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  • 29.09.2015 19:07 - Antifa-Hetze gegen „Demo für alle“ (Revolutionäre Aktion)... für die nächste Demonstration am 11. Oktober „wirkliche Blockaden“ ankündigten.
von esther10 in Kategorie Allgemein.

29. September 2015 15:23 | Mitteilung an die Redaktion


Antifa-Hetze gegen „Demo für alle“ (Revolutionäre Aktion)

Offener Brief
an Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Staatsministerium Baden-Württemberg,
zu den Attacken, Provokationen und Blockaden, mit denen die rot-grünen Gegendemonstranten am 21. 6. 2015 die friedliche Demo für alle traktierte und für die nächste Demonstration am 11. Oktober „wirkliche Blockaden“ ankündigten.

Von Hubert Hecker.

Sehr geehrter Herr Kretschmann,

zu der Gegendemonstration gegen die Demo für alle am 21. 6. 2015 in Stuttgart hatte auch die „Grüne Jugend“, aufgerufen. Die Jugendorganisation Ihrer Partei postete auf ihrer Facebook-Seite: „Wir sind die Homo-Lobby! Deshalb werden wir am Sonntag wieder zahlreich gegen die mittlerweile siebte ‚Demo für alle‘ auf die Straße geben.“ Ausdrücklich wird das Motto der Gegendemo unterstützt: „Die rechten Hetzer blockieren!“ Die Grüne Jugend reihte sich in die Front von VVN und dem „Antifaschistischen Aktionsbündnis Stuttgart und Region“ ein, um die Hauptdemonstration von 4.600 Bürgern zu stören, zu behindern und zu blockieren.

Bei den Veranstaltern der Demo für alle handelt es sich um ein Aktionsbündnis, zu dem mehr als zwei Dutzend Mitveranstalter gehören, darunter vier CDU/CSU-Vereinigungen, neun Familien-Verbände, drei Kinderschutzvereine, drei Frauen- und Mütter-Gruppen u. a. Weitere Gruppen und Kundgebungsredner aus dem Bereich Jugend, Lehrerausbildung, Schule und Kirche erweisen die Demo für alle als ein breites gesellschaftliches Bündnis der Mitte. Bei dieser sechsten Demo für alle nahmen nach Angaben der Polizei mehr als 4.000 Demonstranten teil. Die Leit-Parolen des Aktionsbündnisse waren: „Ehe und Familie vor! Stoppt Gender-Ideologie und Sexualisierung unserer Kinder“.

Antifa-Gruppen wähnen sich im Kalten Krieg gegen Konservative, indem sie …


Grundrechtswidrige Antifa-Aufforderung (Feministsubversion)

Das Gegen-Aktionsbündnis „aus dem linksextremistischen Spektrum“ wurde laut Bericht des Innenministers Gall vom 19. 11. 2014 von „gewaltgeneigten Gruppierungen“ wie dem Antifaschistische Aktionsbündnis Stuttgart und Region angeführt und dominiert. Antifa-Verbände gehören zu den linksextremistischen Gruppen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, die in Westdeutschland die ehemalige DDR-Ideologie vom antifaschistischen Kampf fortführen wollen. Sie sehen alle Andersdenkenden, die rechts von der SPD stehen, als latente Faschisten an, die sie – auch mit Gewaltmitteln – bekämpfen. Sie wähnen sich immer noch im Kalten Krieg gegen die Kräfte der Welt-Reaktion. Die Stuttgarter Antifa-Gruppe hatte schon im Vorfeld der Demo alle Demonstranten als „rechte Hetzer“ beschimpft und dazu mobilisiert, „sich den Rechten entgegenzustellen“. Das Aktionsbündnis der Demo für alle sei eine „Rechten-Allianz“, ein „Sammelbecken für Rechte, Rechtspopulisten, christliche Fundamentalisten und Faschisten“.

Konkret hatte die Antifa-Gruppe eine Gegenkundgebung eine Stunde vor Beginn der Demo für alle auf dem Schloßplatz angemeldet. Gleichzeitig hatte sie im Vorfeld zu einer nicht-angemeldeten Gegendemonstration aufgerufen unter der Parole: „Am 21. Juni alle auf die Straße – Keine Ruhe den rechten Hetzern“. Unter dem Aufruf-Emblem waren als Demonstrationsziele angegeben: „Die rechten Hetzer der ‚Demo für alle’ blockieren!“

… sie grundrechtswahrnehmde Demonstranten stören, behindern und blockieren

Zum taktischen Vorgehen war geplant, nach der eigenen Kundgebung auf dem Schloßplatz zum Schillerplatz zu ziehen, um dort zunächst die Eröffnungskundgebung der Demo für alle zu stören und „den Zugang zu blockieren“. Danach hatte man gegen den Hauptdemonstrationszug auf dem Weg zur Abschlußkundgebung Opernplatz folgende Aktionslosung ausgegeben: „Blockieren der Aufmarschstrecke, Infiltrieren und Stören von innen und andere

Aktionsformen“. In dem Bericht der Antifa-Gruppe heißt es, daß die „AntifaschistInnen“ auf der Demonstrationsstrecke B14 eine Blockade formierten, die die Polizei nur mit großer Mühe abgedrängt hätte. „Von dort aus wurde der gesamte Demozug mit antifaschistischen Parolen traktiert.“ Einige antifaschistische AktivistInnen hätten sich unter die Demonstranten mischen können, „um mit antifaschistischen Schildern, Fahnen, Trillerpfeifen, Stinkbomben, Konfetti etc. die Demonstrationsteilnehmer in ihrer Agitationsfreiheit [sic]“ zu behindern. Schließlich hätte man „mit lautstarkem Protest gegen die Abschlusskundgebung der Demo für alle am Opernplatz“ krakeelt.

