05.10.2015
Eine Hebamme untersucht eine schwangere Frau © dpa
Katholische Frauen: Gesetz zu vertraulicher Geburt verbessern Wunsch nach Anonymität Das seit rund einem Jahr geltende Gesetz zur vertraulichen Geburt ist nach Einschätzung des Sozialdienstes katholischer Frauen verbesserungsbedürftig. Rettungsdienste, Polizei und Frauenhäuser seien nicht ausreichend informiert.
So hapere es etwa noch an den Schnittstellen zu Kooperationspartnern wie etwa den Adoptionsvermittlungsstellen, erklärte die Leiterin des SkF-Referats zur Schwangerenberatung, Regine Hölscher-Mulzer, am Montag bei einer Fachtagung zum Thema in Hannover. "Hier kollidiert das Interesse der Adoptionsvermittlung, möglichst viele Informationen über die abgebende Frau für das Kind zusammenzutragen, mit dem Wunsch der Mutter nach Anonymität", so die Expertin.
Jobcenter und Frauenhäuser informieren
Auch müssten viele Akteure wie etwa Rettungsdienste, Polizei, Jobcenter oder Frauenhäuser besser über die vertrauliche Geburt informiert werden. Nur so könnten sie in entsprechenden Fällen angemessen reagieren und die Frauen unterstützen, hob Hölscher-Mulzer hervor.
Ob das Angebot einer vertraulichen Geburt zu einem Rückgang der Nutzung von Babyklappen oder der anonymen Geburt führt, sei noch unklar. "Dies wird erst die Evaluation zeigen, die der Bund drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen hat", so die Expertin.
Angst vor Arbeitsplatzverlust
Bislang entschieden sich 136 Frauen für das Angebot einer vertraulichen Geburt. "Ursprünglich ging der Gesetzgeber von 30 Frauen pro Jahr aus, die das Angebot nutzen würden", sagte Hölscher-Mulzer. "Stattdessen sind es etwa acht pro Monat." Dies könne man zwar als Gesetzeserfolg werten. Andererseits seien auch die Gründe für die unerwartet hohe Inanspruchnahme zu untersuchen. "Wenn uns Frauen sagen, dass sie Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes haben, wenn rauskommt, dass sie schwanger sind, macht uns das schon hellhörig", so Hölscher-Mulzer.
Das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen und zur Regelung der vertraulichen Geburt" trat im Mai 2014 in Kraft. Es sichert Schwangeren anonyme Beratung sowie eine anonyme, medizinisch betreute Entbindung zu.
Zugleich wird ein Nachweis hinterlegt, der gewährleistet, dass das Kind ab dem 16. Lebensjahr den Namen seiner Mutter erfahren kann. Bei den bislang nur geduldeten anonymen Geburten wurde das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft ignoriert. Geregelt ist auch, dass die Mutter bei der vertraulichen Geburt ihre Anonymität nur in besonders begründeten Fällen aufrecht erhalten kann. Sie muss dann nachweisen, dass ihr durch die Einsicht des Kindes "eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann". http://www.domradio.de/themen/ehe-und-familie (KNA)
Beliebteste Blog-Artikel:
|