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  • 15.08.2015 00:20 - Was passiert bei der "Familiensynode" im Herbst ?
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Wieso? Weshalb? Warum?

Was passiert bei der "Familiensynode" im Herbst ?



Groß sind die Erwartungen, die an die ordentliche Bischofssynode im kommenden Oktober gerichtet werden, wenn auch – zwischenzeitlich und innerkirchlich – ein wenig gedämpft, wie es scheint.

Um zu wissen, worum es jenseits lauter Stellungnahmen vorab denn eigentlich geht, haben wir Prof. Dr. Stephan Haering, Benediktiner und renommierter Kanonist an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), gewonnen, der sachlich Aufklärung betreibt:


Um was für eine Synode handelt es sich im kommenden Herbst?
Die Synode im kommenden Oktober ist eine ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode, im Unterschied zur Synode des Jahres 2014, die sich mit demselben Thema befasst, aber als außerordentliche Versammlung getagt hat.
Der Teilnehmerkreis einer ordentlichen Synodenversammlung ist größer als bei einer außerordentlichen, weil die Bischofskonferenzen mehr Vertreter entsenden können. Aus Deutschland nehmen an der künftigen Synode drei Diözesanbischöfe teil, nämlich Erzbischof Reinhard Kardinal Marx (München), Bischof Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück) und der ernannte Erzbischof von Berlin Dr. Heiner Koch, der derzeit noch das Bistum Dresden-Meißen leitet. Ein weiterer deutscher Synodaler mit Stimmrecht ist Abt Jeremias Schröder OSB, der Abtpräses der Kongregation der Missionsbenediktiner von St. Ottilien; er wird von der Vereinigung der Generaloberen der klerikalen Männerorden entsandt.

Insgesamt wird die Synodenversammlung rund 300 Teilnehmer haben. Der größte Teil ist von den Bischofskonferenzen gewählt. Außerdem nehmen die Leiter der Dikasterien der Römischen Kurie und vom Papst ernannte Mitglieder an der Synode teil; dazu kommen Experten und Gäste.


Wie wird ihr Arbeitsmodus sein?
Die Kirche hat Synoden immer als geistliche Ereignisse verstanden und deshalb werden sie nicht nur „abgehalten“, sondern „zelebriert“. Der geistliche Charakter kommt auch darin zum Ausdruck, dass Gottesdienst und Gebet fester Bestandteil der Synode sind.
Der Synode ist ein umfangreicher Vorbereitungsprozess vorausgegangen, der in die Erstellung eines Arbeitspapiers (instrumentum laboris) durch das General-sekretariat der Bischofssynode mündete; es wurde im Juni 2015 vorgelegt.

Die eigentlichen Arbeiten der Synode selbst beginnen nach der feierlichen Eröffnung mit einem einführenden Referat des Generalrelators der Synode, das allgemein in das Thema der Beratungen einführt und in diesem Fall wohl auch auf die Synode des vergangenen Jahres Bezug nehmen wird.

Daran schließt sich die Diskussion im Plenum an, in der die meisten Synodalen das Wort ergreifen und zu einzelnen Aspekten des großen Rahmenthemas Ehe- und Familienpastoral ihre Auffassung vortragen werden. Dies nimmt die Sitzungen mehrerer Tage, jeweils vormittags und nachmittags, in Anspruch. Die Diskussion wird dann vom Generalrelator in einem weiteren Referat zusammengefasst.

Neben den Plenarversammlungen spielt die Arbeit in den kleineren Sprachzirkeln eine wichtige Rolle bei der Synode. Die Teilnehmer werden in Gruppen überschaubarer Größe aufgeteilt, in denen jeweils nur eine Arbeitssprache verwendet wird.

