Verletzung von Menschenrechten
Gewalttätige Aussschreitungen gegenüber Christen in Indien
Verletzung von Menschenrechten gegenüber Christen In vielen Teilen der Welt wird Christen nicht nur das Recht auf Religionsfreiheit vorenthalten, sondern auch andere international verabschiedete Menschenrechte. In diesem Bereich finden Sie eine Auswahl von Menschenrechtsverletzungen gegenüber Christen.
Auf dem Papier wird die Religionsfreiheit in nahezu allen Staaten der Erde entsprechend den internationalen Vorgaben geschützt. Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde, bestimmt:
"Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden."
Der von immerhin 165 Staaten unterzeichnete Internationale Pakt über Politische und Bürgerliche Rechte (1966) bestimmt:
"Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden.
Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde.
Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds oder Pflegers zu achten, die religiöse und sittliche Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen." https://www.opendoors.de/verfolgung/chri...tzungen_rechte/
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