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  • 20.10.2015 00:52 - Düsseldorfer Grundschule verbietet Gesichtsverhüllung
von esther10 in Kategorie Allgemein.

20.10.2015

Düsseldorfer Grundschule verbietet Gesichtsverhüllung


Grundschüler im Unterricht
© dpa

Für eine offene Kommunikation
Nach dem "Kopftuch-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts und einer entsprechenden Gesetzesänderung auf Landesebene hat eine Düsseldorfer Grundschule die Gesichsverhüllung mit Kleidungsstücken wie Nikab oder Burka verboten.

"Wir wollen damit niemanden ausschließen. Im Gegenteil: Uns geht es um offene Kommunikation", sagte Schulleiterin Susanne Hartwig der "Rheinischen Post" (Dienstag). Dazu gehöre, dass man wisse, mit dem man es zu tun habe. Einen konkreten Anlass für die Änderung in der Schulordnung gebe es nicht.

CDU-Stadtratsmitglied Gero Skowronek äußerte sich gegenüber der Zeitung anders. "Einige Kinder hatten Angst vor den Frauen, die zu unterschiedlichen Anlässen - meist in dunkelbraune Ganzkörperschleier gehüllt - auf das Schulgelände kamen", sagte Skowronek, dessen Kinder die Schule besuchen.

Probleme gebe es bislang nicht, sagte Schulleiterin Hartwig weiter. Auch für dem Vorstandsvorsitzenden des Vereins, der derzeit die größte Moschee Düsseldorfs errichtet, Abdelaaziz Fachrou, ist demnach die Pflicht, den Gesichtsschleier abzunehmen, "für Schulen absolut in Ordnung." Auf der Facebook-Seite der "Rheinischen Post" führte der Bericht bereits zu fast 1.000 Likes, viele Kommentare lobten die Entscheidung der Grundschule.

NRW-Landtag hatte Privilegierung christlicher Kulturwerte aus Schulgesetz gestrichen

Das Bundesverfassungsgericht hatte ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen im März für unzulässig erklärt. Im Juni hatte der NRW-Landtag mit breiter Mehrheit die Privilegierung christlicher Bildungs- und Kulturwerte aus dem Schulgesetz des Landes gestrichen. Damit wurde das Tragen eines Kopftuchs für muslimische Lehrerinnen in den Schulen des Landes erlaubt. Das Verfassungsgericht hatte weiter erklärt, das Tragen eines Kopftuchs oder sonstiger religiöser Symbole einer Lehrkraft dürfe nur dann verboten werden, wenn davon im Einzelfall "eine hinreichend konkrete Gefährdung für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität" ausgehe.

Das Kopftuch von Musliminnen gehört zu den meistdiskutierten Symbolen islamischen Glaubens. Hinter der Bezeichnung verbergen sich unterschiedliche Formen von Überwürfen. Der Nikab ist ein Gesichtstuch mit einem Schlitz für die Augen, die Burka ein einteiliges Kleidungsstück, das den ganzen Körper einschließlich des Gesichts bedeckt.



(KNA)



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