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  • 21.08.2015 21:39 - Muss ein Priester das gesamte Stundengebet beten?
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Muss ein Priester das gesamte Stundengebet beten?

Ein fester Bestandteil des priesterlichen Dienstamts
Von P. Edward McNamara
Rom, 21. August 2015 (ZENIT.org)



P. Edward McNamara, Professor für Liturgie und Studiendekan der Theologischen Fakultät am Päpstlichen Athenäum „Regina Apostolorum“ in Rom, beantwortet eine Frage zum Stundengebet.

Frage: Während der Karwoche und an Weihnachten brauchen Priester, die die Vorabendmessen feiern, die erste Vesper vom darauffolgenden Festtag nicht zu beten. Meine Frage lautet: Ich feiere samstags zwei Abendmessen, eine um 17.00 Uhr und eine weitere in der Missionskirche um 19.00 Uhr. Danach treffe ich etwa um 21.00 Uhr wieder im Pfarrhaus ein. Bin ich dann verpflichtet die erste Vesper vom Sonntag zu beten? -- G.O., Erzdiözese Mobile, Alabama, USA.

P. Edward McNamara: Die im Falle der genannten Vorabendmessen einschlägigen Ausnahmeregelungen beziehen sich nur auf diese besonderen Feiern. Wenn eine generelle Erlaubnis bestünde, bräuchte man auch nicht weiter in den Rubriken darauf hinzuweisen.

Eine Möglichkeit wäre, dass unser Leser die Vesper am frühen Nachmittag betet. Es ist zwar wichtig, die Tagzeiten zu beachten, doch fällt es weniger ins Gewicht, sie nicht ganz einzuhalten, als das Gebet ganz wegfallen zu lassen. Wenn ein Priester voraussehen kann, dass er eine Hore erst sehr spät und mit Müdigkeit wird beten können, ist es besser, sie dann zu beten, wenn er dem Gebet all seine Aufmerksamkeit schenken kann.

Es ist aber auch möglich, dass unser Leser aus anderen Gründen, die nichts mit der Feier der Vorabendmessen zu tun haben, vom Stundengebet befreit ist.

Die Kongregation für den Gottesdienst hat auf die Anfrage, inwieweit ein Priester verpflichtet ist, das Stundengebet zu beten, eine offizielle Antwort gegeben (Notitiae 37 (2001), 418). Im Folgenden geben wir sie auszugsweise wieder:

„Frage Nr. 1: Inwieweit besteht nach Auffassung der Kongregation für den Gottesdienst und die Disziplin der Sakramente die Pflicht, jeden Tag das volle Stundengebet zu beten?“

„Antwort: Geweihte Amtsträger sind kraft des empfangenen Weihesakraments moralisch dazu verpflichtet, das Stundengebet täglich in seiner Gesamtheit zu verrichten, wie dies dem Ritus der Diakonweihe zu entnehmen und vom Kirchenrecht unter can. 276, § 2, Nr. 3 des oben zitierten Codex des Kanonischen Rechts festgelegt ist. Diese Rezitation besitzt weder die Form einer privaten Andacht noch die einer Frömmigkeitsübung, die der Kleriker aufgrund persönlicher Entscheidung wählt, sondern sie ist ein Akt, der zum heiligen Dienstamt und zur Aufgabe eines Seelsorgers gehört.

„Frage Nr. 2: Bezieht sich der „sub gravi“ [unter schwerer Sünde] verpflichtende Charakter auf den Vollzug des gesamten Stundengebets?

Antwort: Zunächst ist Folgendes zu beachten:

a) Aus schwerwiegendem Grund kann man teilweise oder sogar völlig vom Vollzug des Stundengebets befreit sein, sei es durch eine Krankheit oder den pastoralen Dienst, einen Akt der Nächstenliebe oder durch Ermüdung, nicht aber aufgrund von einfachen Unannehmlichkeiten – entsprechend dem allgemeinen Prinzip, dass ein rein kirchliches Gesetz keinen bindenden Charakter hat, wenn hierdurch schwere Unannehmlichkeiten entstehen;
b) Wer allein aufgrund von Trägheit und nicht um der nötigen Erholung willen das Stundengebet ganz oder teilweise unterlässt, handelt nicht rechtens; mehr noch, es stellt eine Geringschätzung der Schwere des Sachverhalts, der Amtspflichten und des positiven Gesetzes der Kirche dar;

