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  • 04.11.2015 17:02 - ]Kardinal Kasper stößt Debatte um Kommunion für geschieden Wiederverheiratete erneut an
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Kardinal Kasper stößt Debatte um Kommunion für geschieden Wiederverheiratete erneut an
Veröffentlicht: 4. November 2015 | Autor: Felizitas Küble

Mathias von Gersdorff

Wie zu erwarten war, gab es in der vergangenen Woche viele Stellungnahmen und Kommentare zur Familiensynode, die am 25. Oktober 2015 endete. Die meisten beschäftigten sich mit dem Schlussbericht, der “Relatio finalis”, die am 24. Oktober der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Foto T. Schirrmacher



Die größte Aufmerksamkeit erhielten die Paragraphen 84, 85 und 86. In diesen geht es um die „wiederverheirateten Geschiedenen“, wohl das wichtigste Reizthema vor und während der Synode.

In der Diskussion um diese Paragraphen geht es vor allem um die Frage, ob laut Schlussbericht die wiederverheirateten Geschiedenen in gewissen Fällen die Kommunion empfangen dürfen. Die „Relatio finalis“ ist wohlgemerkt kein lehramtliches Dokument mit irgendeiner Verbindlichkeit.

Der Bericht ist lediglich ein Schreiben mit Empfehlungen an den Papst. Dieser kann den Text in der Art und Weise verwenden, wie er es für richtig hält.

BILD: Die Kardinäle Gerhard Müller und Walter Kasper im Gespräch (Foto: Dr. Thomas Schirrmacher)

Die Stellungnahmen zu den umstrittenen Paragraphen 84, 85 und 86 fielen recht unterschiedlich aus.

Kardinal George Pell meinte in einem Interview mit dem Vatikanisten Edward Pentin, aus dem Schlussbericht ließe sich keine Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zum Tisch des HERRN ableiten. Das Dokument müsse im Rahmen der katholischen Ehe- und Sexuallehre gelesen werden, weshalb die Kommunion für diese Fälle ausgeschlossen ist.

Kardinal Raymond Leo Burke dagegen meinte, der Text sei undeutlich und sogar missverständlich. Insbesondere was die Unauflöslichkeit der Ehe betrifft, also ein wesentliches Element der katholischen Lehre, sei das Dokument defizitär.

Die Delegierten der Deutschen Bischofskonferenzen, Kardinal Marx, Erzbischof Koch und Bischof Bode, äußerten sich in eher vorsichtiger Form. Sie sagten, die Tür für die Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen sei durch die Synode nicht völlig geschlossen worden.

Die Stellungnahmen bewegen sich im Allgemeinen zwischen diesen drei Positionen.

Inmitten dieser Debatte gibt der deutsche Kardinal Walter Kasper – seit bald zwei Jahren die Ikone des Progressismus in dieser theologischen Auseinandersetzung – eine Stellungnahme ab, die aufhorchen lässt:

„(Die Synode) öffnete sozusagen die Tür für die Zulassung in Einzelfällen der wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten; sie durchschreitet diese Tür jedoch nicht“. (Rede zum 75. Geburtstag von Bischoff Mussinghoff)

Unwillkürlich stellt man sich die Frage, wieso diese Tür offen ist und wieso man sie nicht durchschreiten darf?

Falls der deutsche Kardinal es ernst meinte, ist die einzig mögliche Antwort auf diese Frage: Der Schlussbericht verlegt die Entscheidung über die Zulassung zur Kommunion ins “forum internum”, also ins Gespräch des Betroffenen mit dem Beichtvater. Der objektive Zustand (also die Tatsache, dass man nach der Scheidung wieder geheiratet hat), erscheint nebensächlich.

Was Kaspers Intention betrifft, so kann seine Stellungnahme als Einladung an die progressistischen Theologen gedeutet werden, aktiv zu werden. Sie sollen nun in die Debatte einsteigen und diese Interpretation der “Relatio finalis” argumentativ verteidigen.

Quelle und vollständiger Text des Artikels hier: http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de...debatte-um.html



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