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  • 11.12.2015 12:28 - Christen in Flüchtlingsunterkünften konsequenter schützen!
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Christen in Flüchtlingsunterkünften konsequenter schützen!
Publiziert am November 16, 2015 von michaela
Spielregeln des Rechtsstaats vermitteln

Von Michaela Koller

FRANKFURT, 16. November 2015 (Vaticanista/IGFM).- In der Praxis der Menschenrechtsarbeit geht es überwiegend um den Schutz von Minderheiten mit Ausnahme der Fälle, in denen totalitäre Regime ganze Völker mit einer Schreckensherrschaft überziehen. In unserer täglichen Arbeit setzen wir uns für den Schutz der Minderheit der Unangepassten ein, die nicht nur anderer Meinung sind als ihre Regierung, sondern auch von ihrem natürlichen Recht, dieser öffentlich zu widersprechen, Gebrauch machen wollen.

Es geht um religiöse Minderheiten, auch um das Recht, hier seine Überzeugung zu wechseln und das Bekenntnis einer kleinen Glaubensgemeinschaft anzunehmen, oder etwa um Minderheiten qua Geburt wie Angehörige von Volksgruppen. Demokratie und Rechtsstaat zeichnet aus, eben nicht das Recht des Stärkeren walten zu lassen, sondern klar zugunsten der Schwachen ausgleichend oder helfend einzugreifen.

So befinden wir uns in unserer täglichen Arbeit vor allem in der Situation, unzureichenden Schutz etwa durch Sicherheitskräfte anzuprangern. Die Gründe, warum deren Einsatz oft nicht ausreicht, sind weltweit selbstverständlich sehr unterschiedlich:

Schauen wir zunächst auf die Situation in Pakistan, wo Polizisten nach einer Strafanzeige wegen Blasphemie voreingenommen an die Ermittlungen herangehen, weil sie den Angehörigen ihrer eigenen Glaubensgemeinschaft mehr trauen oder sogar mit den Radikalen unter ihnen sympathisieren. Körperliche Gewalt halten sie für ein legitimes Mittel, um sich in ihrer täglichen Arbeit durchzusetzen. Menschenrechtsorganisationen wie die IGFM müssen daher immer wieder an Politiker appellieren, die örtlichen Sicherheitskräfte an ihre eigentliche Aufgabe zu erinnern: den Schwachen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Einsatz für den Schutz von Minderheiten in Pakistan wie auch in Deutschland

Aus ganz anderen Gründen sieht sich die IGFM aktuell gezwungen, in Deutschland den konsequenten Schutz von Minderheiten einzufordern: Es geht um religiöse Minderheiten in Flüchtlingsunterkünften, insbesondere Christen. In den Medien heißt es stereotyp, es sei zu Konflikten gekommen. Natürlich kann auch unter braven Bürgern in überfüllten Unterkünften die Atmosphäre kippen.

Unseren Erkenntnissen zufolge suchen jedoch Islamisten gezielt die Gelegenheit, Konvertiten oder Angehörige von Minderheiten tätlich anzugreifen, die konkret belastende Aussagen über systematische Menschenrechtsverletzungen des IS machen können. Ehemalige Muslime, die zum Christentum übergetreten sind, laufen Gefahr, Opfer von Gewalt zu werden, wenn ihr Glaubenswechsel bekannt wird,

Bei den Tätern kann man wohl von einer größeren Motivation ausgehen als bei anderen Gewaltverbrechern: Es fehlt nicht allein an Unrechtsbewusstsein, sondern ihr Gewissen ist regelrecht durch eine ideologisch gefärbte Schariavorstellung missgebildet.

Recht auf Schutz vor religiös gebotener Gewalt

Und hier zeigt sich schließlich klar eine Gemeinsamkeit mit der Situation in Pakistan: Der Gewaltakt wird zu einem religiösen Gebot, wie für den Mob, der gegen angebliche Gotteslästerer in Pakistan vorgeht. Es gilt, diesen Vorstellungen von vornherein den Boden zu entziehen. Um einer Ghettobildung vorzubeugen, können nach Religionen getrennte Quartiere allenfalls eine vorübergehende Lösung darstellen.

Wer hier Schutz sucht, muss sofort die Spielregeln für ein friedliches Zusammenleben lernen, wenn er sie noch nicht beherrscht. Schutz ist überhaupt nur durch Sicherheit möglich! Erkenntnissen der IGFM zufolge schüchtern derzeit mutmaßliche Islamisten Jesidinnen und Christinnen ein, indem sie die Unterkünfte bereits fotografierten. Es ist der IGFM bekannt geworden, dass Übersetzer für Arabisch, Kurdisch oder Türkisch, von denen viele Muslime sind, Christen und Jesiden vor Anhörungen und Behördengängen aufgefordert hatten, nichts zu berichten, was den Islam beleidigen könnte.

Traumatisierte Angehörige der religiösen Minderheiten, für die sich die IGFM engagiert, haben ein Recht auf Therapie durch Gespräch, ein Recht auf Gerechtigkeit durch Aufklärung über das Vorgehen des IS und später ein Recht auf ihre Geschichte. Personen, die den Opfern hierzulande nachstellen, darf kein Bleiberecht gewährt werden. Die Opfer haben ein Recht auf konsequenten Schutz und die Radikalen ein Recht, von vornherein die Spielregeln des demokratischen und rechtsstaatlichen Zusammenlebens zu erfahren. Nur so haben sie die Option, umdenken zu lernen. Hassprediger haben durch ihre Hetze die Koordinaten von Gut und Böse bei vielen Menschen verschoben. Es reicht nicht, ihnen nur eine eigene Turnhalle zuzuweisen. So werden wir der Würde des Menschen nicht gerecht!



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