Drei SMS – Scheidung auf islamisch
13. November 2015 08:14 | Mitteilung an die Redaktion
Scheidung auf islamisch
(Rom) In der italienischen Stadt Monza entdeckte die Polizei vor wenigen Tagen einen Ägypter mit zwei Ehefrauen, jede mit drei Kindern. Eine wohnte in einer Wohnung, die andere in einer anderen Wohnung derselben Wohnanlage. Italienische Massenmedien berichteten vor allem über den hygienisch prekären und ungesunden Zustand der Wohnungen.
Abgesehen davon, daß der Mann nicht imstande scheint, ausreichend für seine „erweiterte“ Familie zu sorgen, hatte eine der beiden Ehefrauen ihn im vergangenen Jahr sogar wegen Mißhandlung angezeigt. Die Behörden haben sich offenbar nicht darum gekümmert, sonst wäre der Bigamist früher aufgeflogen.
Liest man den Kommentarbereich der Medien, die darüber berichteten, gewinnt man den Eindruck, daß ein islamischer Bigamist inzwischen in Europa weder aufregt noch Interesse weckt.
Die islamische Ehe ist kein Sakrament
Die Polygamie, eigentlich richtiger Polygynie, ist eine der bekanntesten Ausdrucksformen des Islam. Die Sache, daß ein Moslem vier Frauen haben kann, das wußten europäische Kinder schon zu allen Zeiten. Weniger bekannt ist, daß die islamische Ehe kein Sakrament ist. Sie ist nur ein Vertrag, der vom Koran geregelt ist. Um den Vertrag zu schließen, braucht es die Zustimmung beider Seiten, wobei die Frau allerdings keine Seite ist. Ihre Seite vertritt ihr Vormund, in der Regel der Vater, ein männliches Familienmitglied oder ein Richter. Damit die islamische Ehe gültig ist, verlangt der Vertrag einen „Brautpreis“, eine Geldsumme oder anderer Besitz, den der Bräutigam an die Braut zahlen muß, oder an den Vater der Braut, wenn – wie häufig der Fall – noch vorislamische Stammessitten gelten.
Scheidung und Verstoßung
Der Vertrag kann unter bestimmten Bedingungen auch wieder aufgelöst werden, zum Beispiel, wenn sich herausstellt, daß die Frau unfruchtbar ist. Die Auflösung der Ehe kann durch Scheidung oder durch Verstoßung erfolgen.
Die Scheidung kann unter bestimmten, schwerwiegenden Bedingungen, laut verschiedenen Koranschulen, sowohl vom Mann als auch von der Frau verlangt werden. Die Verstoßung, „Talaq“ genannt, ist hingegen ein einseitiger Akt, der ausschließlich dem Mann vorbehalten ist. Nur die Frau kann verstoßen werden. Wie erfolgt die Auflösung des Ehevertrages durch Verstoßung? Allein schon durch die dreifache Ausrufung des Wortes „Talaq“, „ich verstoße dich“. Dieser Vorgang muß nicht einmal in Gegenwart der Frau geschehen. Solange der Mann das Wort nur einmal oder zweimal ausgesprochen hat, kann die Verstoßung zurückgenommen werden. Sobald er sie das dritte Mal gesprochen hat, ist die Auflösung der Ehe und die schandhafte Verstoßung der Frau definitiv und unwiderruflich. Der Mann kann die Frau jederzeit verstoßen. Er muß nur dreimal „Talaq“ sagen
Jeder „Talaq“ sollte registriert und gleichzeitig geprüft werden, unter welchen Bedingungen er gesprochen wurde. Der „Talaq“ eines betrunkenen oder geistig verwirrten Mannes hat keine Gültigkeit. Die Verstoßung tritt spätestens dann in Kraft, wenn die Frau darüber informiert wurde. Damit nehmen es aber nicht alle so genau. Zwischen einem Talaq und einem anderen sollte zudem etwas Zeit vergehen, um eine Versöhnung möglich zu machen. Soweit die Theorie.
