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  • 21.11.2015 23:53 - ARD: Familiennachzug für minderjährige Flüchtlinge bleibt
von esther10 in Kategorie Allgemein.

ARD: Familiennachzug für minderjährige Flüchtlinge bleibt

Ein besonders umstrittener Punkt bei den geplanten Verschärfungen der Asyl-Gesetze ist nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios vom Tisch: Die ursprünglich vorgesehenen Einschränkungen des Familiennachzugs für minderjährige Flüchtlinge, die ihre Eltern

nachholen wollen, sollen demnach ausbleiben. Die Union habe dieser Forderung der SPD nachgegeben, um eine Einigung über das gesamte Paket nicht zu gefährden. Auch aus der Opposition und von Hilfswerken wie der Caritas war der Plan scharf kritisiert worden.

Flüchtlinge haben nach bisheriger Rechtslage die Möglichkeit, ihre sogenannte Kernfamilie zu sich zu holen. Darunter fallen Ehegatten und minderjährige Kinder beziehungsweise deren Eltern. Union und SPD hatten ursprünglich verabredet, den Nachzug von Angehörigen bei subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre auszusetzen. Diese Wartefrist sollte nicht nur für Erwachsene gelten, die Ehegatten oder Kinder nachholen wollen, sondern auch für Minderjährige, die auf dem Weg des Familiennachzugs ihre Eltern nach Deutschland holen wollen.

Wer in Deutschland einen Asylantrag stellt, erhält unter Umständen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlingsschutz ist dies der Fall, "wenn sein Leben oder seine Freiheit in seinem Herkunftsland wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist."

Einen eingeschränkten Status - "subsidiären Schutz" - erhalten dagegen Menschen, die nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention oder das deutsche Grundrecht auf Asyl fallen. Sie müssen zwar nicht in die Heimat zurück, etwa weil ihnen dort Todesstrafe oder Folter drohen oder Bürgerkrieg herrscht. Anders als Menschen mit Asyl- oder Flüchtlingsstatus bekommen sie aber zunächst nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die verlängert werden kann.

In der Begründung des entsprechenden Gesetzentwurfs hatte es dazu geheißen, dies sei "durch die steigende Zahl an Minderjährigen, die alleine flüchten oder alleine auf die Flucht geschickt werden, erforderlich geworden". Dadurch sei "offensichtlich" geworden, dass Anreize geschaffen worden seien, sie allein auf die Flucht zu schicken.
http://www.katholische-sonntagszeitung.d...chtlinge_bleibt




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