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  • 02.10.2015 00:19 - Beugen und Verbiegen der katholischen Ehelehre – Eine Übersicht vor der Synode
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Beugen und Verbiegen der katholischen Ehelehre – Eine Übersicht vor der Synode

2. Oktober 2015 09:12 | Mitteilung an die Redaktion
Kasper und Marx die Gesichter des deutschen Modells


Kasper und Marx – Positionen zur Ausfransung und Relativierung der biblisch-kirchlichen Ehelehre

Im Vorfeld der römischen Familien-Synode haben deutsche und österreichische Kirchenrepräsentanten Positionen zur Ausfransung und Relativierung der biblisch-kirchlichen Ehelehre aufgestellt. Auch wenn sie sich in den letzten Monaten in der Form gemäßigter gegeben haben – ihre Kernthesen bleiben bestehen.

Eine Übersicht von Hubert Hecker.

1) Die christlichen Gebote an die gesellschaftlichen Ist-Werte anpassen

Bischof Franz-Josef Bode hat die Generaltendenz vieler deutscher Kirchengrößen am deutlichsten zur Sprache gebracht – die Anpassung der christlichen Lehre an die unchristliche Lebensweise der westlichen Gesellschaft. Bode stellte fest, dass sich das „Leben“ vieler Christen von der „Lehre“ Christi entfernt habe. Diese Kluft müsse überwunden werden. Er kommt aber nicht auf die Idee, die seinem Auftrag als Bischof entspräche, den Christen die Lehre Christi wieder nahezubringen, sondern er will das Faktische des gesellschaftlichen Lebens zur neuen Norm erklären. Die Behauptung, dass die normative Kraft des Faktischen die „Kluft zwischen Lehre und Leben“ schließe, ist aber Augenwischerei. Denn die Norm des Faktischen setzt die biblischen Normen außer Kraft, wie im nächsten Punkt gezeigt.

2) Relativierung der biblischen Lehre und Gebote

Bischof Bode schließt einen zweiten Gedankengang an: Den biblisch-kirchlichen Lehren und Geboten zu Ehe und Treue sollte die heutige gesellschaftliche Realität als theologische Erkenntnisquelle zur Seite gestellt werden. Heutzutage wird ein Drittel aller Ehen geschieden. Wenn man aus dieser Tatsache etwas über das Wesen der Ehe erkennen will, so ergibt sich, dass die Ehe offensichtlich nicht „unauflöslich“ wäre, wie es Bibel und Dogmatik der Kirche lehren. Somit würde man das Jesuswort zu Makulatur erklären, nach dem die Ehe schöpfungsmäßig von Gott untrennbar zusammengefügt ist. Die These von der „heutigen Realität als theologische Erkenntnisquelle“ setzt die unbedingten Aussagen und Gebote der Bibel ins Unrecht.

3) Sakramentaler Segen für jedwede Beziehung

Einen ähnlichen Gedanken verfolgt der Pastoralrat der Diözese Linz. Das Gremium spricht in seiner Empfehlung für die römische Bischofssynode zur Ehe und Familie dafür aus, nicht von „Idealen“ auszugehen, sondern den „Blick auf die Lebenswirklichkeit von Beziehungen zu richten“. Die Lebensrealität sei gekennzeichnet durch Beziehungen ohne Trauschein, Zivilehen, Zweitehen nach Scheidungen und homosexuelle Partnerschaften. Die Kirche solle aus dieser Lebenswirklichkeit die Konsequenzen ziehen und das Ehesakrament zu einer „nicht wertenden Mehrstufigkeit“ weiterentwickeln (analog dem Weihesakrament).

Kardinal Schönborn an der Seite von Kasper und Marx

Kardinal Schönborn und die Anwendung des „Gradualitätsprinzips“ auf die Sakramente

4) Wertschätzung der Zweit-, Dritt- und Homo-Ehen



Bischof Heiner Koch, Vorsitzender der DBK-Kommission für Ehe und Familie, untermauert den moralischen Wert der irregulären Beziehungen. Nach seiner Ansicht finden sich die „Grundwerte wie Treue und Verlässlichkeit“ bei der großen Zahl von wiederverheiratet Geschiedenen und den vorehelich Zusammenlebenden sowie bei homosexuellen Paaren. Anscheinend sollen mit solchen „Wertschätzungen“ die Zweit- und Dritt-Ehen sowie jegliche Art von sexuellen Beziehungen Erwachsener aufgewertet werden.

