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  • 16.12.2015 21:25 - Verwendung eines Antimensions in der Kirche lateinischen Ritus
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Verwendung eines Antimensions in der Kirche lateinischen Ritus

Antimensium aus dem Benaki-Museum, Athen, mit der Darstellung der Grablegung Jesu Quelle: WIKIMEDIA COMMONS, OAEoTDiBCYAm_A at Google Cultural Institute Public


Eine Altarausstattung, die manchmal verwendet werden darf

P. Edward McNamara, Professor für Liturgie und Studiendekan der Theologischen Fakultät am Päpstlichen Athenäum „Regina Apostolorum“ in Rom, beantwortet eine Frage zur Altarausstattung.

Frage: Darf in der Kirche lateinischen Ritus immer noch ein Antimension hergestellt werden? Im alten Rituale Romanum gibt es einen Segen für ein solches Tuch und es wird beschrieben, wie es hergestellt werden muss, doch sind mir hierüber keine nachkonziliaren Vorschriften bekannt. Wenn es in der Kirche lateinischen Ritus nicht möglich ist, neue Antimensia zu erhalten, dürfte man dann als Priester einen hierarchischen Vorgesetzten der Ostkirche darum bitten, eines in Übereinstimmung mit ihren Bräuchen zu segnen? -- L.L., Worcester, Massachusetts, USA.

P. Edward McNamara: Das Wort „Antimension“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet „an Stelle des Altares“. In der liturgischen Tradition von Byzanz gehört es zu den wichtigsten Altarausstattungen. Es ist ein viereckiges Tuch aus Seide oder Leinen, das gewöhnlich eine Darstellung der Grablegung Christi, der vier Evangelisten und Schriftpassagen über die Eucharistie enthält. Eine kleine Märtyrer-Reliquie ist ihm eingenäht. Die Eucharistie darf nicht ohne das von einem Bischof geweihte Antimension gefeiert werden. Tatsächlich wird es vom Bischof dem Priester als Zeichen dafür überreicht, dass er die Erlaubnis hat, den Gottesdienst zu feiern.

Das Antimension ist ein Ersatz für den Altartisch. Als Priester darf man die Eucharistie auf dem Antimension feiern, auch wenn der Altartisch noch nicht geweiht worden ist. Wenn im Notfall kein Altartisch verfügbar ist, erfüllt das Antimension einen sehr wichtigen pastoralen Zweck, weil es einem erlaubt, außerhalb von Kirchen und Kapellen gewöhnliche Tische für den Gottesdienst zu verwenden.

In der Tradition der Kirche lateinischen Ritus feierte man die Messe auf einem Altarstein, der eine kleine Reliquie enthielt. Wenn man im Freien auf einem geweihten Altar die Messe feierte, wurde hierfür ein tragbarer Altarstein verwendet. Nachdem die Türken 1454 das Byzantinische Reich erobert hatten, flohen viele Christen aus dem Osten, Griechen und Albaner, nach Süditalien. Einige schlossen sich Rom an, behielten aber ihren Ritus bei. Bei anderen ist es nicht klar ob sie ihr Bekenntnis änderten. Da einige Priester der Kirche lateinischen Ritus damit begannen, Antimensia zu benutzen, kam eine gewisse Furcht auf, dass das Zelebrieren auf einem ihrer Antimensia als ein Akt der Kultgemeinschaft (Communicatio in Divinis) mit Häretikern angesehen würde und daher verboten war.

Darum haben die Päpste und insbesondere Klemens VIII. (1592-1605) sowie später der große Kirchenrechtler Benedikt XIV. (1740-1758) Regeln für diese Praxis erlassen. Benedikt XIV. bestimmte in seinem Dokument „Etsi Pastoralis“, das am 26. Mai 1742 erlassen wurde, Folgendes:

„Wenn die Griechen bereit sind, tragbare Altäre, die von Bischöfen der Kirche lateinischen Ritus geweiht worden sind, zu akzeptieren, ist es gut; wenn sie das aber nicht tun wollen, darf es toleriert werden, dass sie während der Feier ihre Antimensia oder Throne auf Steinaltäre legen. Sie sollten, wie die Lateiner, Korporale verwenden, es sei denn, ihre Throne dienen auch als Korporale. Einem Priester lateinischen Ritus ist es nicht erlaubt, in griechisch-katholischen Kirchen das Messopfer auf den Antimensia oder Thronen der Griechen zu feiern, wenn er nicht seinen eigenen tragbaren Altarstein unterlegt. Jeder Priester muss mit einem Kelch aus Gold oder Silber, zumindest aber aus Weißmetall, feiern, dabei einen Thron oder ein weißes und sauberes Korporal aus Leinen verwenden, einen Altar, der mit sauberen Altartüchern bedeckt ist oder eine sonstige gebührende Schmuckbedeckung besitzt.“

