15. September 2015 by Papsttreuer Donum Vitae und Diakonie: Unvereinbar!
30 Seiten Wiedergekautes – aber ein Abschnitt aus dem „Abschlussbericht“ zum Gesprächsprozess „Im Heute glauben“ zu Donum Vitae hat mich doch schockiert.
Ich habe es mir angetan: Nachdem ich die Mitteilung der Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) über die Verabschiedung eines Abschlussberichts zum sogenannten überdiözesanen Gesprächsprozess erhalten hatte, habe ich mir die dreißig Seiten ausgedruckt und gelesen. Ich gebe zu, ich kriege immer noch Bluthochdruck, wenn ich lese, wie die alten Kamellen wieder aufgewärmt werden und sich Bischöfe dafür hergeben, ein solches Dokument mit zu unterzeichnen. Angesichts der Tatsache, dass führende Vertreter für dieses Dokument auch an der Familiensynode teilnehmen werden, weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Ich glaube nicht, dass sich die deutsche Delegation im Oktober in Rom wird durchsetzen können, aber irgendwie mag ich die Hoffnung nicht aufgeben, dass die deutschen Katholiken irgendwann noch mal von Kirchenhirten und Theologen vom Schlage eines Josef Ratzinger vertreten werden.
Andere sind da weiter, regen sich schon gar nicht mehr darüber auf. Man kann die Forderungen nach einer neuen theologischen Betrachtung der Eucharistie im Hinblick auf wiederverheiratete Geschiedene ja in der Tat auch aussitzen. Offenbar fällt den meisten deutschen Bischöfen schon gar nicht mehr auf, dass solche Forderungen an der inneren Logik sowohl des Ehesakramentes wie der Eucharistie nicht nur kratzen, sondern sie aufheben. Aber da kann man auch guter Dinge sein, dass so ein Unfug im Vatikan schon noch abgefangen wird.
Ein Abschnitt des Dokuments zieht mir aber – auch angesichts des am kommenden Wochenende anstehenden Marsches für das Leben in Berlin, den auch Papst Franziskus unterstützt (und an dem sicher eine Vielzahl katholischer Würdenträger teilnehmen werden, die die Gelegenheit im Umfeld zur Einführung des neuen Berliner Erbischofs sicher nutzen werden) – die Schuhe aus. Da ist im Kapitel „III.4 Für eine Weiterentwicklung des diakonischen Engagements“, in dem es unter anderem um die Strahlkraft des Dienstes an den Armen geht, am Ende folgender Absatz zu lesen:
Beim Jahresforum in Hannover (2012) haben viele Teilnehmende an die Kontroverse über die Schwangerenkonfliktberatung und den Streit über den Verein „Donum Vitae – zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e. V.“ erinnert. Im sogenannten „Unvereinbarkeitsbeschluss“ der Deutschen Bischofskonferenz vom 20. Juni 2006, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterim kirchlichen Dienst die Mitwirkung bei Donum Vitae untersagte, sehen viele eine bis heute nicht verheilte Wunde. Deshalb müssen dringend Wege der Versöhnung gefunden werden.
Dazu muss man wissen, dass Donum Vitae im Rahmen der Fristenregelung Beratungsscheine ausstellt, mit deren Legitimation eine Frau ein Abtreibung bis zum dritten Schwangerschaftsmonat straffrei vornehmen lassen kann. Die deutschen Bischöfe wollten aus diesem „Geschäft“ bei Einführung der Fristenregelung schon nicht aussteigen, und es bedurfte doch tatsächlich erst eines Machtwortes von Papst Johannes Paul II., dass sich die Kirche aus dieser Beratung zurückgezogen hat: Der Mensch ist ab dem Zeitpunkt der Zeugung ein Geschöpf Gottes, sodass die Abtreibung einen besonderen Verstoß gegen die göttliche Ordnung darstellt. Ist eigentlich nicht kompliziert, man wollte sich dem aber nicht beugen, und so sind noch heute Katholiken für Donum Vitae im Einsatz, hoffentlich – und ich will ihnen das gerne pauschal abnehmen – mit dem Willen, ungeborenes Leben zu retten, aber auch mit dem Modell, derartige Beratungsscheine auszustellen.
