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Dienstag, 25. August 2015
Es gibt nichts Neues unter der Sonne...
Das zeigen auch die gegenwärtigen Diskussionen um Ehe und Familie innerhalb der katholischen Kirche. Eigentlich sind die Grundlagen einer kirchlichen Haltung und Pastoral gegenüber zivil wiederverheirateten Geschiedenen oder gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, um die zwei zur Zeit wohl meistdiskutierten Themenbereiche zu nennen, längst gelegt. Es gibt zahlreiche kirchliche bzw. lehramtliche Dokumente, die sich mit diesen Problemen der gegenwärtigen Glaubenskrise befassen und Hilfen und Lösungen für alle Menschen guten Willens vorschlagen.
Dennoch lassen sich selbst (oder gerade?) Theologen bei der Lösungssuche immer wieder von denselben Fallstricken einwickeln, sodass sie den hilfebedürftigen Gläubigen, die sich in "Lebenswirklichkeiten" verstrickt haben, die außerhalb des Heilsplans Gottes liegen, nicht wirklich eine Hilfe sind. Stattdessen versuchen sie, die Sünde zu relativieren oder gar zur Tugend zu erklären - vielleicht auch deshalb, um Kirchenmitglieder (Kirchensteuerzahler) bei Stange zu halten.
Besonders abwegig wird es, wenn nicht-glaubenskonforme gelebte "Wirklichkeiten" auf einmal als authentischer Ausdruck des übernatürlichen Glaubenssinns (Sensus fidei) erklärt werden sollen, nach dem sich das kirchliche Lehramt zu richten habe. Erklärt wird dieser Anspruch zumeist aus der Geschichtlichkeit von biblischen Texten und kirchlicher Lehre, die - wie übrigens auch die Dogmen - einer Neuentdeckung und Neuinterpretation für die heutige Zeit bedürfen.
Diese Sichtweise wurde von der Kirche stets verurteilt und abgewiesen bzw. korrigiert. Einblick und Auskunft geben die Dokumente, die für alle, in viele Sprachen übersetzt, über das Internet - z. B. auf den Seiten des Vatikans - öffentlich zugänglich sind.
So heißt es beispielsweise in einem Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre vom 29.12. 1975 zu einigen Fragen zur Sexualethik:
4. Zu Unrecht behaupten (...) heute viele, daß man weder in der menschlichen Natur noch im geoffenbarten Gesetz eine andere absolute und unveränderliche Norm als Regel für unsere einzelnen Handlungen finden könne als jene, die im allgemeinen Gebot der Liebe und der Achtung vor der menschlichen Würde zum Ausdruck kommt. Als Beweis für diese Behauptung führen sie an, daß die sogenannten Normen des Naturgesetzes oder die Vorschriften der Heiligen Schrift nur als Ausdruck einer besonderen Kulturform in einem bestimmten geschichtlichen Augenblick angesehen werden können.
In Wirklichkeit jedoch weisen die göttliche Offenbarung und, in dem ihr eigenen Bereich, auch die philosophische Erkenntnis dadurch, daß sie echte Erfordernisse der Menschheit aufzeigen, notwendig auf die Existenz unveränderlicher Gesetze hin, die in die konstitutiven Elemente der menschlichen Natur eingeschrieben sind und die in allen vernunftbegabten Wesen als identisch erscheinen.
Ferner hat Christus seine Kirche als »die Säule und das Fundament der Wahrheit« gegründet.(1) Unter dem Beistand des Heiligen Geistes bewahrt sie ununterbrochen und übermittelt sie ohne Irrtum die Wahrheiten der sittlichen Ordnung und interpretiert authentisch nicht nur das geoffenbarte positive Gesetz, sondern »auch die Prinzipien der sittlichen Ordnung, die aus dem Wesen des Menschen selbst hervorgehen« (2) und die volle Entfaltung und die Heiligung des Menschen betreffen. Die Kirche aber hat im ganzen Verlauf ihrer Geschichte bestimmten Vorschriften des Naturgesetzes immer eine absolute und unveränderliche Geltung zuerkannt und in deren Übertretung einen Widerspruch zur Lehre und zum Geist des Evangeliums gesehen.
5. Da die Sexualethik bestimmte Grundwerte des menschlichen und christlichen Lebens betrifft, wird diese allgemeine Lehre in gleicher Weise auch auf sie angewandt. Es gibt in diesem Bereich Prinzipien und Normen, die die Kirche ohne Zögern stets als einen Bestandteil ihrer Lehre überliefert hat, wie sehr auch die Meinungen und Sitten in der Welt zu ihnen im Gegensatz gestanden haben mögen. Diese Prinzipien und Normen haben ihren Ursprung keineswegs in einer bestimmten Kulturform, sondern in der Erkenntnis des Gesetzes Gottes und der menschlichen Natur. Deshalb können sie auch nicht unter dem Vorwand einer neuen kulturellen Situation als überholt angesehen oder in Zweifel gezogen werden. (...)
