P. Schöch: Ehebandverteidiger spielt wichtige Rolle 0:00
Die Reform des Ehenichtigkeitsverfahrens betrifft auch die Rolle des Ehebandverteidigers, der dem Bischof als Richter bei der Beurteilung des Falles zur Seite steht. Der aus Österreich stammende Kirchenrechtler Pater Nikolaus Schöch OFM ist Zweiter Kirchenanwalt am vatikanischen Höchstgericht der Apostolischen Signatur und wirkte als Sekretär jener Kommission, die Papst Franziskus im vergangen August für die Reform des Ehenichtigkeitsprozesses eingesetzt hat. Im Gespräch mit Radio Vatikan erklärt Pater Schöch, was sich für die Ehebandverteidiger mit der Reform ändern wird. „Eine Besonderheit ist dieser kürzere Prozess, der in den Kanones 1683 bis 1687 geregelt ist und der auch aufgrund des Vorschlags der Bischofssynode vom vergangenen Jahr ausgearbeitet worden ist. Hier ist die Intervention des Ehebandverteidigers verbindlich vorgeschrieben. Es geht immer um die Feststellung einer Wahrheit in Bezug auf das Eheband und es ist verpflichtend, dass die Erläuterungen des Verteidigers in den Akten kommen.“ Vor allem wird die Rolle des Verteidigers bei der Feststellung wichtig, ob überhaupt der Prozess im „Schnellverfahren“ erfolgen darf oder doch ein „ordentlicher Prozessweg“ begangen werden muss. „Das Motu proprio wendet das Prinzip an, das Papst Franziskus sehr am Herzen liegt: der Ehebandverteidiger möge einen Dienst leisten und sich nicht auf eine oberflächliche Bearbeitung der Fälle beschränken.“ Der gesamte Prozess soll auch kostenlos sein, damit auch Arme die Möglichkeit haben, Gerechtigkeit zu erlangen. Allerdings wird es Aufgabe der Bischöfe und der Bischofskonferenzen sein, zu den Kostenfragen Regelungen einzuführen. (rv 08.09.2015 mg)
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Papst ändert Kirchenrecht: „Gerechte Einfachheit“ in Eheverfahren
Papst Franziskus erleichtert kirchliche Pozresse zur Feststellung der Ehenichtigkeit - OSS_ROM
08/09/2015 12:30SHARE: 0:00
Ehenichtigkeitsverfahren in der Kirche werden einfacher und schneller: Mit zwei Erlassen in der Form eines „Motu Proprio“ verändert Papst Franziskus die Verfahren, in denen innerkirchlich über die Gültigkeit einer Ehe befunden wird. Ist eine Ehe nichtig, hat sie nach kirchlicher Auffassung niemals bestanden. Jeder der beiden Partner kann in diesem Fall erneut kirchlich heiraten. Der Vatikan stellte die beiden Rechtsdokumente – eines für die römisch-katholische Kirche, das andere für die mit Rom unierten Ostkirchen - an diesem Dienstag vor. Papst Franziskus möchte eine „gerechte Einfachheit“, wie er in dem Dokument mit dem Namen „Mitis Iudex Dominus Jesus“, also „Jesus der gütige Richter“, schreibt. Dazu wird es in Zukunft nur noch eine einzige statt bisher zwei Instanzen geben, die über die Gültigkeit einer Ehe entscheidet. Die Kirche kennt keine Scheidung, es geht in diesem Fall um die Frage, ob eine Ehe jemals gültig zu Stande gekommen ist. Der Prozess löst also keine Ehe auf, sondern findet heraus, ob die Ehe überhaupt gültig war. Darüber hat nun ein Richter in einer Instanz zu entscheiden, nicht mehr ein Ehegericht in vorgeschriebenen zwei Instanzen. Außerdem verfügt der Papst, dass der Ortsbischof selbst dieses Amt auszuüben hat, zumindest darf er es nicht vollständig delegieren. Papst Franziskus möchte damit eigenen Ausführungen zufolge sicherstellen, dass kein Laxismus in das Verfahren Einzug hält. Überhaupt gehe es nicht darum, die Ehenichtigkeit selbst zu fördern. Lediglich die Verfahren sollten klarer und einfacher gemacht werden. Im Fall eines Konfliktes nach der Entscheidung der ersten Instanz bleiben eine zweite Instanz beim zuständigen Erzbistum und schließlich die dritte Instanz bei der Rota Romana im Vatikan erhalten. Während aber bisher immer auch eine zweite Instanz entscheiden musste und im Fall zweier unterschiedlicher Urteile die dritte Instanz involviert war, ist nun eine Instanz ausreichend, sofern mit deren Urteil beide Betroffenen einverstanden sind. Papst Franziskus betont ausdrücklich, dass es nicht darum gehe, die Unauflöslichkeit der Ehe in Frage zu stellen. Es handelt sich bei den Änderungen also nicht um eine „katholische Scheidung“. Der Papst sieht in den Änderungen eine größere pastorale Nähe der Kirche. Während bisher Menschen oft die juristischen Strukturen nicht in Anspruch hätten nehmen können – sei es weil sie zu weit weg gewesen seien, sei es weil es andere Gründe gibt – erfordere es die Nächstenliebe, diese Frage der Gerechtigkeit näher zu den Gläubigen zu bringen und das Verfahren zugänglicher zu machen. Das Schreiben Evangelii Gaudium (Nr. 27) zitierend, spricht der Papst von einer „Bekehrung der kirchlichen Strukturen“. Dabei sollen die Bischofskonferenzen helfen. Ausdrücklich sagt der Papst, dass diese Verfahren für die Paare kostenlos zu sein haben. Vor einem Jahr hatte der Papst kurz vor der Versammlung der Bischofssynode zum Thema Ehe und Familie eine Kommission eingesetzt, die sich um eine Reform dieses Verfahrens kümmern sollte. Auch bei der Synode selbst wurde das Thema ausführlich und teils kontrovers diskutiert. Am Ende stand aber eine große Mehrheit der Synodenväter, die eine Vereinfachung wollten. Auf diesen Rat der Synode an ihn verweist der Papst ausdrücklich. Die neuen Regelungen des Kirchenrechtes treten am 8. Dezember, mit Beginn des Heiligen Jahres, in Kraft. (rv 08.09.2015 ord)
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