07.09.2015
Alles in Scherben, dpa
Vatikan will Ehenichtigkeitsverfahren beschleunigen Weniger Instanzen? Der Vatikan will das Verfahren zur Annullierung von Ehen vereinfachen und beschleunigen. Eine entsprechende Reform soll am Dienstag vorgestellt werden. Das Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe solle jedoch nicht angetastet werden.
Papst Franziskus habe die Änderungen im Kirchenrecht durch zwei Erlasse angeordnet, wie der Heilige Stuhl am Montag mitteilte. Der Papst und viele Bischöfe hatten seit längerem eine Beschleunigung und Straffung von Ehenichtigkeitsverfahren gefordert. Bislang können sie in manchen Teilen der Weltkirche bis zu einigen Jahren dauern. Im vergangenen September setzte Franziskus eine Studienkommission ein, die Reformvorschläge prüfen sollte. Das Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe solle jedoch nicht angetastet werden, teilte der Vatikan damals mit.
Kritiker warnen vor einer Beschleunigung
Bereits zu Beginn des Jahres hatte der Mainzer Theologe Peter Kohlgraf seine Kritik an einer Beschleunigung von Ehenichtigkeitsverfahren geäußert. Dahinter stecke "die im Grunde genommen resignative Vorstellung, dass sich viele Paare, die sich kirchlich trauen, der Tragweite ihrer Entscheidung ohnehin nicht bewusst waren und auch der Seelsorger nicht in der Lage war, sie gebührend vorzubereiten", sagte Kohlgraf. "Sollte dies zutreffen, wäre dies ein Eingeständnis eines pastoralen Versagens größten Ausmaßes."
Für eine Aufarbeitung von Krisen sei eine Beschleunigung wenig hilfreich. "Selbst wenn das Kirchenrecht sagt, die Ehe ist annulliert, kann ich damit nicht einfach eine Beziehung wegwischen", so der Pastoraltheologe. Stattdessen gelte es, das positive Verständnis von Ehe deutlicher hervorzuheben, das in Treue, Verlässlichkeit und Offenheit für Nachwuchs bestehe, so Kohlgraf.
740 annullierte Ehe in Deutschland
Nach dem katholischen Kirchenrecht kann eine Eheschließung bei Vorliegen bestimmter Gründe für nichtig erklärt werden. Dazu zählen Formfehler wie beispielsweise das Fehlen von Trauzeugen. Meist werden jedoch sogenannte Willensmängel oder Erkenntnismängel geltend gemacht, etwa wenn ein Partner von vorneherein Kinder ausschließt.
Für eine Ehenichtigkeitserklärung müssen bislang zwei gerichtliche Instanzen - in der Regel das Kirchengericht der Diözese und der Kirchenprovinz - übereinstimmend zu dem Urteil kommen, dass eine Ehe im katholischen Sinne nie bestanden hat. Im Fall eines abweichenden Richterspruchs wird der Fall an das vatikanische Ehegericht, die Römische Rota, überwiesen.
Nach jüngsten Angaben wurden 2013 weltweit rund 47.150 Ehen für nichtig erklärt - bei insgesamt 71.800 abgeschlossenen Verfahren. Davon entfielen mit 24.600 mehr als die Hälfte der annullierten Ehen auf die USA. In Deutschland waren es in diesem Zeitraum 740.
Anlass könnte Debatte über wiederverheiratete Geschiedene sein
Vorsitzender der Studienkommission war der Dekan des vatikanischen Ehegerichts, der Römischen Rota, Pio Vito Pinto. Dem Gremium gehörte auch der Österreicher Nikolaus Schöch an; er ist stellvertretender Kirchenanwalt am obersten kirchlichen Gerichtshof, der Apostolischen Signatur.
Der Vatikan prüft seit geraumer Zeit Möglichkeiten zu einer Vereinfachung des Verfahrens. Erwogen wird hierbei, die bislang verpflichtende Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch ein weiteres Gericht wegfallen zu lassen. Geprüft werden sollte zudem, ob anstelle eines Richterkollegiums ein Einzelrichter ausreichen könnte. Auch Möglichkeiten einer Beschleunigung des Verfahrens durch den Bischof stehen zur Debatte.
Ein Anlass für die Reform könnte das Ringen um einen anderen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen in der katholischen Kirche. Diese sind nach katholischem Verständnis etwa vom Kommunionempfang ausgeschlossen. Eine Annullierung würde den Betroffenen eine Teilnahme an den Sakramenten aus kirchenrechtlicher Sicht wieder ermöglichen.
(KNA, dr)
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