(1) 1 Tim 3, 15. (2) Dignitatis Humanae, Nr. 14: AAS 58 (1966), S. 940; vgl. Pius XI., Enz. Casti Connubii, 31. Dez. 1930: AAS 22 (1930), S. 579-580; Pius XII., Ansprache vom 2. Nov. 1954: AAS 46 (1954), S. 671-672; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, 15. Mai 1961: AAS 53 (1961), S. 457; Paul VI., Enz. Humanae Vitae, 25. Juli 1968, Nr. 4: AAS 60 (1968), S. 483.
Die Dokumente haben bis heute nichts von ihrer Aktualität eingebüßt. Würden dem Volk Gottes nicht viele längst überflüssige Diskussionen und Holzwege erspart bleiben, wenn die lehramtlichen Verlautbarungen des Heiligen Stuhls mehr gelesen und rezipiert würden - von Laien, aber auch von Theologen?
***** Papst ändert Kirchenrecht: „Gerechte Einfachheit“ in Eheverfahren
Vatikan stellt Rechtsdokumente vor. Erstellt von Radio Vatikan am 8. September 2015 um 23:13 Uhr
Petersdom Vatikan (kathnews/RV). Ehenichtigkeitsverfahren in der Kirche werden einfacher und schneller: Mit zwei Erlassen in der Form eines „Motu Proprio“ verändert Papst Franziskus die Verfahren, in denen innerkirchlich über die Gültigkeit einer Ehe befunden wird. Ist eine Ehe nichtig, hat sie nach kirchlicher Auffassung niemals bestanden. Jeder der beiden Partner kann in diesem Fall erneut kirchlich heiraten.
Der Vatikan stellte die beiden Rechtsdokumente – eines für die römisch-katholische Kirche, das andere für die mit Rom unierten Ostkirchen – an diesem Dienstag vor. Papst Franziskus möchte eine „gerechte Einfachheit“, wie er in dem Dokument mit dem Namen „Mitis Iudex Dominus Jesus“, also „Jesus der gütige Richter“, schreibt. Dazu wird es in Zukunft nur noch eine einzige statt bisher zwei Instanzen geben, die über die Gültigkeit einer Ehe entscheidet. Die Kirche kennt keine Scheidung, es geht in diesem Fall um die Frage, ob eine Ehe jemals gültig zu Stande gekommen ist. Der Prozess löst also keine Ehe auf, sondern findet heraus, ob die Ehe überhaupt gültig war. Darüber hat nun ein Richter in einer Instanz zu entscheiden, nicht mehr ein Ehegericht in vorgeschriebenen zwei Instanzen. Außerdem verfügt der Papst, dass der Ortsbischof selbst dieses Amt auszuüben hat, zumindest darf er es nicht vollständig delegieren. Papst Franziskus möchte damit eigenen Ausführungen zufolge sicherstellen, dass kein Laxismus in das Verfahren Einzug hält. Überhaupt gehe es nicht darum, die Ehenichtigkeit selbst zu fördern. Lediglich die Verfahren sollten klarer und einfacher gemacht werden.
Im Fall eines Konfliktes nach der Entscheidung der ersten Instanz bleiben eine zweite Instanz beim zuständigen Erzbistum und schließlich die dritte Instanz bei der Rota Romana im Vatikan erhalten. Während aber bisher immer auch eine zweite Instanz entscheiden musste und im Fall zweier unterschiedlicher Urteile die dritte Instanz involviert war, ist nun eine Instanz ausreichend, sofern mit deren Urteil beide Betroffenen einverstanden sind.
Papst Franziskus betont ausdrücklich, dass es nicht darum gehe, die Unauflöslichkeit der Ehe in Frage zu stellen. Es handelt sich bei den Änderungen also nicht um eine „katholische Scheidung“. Der Papst sieht in den Änderungen eine größere pastorale Nähe der Kirche. Während bisher Menschen oft die juristischen Strukturen nicht in Anspruch hätten nehmen können – sei es weil sie zu weit weg gewesen seien, sei es weil es andere Gründe gibt – erfordere es die Nächstenliebe, diese Frage der Gerechtigkeit näher zu den Gläubigen zu bringen und das Verfahren zugänglicher zu machen. Das Schreiben Evangelii Gaudium (Nr. 27) zitierend, spricht der Papst von einer „Bekehrung der kirchlichen Strukturen“. Dabei sollen die Bischofskonferenzen helfen. Ausdrücklich sagt der Papst, dass diese Verfahren für die Paare kostenlos zu sein haben.
Vor einem Jahr hatte der Papst kurz vor der Versammlung der Bischofssynode zum Thema Ehe und Familie eine Kommission eingesetzt, die sich um eine Reform dieses Verfahrens kümmern sollte. Auch bei der Synode selbst wurde das Thema ausführlich und teils kontrovers diskutiert. Am Ende stand aber eine große Mehrheit der Synodenväter, die eine Vereinfachung wollten. Auf diesen Rat der Synode an ihn verweist der Papst ausdrücklich.
Die neuen Regelungen des Kirchenrechtes treten am 8. Dezember, mit Beginn des Heiligen Jahres, in Kraft. http://www.kathnews.de/papst-aendert-kir...in-eheverfahren Foto: Petersdom – Bildquelle: M. Bürger, kathnews
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