Asyl-Causa: Polizeiarbeit fast unmöglich – “Gefahrenabwehr praktisch lahmgelegt”
Veröffentlicht: 6. Dezember 2015 | Autor: Felizitas Küble PRESSEMELDUNG der Gewerkschaft der Polizei (GdP):
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) übt massive Kritik an dem seit Wiedereinführung der Grenzkontrollen zu Österreich politisch festgelegten Grenzregime und den Absprachen mit Österreich auf Regierungsebene.
„Unter den gegenwärtigen Bedingungen sind die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr praktisch lahmgelegt“, erläutert Jörg Radek, Vorsitzender der GdP Bundespolizei. Scannen0003
„Wir wissen nach wie vor kaum, wer in unser Land kommt. Viele Kolleginnen und Kollegen sind verunsichert, welchen Flüchtling sie in ein Strafverfahren bringen sollen und welchen nicht.“
Ein Großteil der von Österreich überstellten Flüchtlinge kann sich nicht mit einem Pass legitimieren. Diese Flüchtlinge müssten von Gesetzes wegen durch die Bundespolizei befragt, erkennungsdienstlich behandelt und mit einer Strafanzeige wegen unerlaubter Einreise bedacht werden, bevor man sie an eine Erstaufnahmeeinrichtung verweist. Das passiert laut Gewerkschaft aber nur bei den wenigsten Flüchtlingen.
„Wir haben einfach zu wenig Personal dafür. Obwohl für alle unerlaubt Einreisenden das gleiche Strafrecht gilt, muss nur ein Bruchteil damit rechnen, polizeilich erfasst zu werden. Im Grunde ist es purer Zufall, welcher Flüchtling eine Anzeige erhält und welcher nicht. Das ist für Polizeibeamte schwer zu verdauen“, so Radek.
Die Grenzbehörden Bundespolizei und Zoll haben so praktisch keinen Überblick, wer ins Land einreist. Die Gewerkschaft unterstützt daher die Forderungen nach besseren Identitätsfeststellungen.
Laut Gewerkschaft sei die Bundespolizei in der humanitären Betreuung und Behandlung der Flüchtlinge hochengagiert, doch sind das zu großen Teilen Aufgaben, die nichts mit der Polizei zu tun haben und auch von anderen Organisationen geleistet werden könnten.
Die Aufgaben der Grenzüberwachung, insbesondere die gesetzliche Aufgabe der Unterbindung der unerlaubten Einreise dürften nicht nachrangig werden. Die GdP hat sich daher an die Bundeskanzlerin gewandt, weil das Kanzleramt die Kompetenzen in dieser Sache an sich gezogen hat.
„Unserer Kolleginnen und Kollegen erwarten von der Bundesregierung zum einen, Vereinbarungen mit den Nachbarstaaten zu treffen, die nur noch die Überstellung von zuvor dort namentlich erfassten und identifizierten Personen zulassen.
Auch müssen die bisher nicht öffentlichen und den Grenzbeamten unbekannten Vereinbarungen mit Österreich zügig veröffentlicht werden, um Rechtssicherheit für die Polizistinnen und Polizisten herzustellen. Zum anderen erwarten wir die Klärung, dass Polizeibeamte nicht in die Situation gebracht werden, entweder Strafvereitelung im Amt zu begehen oder sogar Unschuldige zu verfolgen“, so Jörg Radek.
„Wenn die Bundesregierung wieder mit der Schleuserbekämpfung anfangen möchte, sollte sie auch die polizeilichen Arbeitsbedingungen dazu schaffen.“
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