Wesentlich ist bei dem oben zitierten Absatz auch die Wortwahl. Im Dokument wird durchaus unterschieden, ob es sich bei den Aussagen um einen generellen Konsens, eine Mehrheitsmeinung oder eine Minderheitenmeinung handelt. Hier heißt es lediglich, dass es viele Teilnehmer gewesen seien, die sich geäußert haben – ob eine Mehrheit oder nicht: Es scheinen ausreichend viele gewesen zu sein, um den Absatz ins Abschlussdokument aufzunehmen. An der einen oder anderen Stelle haben es sich die deutschen Bischöfe auch nicht nehmen lassen, eine eigene Position zu formulieren, oder wenigstens darauf hinzuweisen, wenn eine Forderung sich nicht ohne weiteres in der katholischen Kirche wird durchsetzen lassen. Hier aber: Kein Hinweis!
Nun ist Versöhnung per se erst mal nicht schlecht, neutral betrachtet kann man daher dem Wunsch, oder eher der Forderung, dass „dringend Wege der Versöhnung gefunden werden [müssen]“, durchaus etwas abgewinnen. Nur leider endet die Erläuterung an dieser Stelle bereits. Das Thema Abtreibung bzw. Lebensschutz war, das wird an anderer Stelle im Dokument erläutert, auch kein Schwerpunkt des Gesprächsprozesses, aber wer einen solchen Absatz dann trotzdem aufnimmt, der verfolgt damit ein Ziel. Taucht das Thema dann auch noch unter dem Stichwort Diakonie auf, kommt man vollends ins Schleudern – Ist die Ausstellung von Beratungsscheinen für Abtreibungen eine diakonische Leistung, vergleichbar mit der Pflege Sterbenskranker oder der Unterstützung von Menschen in existenziellen Nöten?
Ich weiß schon: Frauen, die eine Abtreibung erwägen, befinden sich in einer Notlage, deren Begleitung durchaus als diakonisch betrachtet werden kann. Wohl die wenigsten Frauen gehen leichtfertig mit diesem Thema um, und selbst die brauchen unsere Hilfe, wissen sie doch nicht, was sie dem Kind, sich, ihrer Seele und ihrem Verhältnis zu Gott antun. Klar ist aber auch:
Der Zweck, die Frauen ansprechen zu können, heiligt nicht die Mittel, das Leben ungeborener Kinder auf’s Spiel zu setzen. So ist es keine Frage, warum Papst Johannes Paul II. die deutschen Bischöfe zur Ordnung gerufen hat, und es ist auch keine Frage, dass eine Mitarbeit bei Donum Vitae für jeden Katholiken, besonders noch für im Dienst der katholischen Kirche stehende Arbeitnehmer, in der Tat unvereinbar mit dem Glauben sein muss. Wer hier nach Versöhnung ruft, der hat einerseits Recht, muss aber auch sagen, unter welchen Voraussetzungen es eine solche Versöhnung geben kann. Ein „Weiter so“ kann es dann bei Donum Vitae nicht geben, ein Ausstieg aus der Beratungsscheinerstellung wäre Mindestvoraussetzung.
Wie gesagt, viel mehr als in dem Dokument zu dem Thema drin steht, steht dort eben genau nicht – und die entsprechenden Klarstellungen vermisse ich noch schmerzlicher, als mich die alten Themen um wiederverheiratete Geschiedene oder die Frage nach einer Diakon- oder gar Priesterweihe von Frauen zwicken. http://papsttreuerblog.de/2015/09/15/don...ie-unvereinbar/
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