Das unterscheidet sie vom Plenum, wo verschiedene Sprachen zugelassen sind und eine Simultanübersetzung stattfindet. In den Sprachzirkeln, die wohl in der zweiten Synodenwoche zusammentreten, werden dann Entwürfe von Beschlussvorlagen, sogenannte Propositiones, erarbeitet, über die später im Plenum abgestimmt wird. Bevor diese Vorlagen allerdings vor das Plenum gelangen, werden sie noch von einer kleinen Gruppe beauftragter Teilnehmer redaktionell bearbeitet und zusammengefasst, weil es häufig so ist, dass inhaltlich ähnliche Vorschläge aus mehreren Sprachzirkeln kommen.

Die Synode stimmt dann im Plenum einzeln über die verschiedenen Vorlagen ab. Die mehrheitlich beschlossenen Vorlagen bringen die Auffassung der Synode zu der entsprechenden Frage zum Ausdruck und dienen dem Papst als Grundlage für seine weiteren Maßnahmen, etwa für die Abfassung des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens.


Ist es denkbar, dass es zur Weiterentwicklung einer vorhandenen Lehre kommt?
Die Synode kann zum Ausgangspunkt einer Weiterentwicklung der kirchlichen Lehre zu Ehe und Familie werden. Denn die kirchliche Lehrentwicklung lässt sich generell nicht auf einem bestimmten Punkt einfrieren, wie Papst Benedikt XVI. einmal in einem anderen Zusammenhang betont hat.

Die Weiterentwicklung der Lehre muss sich aber immer am Glaubensgut der Kirche orientieren, das es treu zu bewahren gilt, und organisch die bisherige Tradition fortführen. In welcher Weise das geschehen könnte, ist schwer abzusehen. Darum wird man auf der Synode ringen.


Sind die Bischöfe gespalten? Ist das, wenn es denn so ist, ein Grund, sich Sorgen zu machen?
Von einer Spaltung im Episkopat möchte ich nicht sprechen. Doch es sind unterschiedliche, weit auseinander liegende Positionen erkennbar, was die Bewertung von Verbindungen angeht, die nach dem Verständnis der Kirche keine gültigen Ehen sind oder von vornherein keine Ehen sein können, wie etwa gleichgeschlechtliche Partnerschaften.
Jegliche Geschlechtsgemeinschaft außerhalb einer gültigen Ehe wird von der Kirche gegenwärtig als irreguläre Gemeinschaft betrachtet. Es scheint eher so, dass die Mehrheit des Weltepiskopats daran festhalten will. In den westlichen Ländern gibt es dagegen unter den Bischöfen manche Stimmen, die sich für eine Annäherung der kirchlichen Lehre an eine heute – jedenfalls in unseren Breiten – gesellschaftlich weithin akzeptierte Praxis nichtehelicher Geschlechtsverbindungen aussprechen.

Der Grundsatz der Unauflöslichkeit der Ehe kann jedenfalls nicht zur Disposition stehen, weil es sich um ein Gebot des Herrn selbst handelt. Sollte die Unauflöslichkeit der Ehe und die Bewertung des Ehebruchs als schwere Sünde ernstlich in Frage gestellt werden, dann müsste man sich wirklich Sorgen machen. Denn darin steckt sogar ein schismatisches Potential.



© lassedesignen - Fotolia.com

Was heißt es, wenn der Papst zum „gemeinsamen Nachdenken“ eingeladen hat?
Der Aufruf des Papstes zum gemeinsamen Nachdenken ist nichts Außergewöhnliches oder Überraschendes. Gerade dies soll ja bei jeder Synode geschehen: Die Bischöfe und die übrigen Synodenteilnehmer sollen sich gemeinsam mit dem Thema auseinandersetzen und Lösungen suchen.

Wenn Papst Franziskus das Wort vom „gemeinsamen Nachdenken“ noch einmal ausdrücklich formuliert hat, dann scheint er damit ausdrücken zu wollen, dass er selbst nicht schon ein abschließendes Ergebnis sieht und dass er Entscheidungen letztlich von einem Konsens im Episkopat getragen wissen will, der nach einem gemeinsamen geistigen und geistlichen Ringen erzielt wird.