Nach diesem Bericht bleibt festzuhalten: Die Stör- und Blockadedemonstranten gingen mit Trillerpfeifen, Trommeln und Parolen skandierend vor, mit Gebrüll, Lärm und Beleidigungen sowie mit Provokationen und Blockadeversuchen attackierten sie die Demonstration, um einer Gruppe von 4.600 friedlichen Demonstranten das Grundrecht auf öffentlich-demonstrative Meinungskundgebung zu beschneiden. Die aggressiven Tätlichkeiten verschiedener Art richteten sich auch gegen die staatlichen Schutzkräfte.

Gegen 300 Chaoten müssen mehrere Hundertschaften Polizeikräfte eingesetzt werden


Grundrechtswidriger Antifa-Aufruf (Rechtsruckstoppen)

Denn um das Demonstrationsrecht zu gewährleisten, mußte die Polizei an diesem schönen Sonntagnachmittag gegen 300 Gegendemonstranten mehrere Hundertschaften an Schutzkräften aufbieten, um mit „starken Polizeikräften den Aufzug“ zu begleiten sowie „die Absperrung mit massiven Kräften“ zu sichern, heißt es im Polizeibericht. Die Schutzkräfte erteilten elf Platzverweise, beschlagnahmten Einhandmesser, Pfefferspray und Vermummungsschals, erstellten Anzeigen wegen Körperverletzung (4), Beleidigung (2) sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (2). Weitere acht Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz werden ausgestellt. Resümee: Eine Mehrheit von 4.600 demonstrierenden Bürgern mußte von staatlichen Schutzkräften vor der aggressiven Militanz einer kleinen Minderheit von Homo-Lobbyisten und Antifaschisten geschützt werden.

Die Antifa-Gruppe droht mit „wirklichen Blockaden“ bei der nächsten Demo für alle

Das Antifaschistische Aktionsbündnis gibt folgenden Ausblick: Es sei mit „weiteren dieser reaktionären Demonstrationen in Stuttgart“ zu rechnen. Dagegen müßte von antifaschistischer Seite der Protest im politischen Spektrum verbreitert werden. Weiterhin müßten Mittel und Wege überlegt werden, „den Protest in hör- und sichtweite zu wirklichen Blockaden werden zu lassen. Der Blockadeversuch auf der B14 war heute ein notwendiger Schritt in diese Richtung und es wird sicherlich nicht der letzte gewesen sein.“ Auch der Protest vom Eckensee aus habe sich als sinnvoll erwiesen – „sowohl gegen die Polizei als auch gegen die Reaktionäre“. Die Stuttgarter Antifa-Gruppe wähnt sich im antifaschistischen Kleinkrieg gegen Andersdenkende und Staat. Sie drohen für die nächste ‚Demo für alle’ im Oktober mit „wirklichen Blockaden“ des Demonstrationszuges.

Bewertungen und Folgerungen:

Grundrechtswidriges Antifa-Plakat

Grundrechtswidriger Antifa-Aufruf (Linksunten)

1. Nach meiner Ansicht ist es ein Partei-Skandal, wenn die Jugendorganisation der Grünen Regierungspartei, die mit ihrem Bildungs- und Aktionsplan Toleranz gegenüber Minderheiten verordnet und um Akzeptanz der Rechte von LSBTTIQ-Menschen wirbt, sich an einem Aktionsbündnis beteiligt, das explizit Intoleranz und Gewalt gegenüber andersdenkenden Gruppen und deren öffentliche Meinungsäußerungen propagiert und praktiziert.
2. Es ist ein Medien-Skandal, daß der SWR-Filmbericht der Landesschau aktuell Baden-Württemberg vom 21. 6. 18 Uhr unter dem Titel: „Rechtsextreme auf Stuttgarter Demo“ die aggressiven, grundrechtswidrigen Gewalttätigkeiten der extremistischen Gegendemonstranten verharmlost, relativiert und teilweise vertuscht. Indem der Filmbeitrag der öffentlich-rechtlichen Anstalt in einseitig-parteiischer Sichtweise die Behauptung der Antifa-Gruppe über die Demo für alle als reaktionäres „Sammelbecken der Rechten“ übernimmt, macht er sich zum Erfüllungsgehilfen des linksextremistischen Antifa-Gruppe Stuttgart.

