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  • 06.11.2015 00:42 - Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe reicht nicht
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe reicht nicht

von Cicero | 6. November 2015 - 15:07 | katholisches, Politik


Der Deutsche Bundestag hat heute in dritter Lesung den Gesetzentwurf von Brand/Griese für den neuen §217 StGB angenommen. Damit steht nun jegliche geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe. Nicht bestraft wird auch weiterhin Suizidbeihilfe von Angehörigen oder nahe stehenden Personen. Ferner bleiben auch Ärzte straffrei, wenn sie ohne Wiederholungsabsicht handeln.


Rechtslage in Europa

Alle diese Formulierungen sind extrem schwammig und schaffen keine Rechtssicherheit. Sie schaffen erst recht keine Sicherheit und keinen Schutz für Betroffene. Der Schutz am Ende des Lebens wurde mit dieser Entscheidung deutlich aufgeweicht und wird weitere Diskussionen auslösen. Es droht eine schiefe Ebene, die Stück für Stück dann doch den Weg zu einer aktiven Sterbehilfe, was nichts anderes als die Tötung schwerkranker, behinderter und depressiver Menschen bedeutet.

Einzig der Gesetzentwurf von Sensburg/ Dörflinger/ Hüppe hätte den nötigen umfassenden Schutz gewährleistet. Zudem hätte ein solches Gesetz auch dem entsprochen, was in anderen europäischen Ländern geltendes Recht ist. Aus diesem Rahmen ist Deutschland heute ausgeschert und hat sich auf einen eindeutig falschen Weg begeben.



Es wird, dazu braucht man kein Wahrsager sein, in Deutschland zu einer Zunahme von assistierten Suiziden kommen. Suizidprävention wird mit diesem Gesetz vollständig konterkariert. Ärzte geraten in die unschöne Lage, Menschen entgegen jeglicher ärztlicher Ethik die Mittel in die Hand zu geben, sich vom Leben zum Tode zu befördern. Und was ist, wenn der betreffende Patient es absolut nicht mehr schafft, den Giftbecher selbst zu trinken? Noch steht hier der §216 StGB einem aktiven Tötungshandeln im Weg. Wie lange noch?

Mit der heutigen Entscheidung hat der Deutsche Bundestag einen neuen Schritt auf dem Weg zu einer Unkultur des Todes getan. Es wird vermutlich nicht der letzte gewesen sein. Äquivalent zu immer weiter aufgeweichten Regeln zum Schutz des Lebens an seinem Beginn, wie die vorgeburtliche Selektion (z.B. bei Behinderung), so steht also nun auch eine Rechtsnorm bereit, die den Anfang zur Selektion nicht mehr lebenswerter Senioren, Schwerkranker, psychisch Kranker und lebensmüder Menschen anbahnt. Noch geht es nur um den assistierten Suizid. Der ist jetzt gesellschaftsfähig. Der nächste Schritt wird kommen.

Mag die Debatte im Deutschen Bundestag heute auch einfühlsam und rücksichtsvoll geführt worden sein. Eine Sternstunde war dieser Tag für unsere Parlament ganz sicher nicht.



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