Viele islamische Richter bestätigen die Gültigkeit der Verstoßung auch dann, wenn weder eine Zeit abgewartet wurde noch andere Formalitäten eingehalten wurden. Mit anderen Worten: In der Praxis genügt es, dreimal „Talaq“ auszusprechen, und die Ehe ist null und nichtig. Das kann sogar mittels Telefon geschehen oder neuerdings auch mittels Mail, Skype oder SMS. Den einzigen Zweifel, den einige Richter, eine Minderheit, aufgeworfen hat, ist, ob es drei getrennte SMS braucht oder ob ein einziges SMS genügt, indem dreimal das Wort „Talaq“ geschrieben steht.
Die Angst der Frauen, verstoßen zu werden
An islamischen Rechtsschulen wird der Fall einer pakistanischen Frau erzählt, die vor Gericht die Annullierung ihrer Ehe einforderte. Eines Nachts sei sie aufgewacht und habe ihren Mann dreimal „Talaq“ sagen gehört. Der Mann stritt das entschieden ab. Die Frau behauptete, der Mann könne sich natürlich nicht daran erinnern, weil er im Schlaf gesprochen hatte. Im Islam werden auch unabsichtliche, ungewollte Dinge abgehandelt. Wenn jemand ohne eigene Schuld etwas Unreines berührt, trifft ihn genauso Schuld als hätte er es absichtlich getan. Darauf baute die pakistanische Frau, die offensichtlich ihrer Ehe überdrüssig war.
Interessant ist, daß an islamischen Rechtsschulen diese Episode erzählt wird, die eine Frau als Akteurin zeigt. Die Wirklichkeit sieht nämlich ganz anders aus. Die meisten islamischen Frauen haben große Angst davor, irgendwann und aus heiterem Himmel von ihrem Mann verstoßen zu werden und dagegen nichts tun zu können. Für viele Frauen bedeutet dies eine ökonomisch und sozial ungesicherte Zukunft.
Eine Umfrage unter Mosleminnen
Die Bharatiya Muslim Mahila Andolan, eine Organisation islamischer Frauen mit Sitz in Mumbai in Indien führte jüngst eine Umfrage durch. Befragt wurden dazu 5.000 moslemische Inderinnen in den zehn indischen Bundesstaaten mit dem höchsten Moslemanteil. Demnach sprachen sich 92 Prozent der Befragten für eine Abschaffung der Talaq aus. 88,5 Prozent der Frauen forderten zudem Sanktionen für islamische Rechtsgelehrte und Imame, die gegen Bezahlung für Ehemänner, die sich mit den neuen Kommunikationsmitteln nicht auskennen, den dreifachen Talaq verschicken. 93 Prozent sprachen sich zudem für eine verbindliche, aber unabhängige Schiedsstelle aus, die über Anträge auf Eheannullierung entscheiden sollte. Apropos: Wenn ein Mann den dritten Talaq ausgesprochen oder verschickt hat, kann er, selbst wenn er es sich anders überlegt haben und die Verstoßung bereuen sollte, seine Ex-Frau nicht noch einmal heiraten. Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme. Sollte sie inzwischen einen anderen Mann geheiratet haben, dieser gestorben sein, Sie geschieden worden sein, oder sie auch vom neuen Mann verstoßen worden sein, dann könnte sie auch ihr vorheriger Mann wieder heiraten.
Die Folge dieser Konstruktion ist, daß in solchen Fällen nicht selten ein Freund des Mannes, der seine Frau verstoßen hat, diese (zum Schein) heiratet, um sie sofort zu verstoßen und damit den Weg zur Wiederverheiratung der Ex-Eheleute freimacht. Allerdings muß drei Monate gewartet werden. Das ist die Straffrist für eine geschiedene oder verstoßene Frau, bevor sie wieder heiraten darf. http://www.katholisches.info/2015/11/13/...-auf-islamisch/
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