Rechte Brandstifter sind Terroristen! 14.08.2015 15:28 Kriminalistenverband fordert Verfahrensübernahmen durch Generalbundesanwalt
Rechte Brandstifter sind Terroristen! Foto: Fir0002/Flagstaffotos
Der Brandanschlag auf das Anwesen der Familie Lohmeyer in Jamel (Landkreis Nordwestmecklenburg) von Mittwoch auf Donnerstag bildet den vorläufigen Höhepunkt einer bundesweiten Serie von Brandanschlägen, vorrangig auf Asylbewerberheime.
"Deutschland gönnt sich in Zeiten brennender Asylbewerberheime und islamistischer Gewalttäter immer noch eine strafrechtliche Terrorismusdefinition, die es der Justiz und der Polizei erschwert, effektiv gegen extremistische Gewalttäter vorzugehen", so der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, heute in Berlin.
Trotz offensichtlich politischer Motivation der Täter bzw. einer rechtsextremistischen Motivlage erfolgt die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung deshalb dezentral in den Bundesländern und nicht zentral bei einem LKA oder dem BKA. Wieder einmal drohen Tatzusammenhänge im Kompetenzwirrwarr der deutschen Behörden unter zu gehen.
"Brennende Asylbewerberheime, die das Ansehen Deutschlands in der ganzen Welt beschädigen, müssen in die zentrale Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes gehören. Deutschland muss hierfür nur endlich die längst überfällige Erweiterung des strafrechtlichen Vereinigungsbegriffes vornehmen, was seitens der EU schon mehrfach gefordert wurde. Auf diesbezügliche Aktivitäten seitens des zuständigen Bundesjustizministeriums warten wir aber bisher vergebens", so BDK-Chef Schulz.
Es bedarf hier lediglich der Umsetzung der Definition „Terroristische Vereinigung“ der EU, welche im Rahmenbeschluss (2002/475/JI) des Rates der Europäischen Union vom 13. Juni 2002 niedergelegt wurde. Die mangelhafte Umsetzung der EU-Antiterrorbestimmungen durch die Bundesregierungen wurde durch die EU-Kommission bereits wiederholt gerügt. Ein Bericht der EU-Kommission kommt zu Schluss, dass insbesondere in der Bundesrepublik gravierende Defizite bezüglich der Umsetzung der Rahmenbeschlüsse zur Terrorismusbekämpfung bestehen und drohte bei Missachtung bereits ein Sanktionierungsverfahren an.
"Bei aller Motivation der ermittelnden Kriminalisten, die verabscheuungswürdigen Täter dingfest zu machen, dürfen wir uns bei der Aufklärung dieser Taten keine Fehler erlauben und nicht riskieren, Täterhinweise zu übersehen. Rechte Brandstifter, die in Kauf nehmen, Menschen zu töten, müssen sich sicher sein, dass sie die volle Härte des Gesetzes spüren werden und die Konsequenzen zu tragen haben. Sie müssen so behandelt und auch so bezeichnet werden, als das, was sie sind: Terroristen!", so Schulz abschließend.
Rückfragen bitte an:
Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Telefon: +49 700 235 10000 E-Mail: presse@bdk.de
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