c) Die Unterlassung des Morgengebets (Laudes) und des Abendgebets (Vesper) verlangt einen noch gewichtigeren Grund, da diese Tagzeiten „die beiden Angelpunkte des täglichen Stundengebetes“ sind (SC 89);

d) Wenn ein Priester am selben Tag mehrere Male die Messe feiern, über mehrere Stunden die Beichte abnehmen oder mehrere Unterrichtsstunden erteilen muss und dementsprechend müde wird, darf er ruhigen Gewissens davon ausgehen, dass er einen gerechten Grund hat, um von einem angemessenen Teil des Stundengebets befreit zu sein;

e) Wenn es der Fall erfordert, kann der eigene Ordinarius des Priesters oder Diakons diesen aus gerechtem oder schwerwiegendem Grund ganz oder teilweise vom Vollzug des Stundengebets entpflichten, oder dieses in einen anderen Frömmigkeitsakt umwandeln (zum Beispiel in den Rosenkranz, den Kreuzweg, eine geistliche Lesung oder Lesung aus der Heiligen Schrift, eine angemessene Zeit meditativen Gebets, usw.).“

Aufgrund dieses Dokuments haben einige Bischöfe die Voraussetzungen, die einen Priester vom gesamten oder vom teilweisen Vollzug des Stundengebets dispensieren, näher definiert. Sofern solche Bestimmungen vorliegen, erhält sie der Priester in der Regel bei der Übertragung seiner Amtsbefugnisse. Stimmen die Anweisungen des Bischofs mit den obigen allgemeinen Bestimmungen überein, dürfen sie überall angewandt werden. Soweit sie für die Diözese allein zutreffen – zum Beispiel, wenn der Bischof vom Vollzug des Stundengebets dispensiert, wann immer ein Priester mit ihm konzelebriert –, dann finden sie lediglich in dieser Diözese Anwendung.

Priester sollten sich immer darum bemühen, das Stundengebet ganz zu beten, denn wie das erwähnte Dokument uns in Erinnerung ruft, handelt es sich nicht um eine Andachtsübung, sondern um einen festen Bestandteil des priesterlichen Dienstamts. Wenn man aber bisweilen aufgrund der Belastungen in der Pastoral nicht das gesamte Stundengebet verrichten kann, helfen einem die obigen Vorschriften, ein ruhiges Gewissen zu bewahren.
http://www.zenit.org/de

***



Ordensgeistliche versammelt sich regelmäßig zum gemeinsamen Stundengebet.
Stundengebet
Den Tag heiligen
Die regelmäßigen nichteucharistischen Versammlungen der Gemeinde zu bestimmten Stunden des Tages und auch der Nacht werden Stundengebet genannt. Angelpunkt des Stundengebetes sind in allen christlichen Kirchen Morgenlob (Laudes) und Abendlob (Vesper). Weil das Gebet den Tag und alle menschlichen Tätigkeiten heiligen soll, kamen andere Tagzeiten (Horen, von lat. Hora Stunde) hinzu (Terz, Sext und Non). Die Komplet als Nachgebet schließt das Stundengebet ab. Ein nächtliches Stundengebet ist die Lesehore, die aus den schönsten Stellen der Heiligen Schrift und aus den Werken geistlicher Schriftsteller besteht. Sie kann auch zu jeder beliebigen Tagesstunde gebetet werden.

Die einzelnen Teile des Stundengebetes bestehen aus Hymnus, Psalmen, Kurzlesung und Fürbitten. Die Psalmen sind so angeordnet, dass sie innerhalb eines Monats, mit kleinen Ausnahmen, alle gelesen werden.

Das Stundengebet ist ein Gebet der gesamten Kirche. Es soll möglichst gemeinsam gesungen oder gebetet werden. Bischöfe, Priester, Diakone und die meisten Ordensgemeinschaften sind zum täglichen Stundengebet verpflichtet. Die zum Chorgebet verpflichteten Gemeinschaften verrichten das ganze Stundengebet im Chor, das heißt, gemeinsam in der Kirche. Zum Chorgebet waren früher auch die Diözesangeistlichen verpflichtet. Als sie immer mehr vom gemeinsamen Stundengebet dispensiert wurden, mit der Erlaubnis, die Gebete privat zu verrichten, wurden die Texte in einem Buch (Brevier) zusammengefasst.
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