18.11.2015 Freising Artikel versenden Artikel drucken Leserbrief schreiben Gerüchteküche
Was ein Flüchtling bekommt – und was nicht: Landratsamt stellt klar Fahrrad auf einer Brücke
Ein Smartphone oder ein neues Radl als Grundausstattung für Flüchtlinge? Gerüchte dieser Art tauchen immer wieder auf. Das Landratsamt Freising sieht sich daher jetzt zu einigen Richtigstellungen veranlasst.
Immer wieder tauchen rund um die im Landkreis lebenden Asylbewerber irgendwelche Gerüchte auf, zum Beispiel dass ein Smartphone zur Erstausstattung gehört oder dass Asylbewerber Begrüßungsgeld erhalten. Stimmt beides nicht. Ebenso falsch ist ein Gerücht, das zurzeit kursiert und so manchen Geschäftsmann im Landkreis auf die Palme bringt: Asylbewerber erhalten angeblich Einkaufsgutscheine vom Landratsamt, mit dem sie sich ein funkelnagelneues Fahrrad beim Fahrradhändler aussuchen dürfen. Stimmt auch nicht. Richtig ist vielmehr, dass viele hilfsbereite Menschen im Landkreis den Flüchtlingen gebrauchte Fahrräder schenken, damit sie sich einfacher fortbewegen können, was vor allem in den Gemeinden auf dem Land sehr wichtig ist. Hier noch einmal ein Überblick über das, was ein Asylbewerber erhält: Die Leistungen unterscheiden sich nach Alter und Familienstand.. Zur Grundausstattung, die ein lediger erwachsener Asylbewerber bekommt, gehören in der Regel Matratze, Kopfkissen und Bettdecke, Bettwäsche und Laken, je ein Handtuch und ein Badetuch, ein Teller, ein Dessertteller, ein Trinkgefäß, ein Messer, eine Gabel, ein Esslöffel, ein Kaffeelöffel sowie ein kleines Topf- und Pfannenset. Die Geldleistungen betragen 329,10 Euro. Hiervon muss er Essen und Trinken, Bekleidung usw. bezahlen.
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