5) Auch mit graduellen Wahrheiten zufriedengeben

Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn will unter dem Prinzip der „Gradualität“ alle sexuellen Beziehungsformen in die kirchliche Ehe-Lehre integrieren. Danach können auch in Partnerschaftsformen, die der katholischen Lehre zuwiderlaufen, „familiäre Werte und die Suche nach Wahrheit gelebt werden“. In diesen Beziehungen seien Grade oder Stufen des Ideals der christlichen Ehe erreicht.

6) Ein gewisses subjektives Dafürhalten im Gegensatz zu den objektiven Normen.

Bischof Bode erklärte, dass für ihn in Sachen Ehe und Familie der Freiburger Theologe Eberhard Schockenhoff maßgeblich sei. Der vertritt die Meinung, dass bei Ehebruch, Scheidung und Wiederverheiratung die Gewissensentscheidung der Betroffenen für die „Einschätzung ihrer Lebenssituation“ relevant sei. Gewissen steht in diesem Fall als subjektives Dafürhalten im Gegensatz zu den objektiven Normen der Bibel und der Kirche.

7) Barmherziges Zudecken der Sünde

Kardinal Walter Kasper hat für die Anerkennung einer Zweitehe das Motiv der Barmherzigkeit ins Spiel gebracht. Wenn jemand für seine sündige Tat – Scheidung und Wiederverheiratung – angemessene Buße tue, sollte ihm die Kirche die Absolution nicht verweigern, auch wenn die Person nicht die irreguläre Situation rückgängig macht, das heißt zur Umkehr bereit ist. Diese Art von Barmherzigkeit läuft auf das lutherische „Zudecken von Sünden“ hinaus und entspricht nicht dem katholischen Absolution von Sünden unter den Bedingungen der Beichte. Kasper verweist auch auf die orthodoxen Kirchen, die unter bestimmten Bedingungen Zweit- oder Dritt-Ehen zulassen.

8) Wir sind keine Filiale von Rom

Kardinal Reinhard Marx ergänzte die inhaltliche Debatte über Ehe und Familie mit der kirchenpolitischen Aussage: „Wir sind keine Filiale von Rom.“ Und: „Wir können nicht auf die Beschlüsse der römischen Bischofssynode warten.“ Damit hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz schon vor Abschluss der römischen Synode im Oktober diesen Jahres klargestellt, dass die weltkirchlichen Beschlüsse so oder so von der deutschen Kirche als irrelevant angesehen werden.

Kommentar:

• Zu den ersten beiden Punkten hat Kardinal Kurt Koch, Präsident des Päpstlichen Rats zur Förderung der Einheit der Christen, eine klare Stellungnahme abgegeben. Auf die Interviewfrage der ‚Tagespost’, welche Bedeutung die Lebenswirklichkeit der Menschen für die Kirche habe, antwortete er: Die Kenntnisse der menschlichen Lebenswirklichkeit seien hilfreich, um mit den Herausforderungen der Pastoral richtig umzugehen. „Aber sie kann nicht eine dritte Wirklichkeit der Offenbarung neben Schrift und Lehramt sein.“ Damit bleibt die biblische Lehre in der Auslegung der Kirche die einzige Norm für Christen. Allen Bestrebungen, die klaren Aussagen und Wahrheiten Christi zu relativieren mit Hinweis auf das abweichende „Leben“ oder die eingeschliffenen „Lebenswirklichkeit“ sollte damit ein Riegel vorgeschoben sein.

