Freitag, 27. November 2015 Unfassbar: CDU-Politiker wollen Aufnahme von Homo-Paaren ins Grundgesetz
Norbert Lammert Foto: Gerd Seidel/Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Mehrere wichtige CDU-Politiker, darunter der neue ZDK-Chef Thomas Sternberg und Bundestagspräsident Norbert Lammert, haben sich dafür ausgesprochen, die sog. „Gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“ unter Schutz von § 6 Grundgesetz zu stellen.
Dieser Paragraph besagt, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Diesen Schutz wollen die Unterzeichner auf die Homo-Partnerschaften ausgeweiten. Mit der Zeit würden andere „Lebenspartnerschaftsformen“ wohl hinzukommen.
Weitere Unterstützer des Vorhabens sind die ehemaligen Ministerpräsidenten Bernhard Vogel und Dieter Althaus, der ehemalige Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Hermann Kues (alle CDU), der gerade zurückgetretene Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück (CSU) und der frühere ZdK-Generalsekretär Friedrich Kronenberg.
Dieses Ansinnen zeigt, in welchem Maße manche CDU-Politiker die Maximen der sexuellen Revolution bzw. der 68er Revolution übernommen haben. Die Einführung der „eingetragenen Lebenspartnerschaft“ durch die Bundesregierung Schröder/Fischer war damals eines der wichtigsten Projekte, das vor allem Bündnis90/Grüne vorangetrieben hat, um die deutsche Rechtsprechung in essentiellen Bereichen den ideologischen Vorgaben 68er-Revolution anzupassen.
Eines der Hauptziele dieser Revolution war die Abschaffung der traditionellen Ehe zwischen Mann und Frau und die rechtliche Anerkennung aller möglichen alternativen Partnerschaftsformen.
Nach der rechtlichen Anerkennung homosexueller Partnerschaften konnte die kampagnenhafte Einführung der Gender-Ideologie in Politik, Gesellschaft und Schulen beginnen: Die Gender-Ideologie ist gewissermaßen die Radikalisierung der Doktrin, die in homosexuellen Partnerschaften so was wie eine „Ehe“ erkennt.
Sollte § 6 GG tatsächlich ausgeweitet werden, könnte man ihn gleich abschaffen. Dieser Paragraph ist nämlich die allerletzte Stelle in der deutschen Rechtsprechung, die der Ehe zwischen Mann und Frau eine gewisse Privilegierung zuspricht. Ist diese abgeschafft, wäre die eigentliche Ehe im Wesentlichen abgeschafft, zumindest was die geltende Rechtsprechung anbelangt.
Somit ist das, was diese CDU-Politiker fordern, eine Revolution, die nicht radikaler sein könnte. Eine Revolution, die Geschichte und Traditionen des christlichen Abendlandes komplett missachtet.
Deshalb muss das Ansinnen dieser CDU-Politiker mit allen legalen Mitteln bekämpft werden. Eingestellt von Mathias von Gersdorff um 16:11 Keine Kommentare: Diesen Post per E-Mail versenden BlogThis! In Twitter freigeben In Facebook freigeben Auf Pinterest teilen
Labels: Ehe und Familie, Homo-Ehe Donnerstag, 26. November 2015 EGMR-Urteil: Großer Sieg für mutigen Lebensrechtler
Foto: Mathias v. Gersdorff Obwohl die deutsche Gesetzgebung hinsichtlich der Abtreibung für manche skurril erscheint, ist sie relativ klar: Der Mensch hat von der Zeugung an ein Recht auf Leben und deshalb darf er nicht getötet werden. Wenn das aber trotzdem bis zum dritten Monat der Schwangerschaft geschieht, so ist die Abtreibung straffrei, falls man der Mutter zuvor einen sog. Beratungsschein ausgestellt hat.
Die Formel für diesen Sachverhalt lautet: „rechtswidrig, aber straffrei“.
Auf diese Rechtslage hat der Lebensrechtler Günter Annen in einem Flugblatt mit sonst drastischen Worten und Bildern hingewiesen.
Günther Annen, eine Ikone der deutschen Lebensrechtsbewegung, ist für halbe Sachen nicht zu haben: Abtreibung muss als das bezeichnet werden, was es ist, also Mord. Und zur Veranschaulichung müssen am besten Bilder mit abgetriebenen Kindern gezeigt werden. Damit das jeder versteht!
Dass der "moderne" Deutsche sich über eine solche Form des Protestes empört, ist klar. Viele sind wohl auch der Meinung, Annen betreibe Hetze. Die meisten Menschen interessieren sich nämlich nicht für die Nuancen des deutschen Strafrechts. Für sie ist Abtreibung vom Gesetzgeber erlaubt, denn sie wird nicht bestraft. Basta!
Die Richter, die Annen abgewiesen haben, fühlten wohl auch so wie die Masse der Menschen hierzulande. Sie meinten, Annen würde die Abtreibungsärzte, die er namentlich nannte, in unzulässiger Weise an den Pranger stellen.
Doch Günter Annen, ein alter Fuchs mit einer immensen Erfahrung, wusste, dass er die rote Linie der Persönlichkeitsrechte nicht überschreiten durfte. Und solange er das nicht tat, konnte er poltern, so viel er wollte.
An dieser Stelle muss Günter Annens Rechtsanwalt Leo Lennartz aus Euskirchen erwähnt werden: Mit Konsequenz, Hartnäckigkeit und unendlich vielen Schriftsätzen hat er den Gang zum EGMR möglich gemacht. Große Ehre gebührt ihm für seine juristische Arbeit in diesem Fall.
In Deutschland erhielt Günter Annen für seine Methode Verbot. Doch der Europäische Gerichtshof der Menschenrechte gab ihm Recht: Günter Annen verletzt keine Persönlichkeitsrechte, sondern macht bekannt, was sowieso öffentlich ist. Darunter die Namen der Abtreibungsärzte. Und dass diese „rechtswidrige Handlungen“ vornehmen, sagt schließlich das deutsche Strafgesetz. Deshalb war das Verbot seines Flugblattes eine Verletzung der Meinungsfreiheit.
Wir gratulieren und freuen uns für den mutigen Günter Annen. Er erzielte einen großartigen Erfolg für sich und für die deutsche Lebensrechtsbewegung. Eingestellt von Mathias von Gersdorff um 19:08
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