.07.2013 08:04 - - Über die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hl. Kommunion -
von Hildegard Maria in Kategorie Allgemein.

- Über die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hl. Kommunion -

(Autor: Pfr. Ulrich Engel, Pfarrei "St. Petrus in Ketten", 63110 Weiskirchen Stadt Rodgau)

Ein Priester erinnert seine Gemeinde

"Wer also unwürdig von dem Brot ißt und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und Blut des Herrn" (1 Kor 11,27).

Zur Erinnerung

Es ist allgemein bekannt, dass kaum noch 20% aller Katholiken auch nur noch den Sonntagsgottesdienst regelmäßig besuchen. Zugleich ist auch offenkundig, dass sich die Zahl derer, die noch regelmäßig das Bußsakrament empfangen, kaum noch in % ausdrücken lässt, so gering ist sie.

Umso auffälliger ist deshalb die rege Teilnahme an der Hl. Kommunion, gerade zu besonderen Anlässen, seien sie mehr allgemeiner Art wie Hl. Messen für Verstorbene eines Jahrgangs, Hl. Messen für verstorbene Angehörige, Erstkommunion, Firmung, Jubiläumsgottesdienste oder auch Kindergottesdienste usw., bei denen dann viele, die für jeden regelmäßig praktizierenden Christen bereits in auffälliger Weise den Kontakt zur Kirche verloren haben, meinen, es aus gegebenem Anlass schuldig zu sein, oder auch nur um nicht aufzufallen, sich im Strom der übrigen regelmäßigen Gottesdienstbesucher an die Kommunionbank mittreiben lassen zu müssen.

Als Pfarrer sehe ich mich im Gewissen dazu verpflichtet, ganz ausdrücklich an das Verständnis der katholischen Kirche vom Empfang der Hl. Kommunion zu erinnern, wie es schon immer Gültigkeit hatte. Ich bedaure dabei sehr, dass ich dies in schriftlicher Form tun muss, weil die vorzugsweisen Adressaten aus o. g. Gründen durch eine Predigt leider nicht (mehr) erreichbar sind.

1. Die Feier der Hl. Messe ist Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens. Sie ist das höchste und zugleich anspruchsvollste Tun der Kirche. Die Hl. Messe ist nämlich die Feier des Kreuzes- und Erlösungsopfers Jesu Christi und findet ihr Ziel in der Hl. Kommunion, d. h. in der leibhaftigen personalen Vereinigung von Gott und Mensch im Allerheiligsten Sakrament des Altares. Diese ist die Feier der Hochzeit zwischen Gott und Mensch und setzt deshalb auch auf Seiten des Menschen die bräutliche Liebe und Treue gegenüber dem Bräutigam, Christus, unbedingt voraus! Jeder Liebende will aber doch mit dem Geliebten so oft, so lange und so intensiv möglich Gemeinschaft haben. Eine hochzeitliche Vereinigung mit jemandem, mit dem man im Übrigen nichts zu tun hat, der einem vielleicht völlig gleichgültig oder sogar unbekannt ist, ist unmöglich! Wer vereinigt sich denn schon mit jemandem, bei dem er nur mal eben reinguckt? Zugleich bewirkt die Teilnahme an der Hl. Kommunion innigste Gemeinschaft mit allen Gliedern Kirche in Christus hier auf der Welt wie auch in der Ewigkeit in Christus!

Unmöglich ist deshalb eine Teilnahme an der Hl. Kommunion, wenn man seine Gleichgültigkeit gegenüber dem Bräutigam, Christus, wie auch gegenüber den übrigen Mitchristen durch häufige Abwesenheit, sogar von der sonntäglichen Feier der HL Geheimnisse, dokumentiert, obwohl einem diese Mitfeier - jedenfalls "beim besten Willen" - schon möglich wäre. Der Liebende unterlässt doch nur, was ihm wirklich "beim besten Willen" unmöglich ist, und dann nur schweren Herzens!

2. Die Hl. Eucharistie ist aber nicht nur Grund der Einheit des Menschen mit Gott und zugleich mit allen, die teilhaben an dem einen Brot und deshalb durch dieses und in diesem Sakrament miteinander geeint sind (1 Kor 10,17), sondern sie ist auch Zeichen der in demselben Glauben und Selbstverständnis der Katholischen Kirche bereits geeinten Gläubigen. Die Teilnahme an der Hl. Kommunion setzt deshalb die bereits bestehende Einheit im Glauben der Katholischen Kirche notwendig voraus. Der Empfang des Allerheiligsten Sakramentes bedarf auch unter dieser Rücksicht der Wahrhaftigkeit.
An der Hl. Kommunion kann deshalb auch nicht teilnehmen, wer nicht Glied der Katholischen Kirche ist, sei es dass er sich zu einer anderen Konfession oder Religion bekennt, sei es, dass er aus der Katholischen Kirche ausgetreten ist oder sich - etwa durch eine Abtreibung - die Exkommunikation zugezogen hat und noch nicht aus dem Kirchenbann gelöst ist oder dass er ganz einfach nicht (mehr) glaubt! Dasselbe gilt selbstverständlich auch für jeden Katholiken, der in Hass, Streit, Feindschaft, Unversöhnlichkeit und Unfrieden u. ä. mit irgendeinem Mitmenschen lebt!