3. Es ist ein rechts- und polizeipolitischer Skandal, wenn die Exekutive des Staats auf die Ankündigung des Antifaschistischen Aktionsbündnisses, mit einer nicht-genehmigten Gegendemonstration das öffentliche Meinungsäußerungs- und Demonstrationsrecht von tausenden andersdenkenden Menschen stören, behindern und blockieren zu wollen, allein mit polizeitaktischen Maßnahmen sowie ein paar Platzverweisen und Einzelanzeigen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz reagiert. Die Ankündigung der Gegendemonstration mit Störungen, Behinderungen und Blockaden der Hauptdemonstration war schon ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Paragraph 21, in dem es heißt:

„Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

4. Nach meiner Ansicht hätte schon die Auftakt-Kundgebung der Antifa-Gruppe nicht zu diesem Zeitpunkt (eineinhalb Stunden vor der Hauptkundgebung) gestattet werden sollen , da die Versammlung der Gegendemonstranten ausdrücklich unter dem grundrechtswidrigen Motto angesetzt war, anschließend die Kundgebung zu stören und die „Demo für alle blockieren“ zu wollen. Weitergehend sollten die Grundsätze der wehrhaften Demokratie einbezogen werden, daß Versammlungen von Gruppen, die grundrechtswidriges Vorgehen ankündigen, mit äußerst restriktiven Auflagen und Vorgaben überzogen werden.

5. Es ist ein politisch-staatlicher Skandal, wenn die Abwehr der Angriffe auf Grundrechte sowie die Sicherung der Grundrechtsgewährleistung allein auf die Polizeikräfte vor Ort abgewälzt wird. Denn allein mit Ordnungsreglungen, Polizeiaufgebot, taktischen Maßnehmen und strafrechtlichen Anzeigen ist diesen Angriffen auf die Grundwerte unserer Demokratie nicht beizukommen. Insbesondere erweisen sich die Strafanzeigen der Polizei als stumpfe Mittel, wenn von 163 Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft 160 eingestellt wurden nach dem Stand von November 2014.

6. Auf diesem Hintergrund ist es skandalös, daß sich die verantwortlichen staatlichen Instanzen einschließlich der Regierungsparteien und des Landtags seit Jahren zu diesen verfassungswidrigen Attacke passiv bis gleichgültig verhalten. Der staatlichen Stellen – an der Spitze Sie als Ministerpräsident – signalisieren mit ihrem beredtem Schweigen zu den antidemokratischen Exzessen der linksextremistischen Kräften, daß deren Verhalten staatlicherseits toleriert, zumindest aber mit Gleichgültigkeit betrachtet wird.
7. Es ist ein politisch-gesellschaftlicher Skandal, wenn es bei den zivilgesellschaftlichen und politischen Gruppen sowie den demokratischen Parteien und politische Instanzen in unserm Lande auf die Ankündigung linksextremer Gruppen und grüner Homo-Lobbyisten, das Grundrecht auf öffentliche Kundgebungs- und Demonstrationsfreiheit für politisch konservative Gruppen nicht zu tolerieren, sondern sie mit allen Mitteln einschließlich der Gewaltanwendung an der Wahrnehmung ihrer Grundrechte zu hindern, keinen Aufschrei des Protestes und der Ächtung gibt. Auch wegen der Passivität der politischen Öffentlichkeit kann eine Minderheit von 300 Chaoten seelenruhig eine Mehrheit von tausenden Demonstranten traktieren und terrorisieren und sich anschließend öffentlich rühmen, die Polizei an der Nase herumgeführt zu haben.

8. Die Stuttgarter Antifa-Gruppe hat damit gedroht, bei der/den nächsten Demonstration/en noch intoleranter und gewalttätiger vorgehen zu wollen, um zu „wirklichen Blockaden“ zu kommen. Ähnlich hat sich die Mutterpartei der Antifaschisten geäußert: Die Parteivorsitzende von „Die Linke“, Katja Kipping, hat in einer offiziellen Pressemitteilung vom 29. 6. gefordert: „Den Marsch für das Leben (in Berlin) blockieren…“. Es ist ein politischer Skandal auf höchster Ebene, wenn die Spitze einer parlamentarischen Partei ganz offen zu einem Grundrechtsbruch aufruft und ihre Anhänger auffordert, Andersdenkende in der Wahrnehmung ihrer Grundrechte auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit zu behindern und zu blockieren. Dem Aufruf der Linken-Partei sind ihre Anhänger am 19. 9. gefolgt und haben mit einer Sitzblockade die Demonstranten stundenlang behindert.

9. Politischer Handlungsbedarf ist dringend angesagt und als absolut vorrangig zu behandeln. Die staatlichen Institutionen sollten einen Aktionsplan für einen gesellschaftlichen Diskurs in den relevanten Gruppen und Instanzen ansetzen mit dem Ziel, solche grundrechtswidrigen Haltungen und Handlungen gesellschaftlich zu ächten. Ich denke dabei etwa an Aufklärungskampagnen, die die verfassungsfeindlichen Tendenzen bei verschiedenen linksextremen Gruppierungen aufdecken und ins öffentliche Bewußtsein heben – letztlich mit dem Ziel, einen demokratischen Konsens zu erreichen in der gesellschaftlich-politischen Ächtung solcher grundrechtswidrigen Intoleranzen und Gewalttätigkeiten.



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