Welche Rolle spielt die Öffentlichkeit bisher? Man hat den Eindruck, dass sie sehr interessiert ist, gelegentlich Positionen zuzuspitzen.
Das Interesse der Öffentlichkeit an den beiden Synoden von 2014 und 2015 zur Ehe- und Familienpastoral ist groß, weit größer als bei anderen Themen, die zuletzt von Bischofssynoden beraten worden sind. Allerdings nimmt die Berichterstattung in den meisten Medien das Thema kaum in seiner ganzen Breite wahr.

Zumindest in den westlichen Ländern geht es den Medien zumeist nur um zwei kontroverse Aspekte: Das ist zum einen der kirchliche Umgang mit jenen zivil Geschiedenen, die eine zweite, kirchlich nicht gültige Ehe eingegangen sind. Konkret wird darauf gedrängt, ihnen die volle Teilnahme an der Eucharistie zu gewähren und sie zur heiligen Kommunion zuzulassen. Zum anderen richten die Medien ihren Blick auf die Haltung der Kirche zu homosexuellen Partnerschaften.

Beide Aspekte werden in den Medien häufig mit einem säkularen Konzept der Antidiskriminierung verbunden, ohne die Dimension von Religion und Glaube dabei wirklich zu berücksichtigen. Die vielen Gefährdungen, denen die Familie weltweit ausgesetzt ist, in manchen Ländern durch Hunger und Elend, vielerorts auch durch die Benachteiligung der Frauen, an wieder anderen Orten durch mangelnde Bindungsfähigkeit vieler Menschen – das alles kommt in Presse und Fernsehen kaum vor, stellt aber auch eine Herausforderung für den seelsorglichen Auftrag der Kirche im Hinblick auf Ehe und Familie dar.

Weitere Aspekte ließen sich nennen, die medial praktisch nicht berührt werden, etwa wenig familienfreundliche Bedingungen in der Gesetzgebung und der sozialen Wirklichkeit vieler Länder, die Verantwortung der Familien für die Weitergabe und den Schutz des menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Tod, die religiöse Erziehung und die Weitergabe des Glaubens in den Familien usw. Auch damit sieht sich die Synode konfrontiert und kann diese Fragen nicht ignorieren.


Wem kommt denn eigentlich die letzte Entscheidung zu?
Die Bischofssynode hat von ihrer Konzeption her die Aufgabe, den Papst zu beraten. Dem Papst kommt es zu, eventuelle Entscheidungen zu treffen. Er könnte der Synode aber auch Entscheidungskompetenz übertragen und sich insoweit an deren Beschlüsse binden. Aber auch in diesem Fall wäre es Aufgabe des Papstes, die getroffenen Beschlüsse zu bestätigen und ihnen Rechtskraft zu verleihen. Die letzte Verantwortung liegt also immer beim Papst.


Werden sich bisherige Praktiken, die den Umgang mit geschieden wiederverheirateten Gläubigen betreffen, wohl ändern?
Man darf den größeren theologischen und religiösen Kontext dieser Frage nicht außer Acht lassen. Es geht um die Folgen einer schweren Sünde, die stets vom Empfang der heiligen Kommunion ausschließt, bis der betroffene Gläubige im Sakrament der Buße die Vergebung erlangt hat und so seine Gemeinschaft mit Gott und der Kirche wiederhergestellt ist.

Kann es diese Versöhnung geben, solange der Gläubige durch das Eheband noch mit seinem früheren Partner verbunden ist?
Ist die Geschlechtsgemeinschaft in der neuen Verbindung dann nicht mehr als Ehebruch zu werten? Ich wage keine Prognose, ob die Synode zu einer neuen Antwort auf solche Fragen finden wird und ob sich in der Folge die kirchliche Position zur Wiederheirat nach einer staatlichen Scheidung ändert.


Vielen herzlichen Dank für das Gespräch, Herr Prof. Dr. Stephan Haering
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