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  • 27.11.2015 00:37 - EGMR-Richter sprechen Klaus Günter Annen Entschädigung zu und rügen deutsche Gerichte wegen Missachtung der Meinungsfreiheit
von esther10 in Kategorie Allgemein.

27.11.2015 15:00
Sieg vor Menschenrechtsgerichtshof
EGMR-Richter sprechen Klaus Günter Annen Entschädigung zu und rügen deutsche Gerichte wegen Missachtung der Meinungsfreiheit


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Straßburg (DT/KNA/reh) Nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) sind die Protestaktionen des Lebensrechtlers Klaus Günter Annen vor Frauenarztpraxen und im Internet von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Deutsche sei in seinen Grundrechten verletzt worden, als deutsche Gerichte seine Flugblatt-Proteste verboten, entschieden die Straßburger Richter am Donnerstag. Der EGMR sprach Annen wegen Verletzung der Meinungsfreiheit eine Entschädigungszahlung von rund 13 700 Euro zu.

Annen kämpft seit Jahren bundesweit vor Arztpraxen und im Internet gegen Mediziner, die Abtreibungen vornehmen. Er rückt die massenhaften vorgeburtlichen Kindstötungen in die Nähe der Morde der Nationalsozialisten und spricht analog zum Holocaust vom „Babycaust“. Bei dem vor dem EGMR verhandelten Fall ging es um Annens Proteste in Ulm, die letztlich zur Schließung einer Tagesklinik führten. Vor der Arztpraxis hatte Annen Flugblätter verteilt, die Abtreibungen als „rechtswidrig“ bezeichneten und darauf verwiesen, dass vorgeburtliche Kindstötungen in Deutschland unter bestimmten Bedingungen straffrei blieben. Auf der Rückseite des Flugblatts schrieb er: „Die Ermordung der Menschen in Auschwitz war rechtswidrig, aber der moralisch verkommene NS-Staat hatte den Mord an den unschuldigen Menschen erlaubt und nicht unter Strafe gestellt.“ Auf seine Internetseite „Babycaust“ stellte Annen zudem eine bundesweite Liste von „Abtreibungsärzten“ ein.

Das Landgericht Ulm und das Oberlandesgericht Stuttgart hatten ihm sowohl die Flugblattaktionen direkt vor der Tagesklinik als auch die Nennung der Namen der Mediziner und der Adressen ihrer Praxis in seiner Internetliste untersagt. Das Bundesverfassungsgericht hatte Annens Klage gegen die beiden Urteile nicht zur Entscheidung angenommen. Der EGMR entschied nun, die deutschen Gerichte hätten Annens Recht auf Meinungsfreiheit und die Persönlichkeitsrechte der Mediziner nicht angemessen gegeneinander abgewogen. Annen habe die deutsche Abtreibungsgesetzgebung auf seinem Flugblatt korrekt dargestellt. Auch kritisierte der EGMR die Einschätzung der Gerichte, wonach Annen die Persönlichkeitsrechte der Gynäkologen verletzt habe, indem er ihre medizinische Tätigkeit indirekt mit den nationalsozialistischen Massenmorden verglich. Annens Flugblatt könne vielmehr als Appell verstanden werden, sich bewusst zu machen, dass Moral und Recht nicht gleichzusetzen seien, so die Richter. Die Flugblattaktion sei als Beitrag zu einer für die Öffentlichkeit wichtigen, kontroversen Debatte zu werten. Schließlich hätten die deutschen Gerichte Annens Internetseite nicht detailliert analysiert. So sei nicht geprüft worden, ob die von Annen aufgeführten Ärzte nicht selbst auf ihren Internetseiten Abtreibungen anböten. Das Urteil erging mit fünf gegen zwei Stimmen. Die zwei Richter lehnten in einem Minderheitenvotum die Mehrheitsentscheidung der Kammer ab: Es gebe kein öffentliches Interesse daran, dass Annen die Mediziner derart hart kritisiere und an den öffentlichen Pranger stelle. Durch Verweise auf die NS-Zeit, Holocaust und Auschwitz habe Annen die Ärzte in unzulässiger Weise „dämonisiert“.

Bei seiner Klage „Annen gegen Deutschland“ war der Deutsche vor dem EGMR von der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) und der „ADF International“ als sogenannter „dritter intervenierender Partei“ unterstützt worden. ADF International setzt sich weltweit für die Verteidigung der Religionsfreiheit, des Rechts auf Leben sowie von Ehe und Familie ein. „Klaus Annens Fall ist ein Sieg für Aktivisten und Anwälte der Meinungsfreiheit auf dem gesamten europäischen Kontinent. In einer freien Gesellschaft müssen Menschen nicht zum Schweigen gebracht werden, nur weil anderen nicht gefällt, was sie zu sagen haben“, kommentierte der Jurist Paul Coleman, Rechtsexperte von ADF International, das Urteil gegenüber dieser Zeitung
http://www.die-tagespost.de/Sieg-vor-Men...f;art456,165378




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