• Jesus Christus hat die unlösbare Zusammengehörigkeit der Eheleute als Prinzip der Schöpfungsordnung erklärt. Der Beginn dieser Verbindung ist das gegenseitige Treueversprechen durch alle Lebenshöhen und –tiefen bis zum Tode. Zum Gelingen dieser sakramentalen Verbindung gibt Gott seine Gnade und seinen Segen. Deutsche und österreichische Bischöfe verweisen darauf, dass auch in Zweitehen und nicht-ehelichen Partnerschaftsformen Werte wie Verlässlichkeit gelebt würden. Diese Tugenden seien als Stufen auf dem Weg zum katholischen Ehe-Ideal wertzuschätzen. Eine solche Stufen- Argumentation oder Elemente-Lehre verkennt und verfehlt aber die katholische Lehre, nach der eine sakramentale Ehe nur bei vollständigem Vorliegen der ehelichen Werte-Trias – Treue bis zum Tod, Offenheit für Kinder und gegenseitige Hilfe / Unterstützung – gültig ist. Ein einziger dieser Werte macht keine Ehe, auch keine ‚Ehe light’ – im Gegenteil: Das Fehlen einer dieser Grundwerte macht eine Ehe nichtig, auch wenn zwei weitere vorliegen. In diesem Sinne ist ein Wort des Glaubenspräfekten Kardinal Ratzinger von 2003 zu deuten: Nicht nur bei Homopartnerschaften, sondern auch bei Zweit- und Dritt-Ehen sowie Zusammenleben ohne Trauschein gibt es keine Analogie mit der sakramentalen Ehe.

• Die Idee von Professor Schockenhoff, dass letztlich nur die subjektive Gewissensentscheidung als Maßstab für die Bewertung von Ehebruch, Scheidung und Wiederverheiratung gelten könne, hat bei der Deutschen Bischofskonferenz Tradition. Schon in der Königsteiner Erklärung von 1968 erklärte sie, dass über der biblisch-kirchlichen Normenlehre das subjektive Gewissen stehe. 25 Jahre später unterstützte die Mehrheit der deutschen Bischöfe die staatliche Abtreibungsregelung, nach der eine Schwangere in „verantwortlichem Gewissensurteil“ über Leben und Tod ihres ungeborenen Kindes entscheiden sollte. Ein solcher Gewissensbegriff steht der katholischen Lehre diametral entgegen. Eine legitime Berufung auf das Gewissen kann weder gegen objektive Normen geschehen – wie etwa gegen das Natur-Recht auf Leben – noch als deren Überinstanz gelten, sondern ausschließlich mit Bindung und durch Bildung an diesen Normen.

• Für die Auslegung der Schrift sowie die Ausfaltung der kirchlichen Normen gelten die Prinzipien Wahrheit, Gerechtigkeit und Barmherzigkeit in Verschränkung. Kardinal Kasper will dagegen die Barmherzigkeit zum hermeneutischen Prinzip für die Auslegung der Wahrheit machen. Damit stellt er sich in Gegensatz insbesondere zur jesuanischen Ehelehre, wie Christoph Blath gezeigt hat: Jesus wendet sich gegen die Ausnahmeregelungen der Thora zu Scheidung und Wiederverheiratung. Er nennt dieses Drängen auf Ausnahmeregeln nicht barmherzig, sondern im Gegenteil „Hartherzigkeit“, wegen der Moses die Ausnahmen zuglassen habe. Jesus dagegen will die Schöpfungswahrheit der unauflöslichen Ehe wieder zur Geltung bringen. Somit ist die Wahrheit das hermeneutische Prinzip für die Barmherzigkeit.

• Kardinal Kasper verweist auf die Lockerungen und Ausnahmeregelungen zur Ehelehre bei den orthodoxen Ostkirchen. In dieser Hinsicht würde er auch bei Luther fündig werden. Eine der fürstlichen Stützen der Reformation, Landgraf Philipp von Hessen, verlangte von Luther, seine zweite Ehe mit einem jungen Hoffräulein abzusegnen. Luther argumentierte mit der alttestamentlichen Polygamie und dann direkt gegen Jesu Ehelehre: Was im Gesetz Mose zugelassen, sei im Evangelio nicht verboten. Schließlich erlaubte er die Zweitehe des Landgrafen wegen dessen „Nothdurft seines Gewissens“ und auch mit Berufung auf sein eigenes Gewissen.

• Das Ärgernis durch Kardinal Marxens Wort, nach dem die deutsche Kirche keine Filiale von Rom sei, besteht in zwei Dimensionen: Einerseits in der Schnoddrigkeit des Vergleichs der Kirche mit einem Wirtschaftskonzern, andererseits in der brüsken Infragestellung der dogmatischen Einheit mit der Weltkirche.
http://www.katholisches.info/2015/10/02/...vor-der-synode/
Text: Hubert Hecker
Bild: Settimo Cielo/Herder Korrespondenz (Screenshot)
http://www.katholisches.info/2014/04/12/...rverheirateten/



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