Diese Einschränkungen wurden in den Codex des kanonischen Rechts von 1917 aufgenommen (Canon 823 § 2):

„Wenn kein Altar des eigenen Ritus vorhanden ist, ist ein Priester befugt, auf einem geweihten Altar eines anderen katholischen Ritus nach seinem eigenen Ritus zu feiern, nicht jedoch auf den Antimensia (Altartüchern) der Griechen.“

Trotz dieses Verbots erhielten jedoch einzelne Bischöfe, Priester und Missionsgesellschaften häufig den Indult, eine Art Antimension zu benutzen, um die Messe auf tragbaren Altären zu feiern.

Im Zweiten Weltkrieg gewährte der Heilige Stuhl Militärkaplänen das Privileg, für die Messfeier statt des tragbaren Altarsteins des lateinischen Ritus ein Tuch zu benutzen, „in das authentische Reliquien eingenäht und gut befestigt sind“. Dieses Privileg wurde später auch auf den Fall ausgedehnt, wenn in Friedenszeiten Militärübungen stattfinden. Da es nicht immer möglich war, ein Tuch mit authentischen Reliquien zu erhalten, war der alternative Gebrauch eines Antimensions ostkirchlichen Ritus akzeptiert.

Schließlich übertrug Paul VI. im November 1963 in seinem Schreiben „Pastorale Munus“ (motu proprio – auf eigene Initivative), allen Ortsordinarien der Universalkirche (aller Riten der West- und Ostkirchen) die Befugnis, aus gerechtem und ernstem Grund, allen Priestern ihrer Jurisdiktion, die über einen tragbaren Altar verfügen, Erlaubnis zu erteilen, den tragbaren Altarstein mit dem Antimension byzantinischen oder lateinischen Ritus zu ersetzen.

Obwohl diese Befugnis nicht widerrufen worden ist, wurde sie in gewisser Weise durch die spätere Gesetzgebung im Bereich der Liturgie abgelöst. Diese fordert nicht mehr, bei tragbaren Altären einen Altarstein zu benutzen und schreibt den Gebrauch von Reliquien nur bei feststehenden Altären vor, sofern man sie als Teile menschlicher Körper erkennt.

Zum Abschluss drucken wir hier den Text ab, der in der Kirche lateinischen Ritus für die Weihe des Antimensions vorgesehen und von der damaligen Ritenkongregation am 12. März 1947 approbiert worden ist. Damals brauchte man bei der Eucharistiefeier in Missionsgebieten für die Verwendung des Antimensions statt eines Altarsteins oder tragbaren Altars einen besonderen apostolischen Indult. Es war dem Bischof vorbehalten, konnte aber an einen Priester delegiert werden.

1. WEIHE EINES ANTIMENSIONS

Der Bischof (oder der Priester, der hierfür delegiert worden ist) stellt die Authentizität der Märtyrer-Reliquien, die hier verwendet werden sollen, fest und verschließt sie dann in einem kleinen Säckchen, das im rechten Eck des Antimensions eingenäht wird. Dann weiht er das Antimension, indem er sagt:

P: Unsere Hilfe ist im Namen des Herrn.

Alle: Der Himmel und Erde erschaffen hat.

P: Der Herr sei mit euch.

Alle: Und mit deinem Geiste.

Lasset und beten.

Herr, demütig wenden wir uns an dich, unseren souveränen Herrscher, und bitten dich darum, dieses Antimension gnädig zu segnen +. Unser niederer Dienst hat es dir bereitet, damit es die Gaben deines Volkes empfängt. Auf ihm werden wir dir das heilige Opfer darbringen, zur Ehre der allerseligsten Jungfrau Maria und aller Heiligen, und insbesondere zur Ehre der Heiligen N. und N., deren Reliquien wir hierin eingeschlossen haben. Schenke, dass durch die Feier dieser heiligen Geheimnisse die Bande unserer Sünden gelöst, unsere Flecken ausgemerzt, Vergebung gewonnen und Gnaden erwirkt werden, damit wir gemeinsam mit deinen heiligen Auserwählten die Freude des ewigen Lebens erlangen, durch Christus unseren Herrn.

Alle: Amen.
http://www.zenit.org/de/articles/verwend...einischen-ritus
Er besprengt es mit Weihwasser. [aus dem Römischen Ritual von 1964]



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