„Noch ungewiss, was der Papst mit Synoden-Schlußbericht macht“
Was der Papst am Ende der Synode mit dem Bericht macht, weiß ncoh niemand. - ANSA
12/10/2015 14:25SHARE: 0:00
Einiges ist neu und noch unerprobt am Prozedere der vatikanischen Bischofssynode; darum mußte Vatikansprecher Federico Lombardi am Montag vor der Presse einige Punkte präzisieren. Zum Beispiel, was in anderthalb Wochen, am Ende der Beratungen, mit dem Abschlußbericht der Synodenväter geschehen wird. Er habe dazu einige Anfragen bekommen, so der Jesuit, und er erläuterte: „Der Schlußbericht wird am Morgen des Samstag, 24. Oktober, in der Synodenaula präsentiert; am Nachmittag stimmt die Versammlung über ihn ab, und dann wird dieses Dokument – der Natur der Synode entsprechend – dem Heiligen Vater überreicht, dem dann die Entscheidung darüber obliegt, was er mit dem Bericht macht. Was wir heute nicht genau wissen, ist, wie der Papst befinden wird – ob er uns wie letztes Jahr sagt ‚Veröffentlicht das sofort’, oder ob er sagt ‚Danke schön, den Bericht behalte ich mir und mache eine Apostolische Exhortation daraus’. Er könnte auch sagen: ‚Ich denke ein paar Tage darüber nach, und dann veröffentlichen wir ihn’.“ Dass der Papst den Bericht auch einfach in einer Schublade verschwinden lassen könnte, ist für den Vatikansprecher offenbar keine Option. Lombardi ging auch auf einen angeblichen Beschwerdebrief von 13 Kardinälen an den Papst ein, den die italienische Zeitschrift „L’Espresso“ – unrühmlich bekannt für ihre Rolle während der sogenannten Vatileaks-Affäre – veröffentlicht hat. In dem Brief werden angeblich die Arbeitsweise, das Grundlagendokument und die Themengewichtung bei der Synode kritisiert. Lombardi: „Da handelt es sich um einen nicht-öffentlichen, vertraulichen Brief, also habe ich nichts dazu zu sagen oder zu kommentieren. Was ich sagen kann, ist, dass man bei den 13 als Unterzeichner aufgeführten Kardinälen erst einmal verifizieren sollte, ob das stimmt oder nicht. Ich habe zwei von ihnen, die Kardinäle Scola und Vingt-Trois, angesprochen, und beide sagen: So etwas habe ich nie unterschrieben! Ich rate also, nicht vorschnell an alles Publizierte zu glauben; Sie sollten das erst einmal verifizieren.“ Der Vatikansprecher rief aber noch einmal in Erinnerung, dass die Synode eine klare Verfahrensweise habe: Wortbeiträge im Plenum und Beratungen in Arbeitsgruppen nämlich. Absage an „Gradualität“, Wortmeldungen zu Wiederverheirateten Ansonsten gab Lombardi eine Übersicht über die Wortmeldungen von Synodenvätern zum dritten und letzten Teil des Grundlagendokuments am letzten Samstag. Dabei ging es um konkrete Neuerungen in der katholischen Ehe- und Familienpastoral. In der Frage, ob wiederverheiratete Geschiedene unter bestimmten Bedingungen zur Kommunion zugelassen werden sollen, seien zwei Akzente hervorgetreten: Auf der einen Seite muss die kirchliche Lehre bewahrt werden, auf der anderen Seite soll die Kirche „die verwundeten Menschen begleiten“. Einige Synodenväter hätten über einen „Bussweg“ für wiederverheiratete Geschiedene nachgesonnen, der diese eventuell wieder zur Kommunionbank heranführen könne – ein Vorschlag, den im Frühjahr 2014 der deutsche Kurienkardinal Kasper aufgebracht hatte. Die Frage sei, ob es „eine einheitliche Lösung, für alle gleich“, geben sollte oder eher „ein persönliches Begleiten der einzelnen Ehepartner“. Was das „Gesetz der Gradualität“ betreffe, von dem etwa Wiens Kardinal Schönborn auf der letzten Synode 2014 gesprochen hatte, „meldeten einige Wortmeldungen Zweifel daran an, vor allem wegen der möglichen Implikationen, die es für die Sakramentenlehre hätte“. Zugleich gelte aber auch: „Die Kirche muss die Kunst des Begleitens systematisch praktizieren, indem sie sich wirklich in den Dienst der Familie stellt und niemanden zurückweist.“ Und überhaupt bestehe ein enges Band zwischen Lehre und Barmherzigkeit: „Es geht nicht darum, festzusetzen, was erlaubt und was verboten ist.“ Die Kirche müsse „den Einzelnen helfen, zu entdecken, was Gottes Heilsplan für sie ist“. Besonders ausführlich gingen Synodenväter am Samstag auch auf die Notwendigkeit einer besseren Ehevorbereitung ein. (rv 12.10.2015 sk)
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