3. An den Hl. Geheimnissen kann ferner nicht teilnehmen, wer in einer eheähnlichen Beziehung oder nur standesamtlich verheiratet ist, denn damit lebt er in einer schweren Sünde.

Die leib-seelische Gemeinschaft zwischen Mann und Frau ist nämlich nach dem Verständnis der katholischen Kirche auch heute(!) nur in einer vor der Katholischen Kirche gültigen Ehe denkbar, weil sie nur als sakramentale Ehe Abbild der unauflöslichen Einheit zwischen dem Bräutigam, Christus, und seiner Braut, der Kirche, ist (Eph 5,32), die ihrerseits in der HL Kommunion auf sakramentale Weise vollzogen wird. Wenn deshalb die eucharistische Abstinenz in Anerkennung dieser Wahrheit und damit aus Liebe zu Gott geschieht, hat sie sogar Buß- und Sühnecharakter und ist deshalb auch geistlich fruchtbar und damit sinnvoll.

4. Ein Frevel ist schließlich auch jede gedankenlose Teilnahme an der Hl. Kommunion, vielleicht noch in völliger Unkenntnis des heiligen Geschehens, erst recht wenn sie auch noch jeden eucharistischen Anstand vermissen lässt (Kaugummi, schmutzige Hände, alkoholisiert, usw.). Die gläubige, andächtige und ehrfürchtige Mitfeier der Hl. Messe muss jedem Teilnehmer an den Hl. Geheimnissen selbstverständlich sein (vgl. 1 Kor 11,29).

Dieser Katalog kann und will nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Er nennt lediglich einige, jedoch sehr wichtige Gründe, die inzwischen so weit verbreitet und auch so selbstverständlich geworden sind, dass sich heute kaum noch jemand etwas dabei denkt, geschweige denn ein Unrechtsbewusstsein hat.
Selbstverständlich gilt auch heute, was die Kirche immer gelehrt hat: An der Hl. Kommunion darf nicht teilnehmen, wer sich einer schweren Sünde bewusst ist; d.h. wer in einer wichtigen Sache mit freiem Willen gegen das verstößt, was er klar und deutlich als den Willen Gottes, nämlich als Gebot der Gottes- und Nächstenliebe, erkannt hat und ihm die Erfüllung seines Willens, wenigstens "beim besten Willen", auch möglich gewesen wäre.

Es wäre falsch, diese Erinnerung als frontale Aussperrung von der Teilnahme an den HI. Geheimnissen zu verstehen. Sie ist vielmehr eine ebenso herzliche wie dringende Einladung, sich einmal wieder die Heiligkeit des Geschehens in der HL Kommunion in Erinnerung zu rufen und im Hinblick darauf wieder der Notwendigkeit von Umkehr und Buße im Empfang des Bußsakramentes bewusst zu werden. Selbstverständlich kann dies aber nur gültig empfangen, wer ernsthaft Gott und seinen heiligen Willen für sich und sein Leben für maßgeblich und verbindlich erklärt und sich deshalb vornimmt, nach Kräften zu tun, was diesem seinem Willen entspricht bzw. zu unterlassen, was diesem widerspricht. Wer nämlich in der Sünde verharrt, kann auch nicht von ihr losgesprochen werden. Die Beichte beinhaltet notwendig die Trennung von der Sünde!

Ich möchte daher jeden so eindringlich wie herzlich bitten, sich einmal ganz ehrlich zu fragen, was ihm Christus und die eucharistische Vereinigung mit ihm im Allerheiligsten Sakrament wirklich bedeuten. Wem dies dann wirklich ein echtes Herzensbedürfnis ist - andernfalls wäre der Empfang der Hl. Kommunion eine furchtbare Lüge - und wem es dann wirklich bedeutet, was es ja auch tatsächlich ist, nämlich Hochzeit, d. h, innigste, intimste Vereinigung mit Gott selbst, dem müsste dies eigentlich überfließende Motivation für den Empfang des Bußsakramentes sein. Wer sich aber trotzdem nicht verstehen kann, dem fehlt allerdings eine unbedingte Voraussetzung und damit die erforderliche Disposition für die Teilnahme an der Hl. Kommunion. Oder zweifelt jemand, dass sich Braut und Bräutigam wenigstens das Gesicht zuwenden müssen, wenn sie sich hochzeitlich vereinigen wollen? Nicht zuletzt befindet man sich doch in einem eklatanten Widerspruch, wenn man an der Kommunionbank mit ausgestreckten Händen seine Hinwendung zu Gott zum Ausdruck bringt und geradezu händeringend um die leibhaftige Vereinigung mit dem eucharistischen Herrn bittet, ihm aber zugleich sein Herz verweigert, indem ich tatsächlich der Bekehrung zu Gott widersetzt, weil man sich halt doch selbst behaupten möchte. Wer wirklich liebt, bereut seine Verfehlung und will sie auch bekennen, nämlich beichten.

Das Heilige den Heiligen" (aus der byzantinischen Liturgie). "Selig, wer zum Hochzeitsmahle des Lammes eingeladen ist" (Apg 19,9). "Wenn einer heilig ist, soll er hinzutreten, wer es nicht ist, soll umkehren!" (Didache 10,6).

Ihr Pfarrer Ulrich Engel


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