Synode: Kardinal De Paolis plädiert für ein treues Festhalten an der kath. Ehelehre Veröffentlicht: 12. Oktober 2015 | Autor: Felizitas Küble |
Mathias von Gersdorff
Glasklare Worte findet Kardinal Velasio De Paolis (siehe Foto) für die Thesen von Kardinal Kasper hinsichtlich der Spendung der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene. Er bezeichnete diese als „Aberrante“ (Dt.: abweichend, widersinnig).
Dies behauptete De Paolis in Rom am 10. Oktober 2015 auf der Tagung „Matrimonio e famiglia. Tra dogma e prassi della Chiesa” (Ehe und Familie. Zwischen Dogma und Praxis in der Kirche). Der weltweit anerkannte Kirchenrechtler erläuterte, dass gottgewollte Barmherzigkeit nur dann existiert, wenn sie sich an die Wahrheit hält. Ansonsten würde es sich um Sentimentalismus handeln.
Laut De Paolis befindet sich die Familie in einer Krise, doch die Lösung sei nicht etwa die Erfindung eines neuen Lehramtes. Vor allem dürfe man nicht Wahrheiten zur Debatte stellen, die längst von der Kirche definiert worden seien. Dabei zitierte er Kardinal John Henry Newmann, daß man etwas, das als wahr erkannt worden sei, nicht infragestellen dürfe.
Die moderne Verwirrung sei aber so weit gegangen, dass man selbst über Lehrinhalte debattiert, die schon längst definiert worden seien.
De Paolis bedauerte, dass man die wahren Ursachen der Krise der Familie nicht sehen wolle: 1. Die moralische Krise der modernen Welt. 2. Die Krise des Glaubens. 3. Die Krise der Wahrheit. Somit seien die Ursachen der Familienkrise dieselbe wie jene der Abtreibung, der Euthanasie usw.
Hinsichtlich der Thesen von Kardinal Kasper erinnerte der Kardinal an die Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ und die darin enthaltenen Bestimmungen zum würdigen Empfang der hl. Kommunion:
„Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, muss das Sakrament der Buße empfangen, bevor er die Kommunion empfängt«. Ich möchte deshalb bekräftigen, dass in der Kirche die Norm gilt und immer gelten wird, mit der das Konzil von Trient die ernste Mahnung des Apostels Paulus (vgl. 1 Kor 11, 28) konkretisiert hat, indem es bestimmte, dass dem würdigen Empfang der Eucharistie »die Beichte vorausgehen muss, wenn einer sich einer Todsünde bewusst ist«. (Absatz 36)
Der Vorschlag Kardinal Kaspers, wiederverheiratete Geschiedene nach einer Zeit der Buße zur Kommunion zuzulassen, bezeichnete De Paolis als abwegig. Buße leiste man, um Genugtuung für eine vergangene Missetat zu leisten. Wenn aber der sündhafte Zustand fortbesteht, was im Falle eines intimen Zusammenlebens mit dem Partner der Fall ist, kann nicht von einem sühnenden Bußakt gesprochen werden. Für den Empfang des Altarsakramentes ist es notwendig, dass der Zustand schwerer Sünde beendet wird.
Unser Autor Mathias von Gersdorff (von ihm stammt auch das Foto) berichtet täglich aktuell von der Familiensynode in Rom auf seiner Webseite http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de/
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